3.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Die Geruchsimmissionen eines südöstlich gelegenen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb halten die notwendigen Grenzwerte für Wohngebiete ein. Weitere Immissionsquellen, die erhebliche Auswirkungen auf das Wohngebiet haben könnten, sind im Umfeld nicht bekannt, sodass daher keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen von außen auf das Plangebiet einwirkender Immissionen auf das Schutzgut vorgesehen sind.
Um mögliche nachbarschaftliche Spannungen zu vermeiden, wird östlich des Feuerwehrgerätehauses eine öffentliche Grünfläche dargestellt und im Norden ist im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 14 ein Kindergarten geplant.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Zur Vermeidung von Zugriffsverboten nach § 44 BNatSchG sind die notwendigen Knickrodungen zwischen dem 01. Oktober und Ende Februar durchzuführen, da potenziell Lebensräume heimischer Brutvögel zu erwarten sind. Hierdurch wird ein Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG vermieden.
Im Hinblick auf das Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt und den damit geplanten § 41a BNatSchG sollten im Plangebiet Straßen- und Wegebeleuchtungen sowie Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke installiert werden, die keine nachteiligen Auswirkungen auf wildlebende Tiere (v.a. Insekten und Fledermäuse) oder Pflanzen verursachen. Zu verwenden ist ausschließlich warmweißes Licht bis maximal 3.000 Kelvin und mit geringen UV- und Blaulichtanteilen. Die Beleuchtung sollte in möglichst geringer Höhe angebracht und nach unten abstrahlend ausgerichtet werden.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass insbesondere in die Randbereiche mit Gehölzbestand eine Abstrahlung vermieden werden sollte. Die Beleuchtungsdauer sollte außerdem auf das notwendige Maß begrenzt werden (z.B. durch Bewegungsmelder, Zeitschaltuhren, Begrenzung der Beleuchtungsintensität über Nacht etc.).
Die starke Eiche, die als Überhälter im Knick an der Mühlenstraße stockt, wird im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 14 als zu erhaltend festgesetzt und ist bei Abgang zu ersetzen.
Schutzgut Fläche
Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut sind auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht vorgesehen.
Schutzgut Boden
Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut sind auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht vorgesehen. Im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplans Nr. 14 werden die Grundflächenzahlen an die Grundstücksgrößen und geplanten Nutzungen angepasst. Der Ausgleich für die Bodenversiegelungen wird über eine Ausgleichsfläche erbracht.
Schutzgut Wasser
Die Berechnung nach A-RW 1 werden in der in der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt. Anfallendes Niederschlagswasser soll auf den Grundstücken versickern bzw. verdunsten. Oberflächenwasser, dass im Plangebiet nicht versickern oder verdunsten kann, soll einem südlich der Mühlenstraße herzustellenden Regenrückhaltebecken zugeführt werden.
Schutzgut Klima/Luft
Die Darstellung von öffentlichen Grünflächen dient der Durchgrünung des Siedlungsbereichs. Weitere Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut sind auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht vorgesehen.
Schutzgut Landschaft
Im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes erfolgt eine an die Umgebung angepasste Festsetzung der Gebäudehöhen und Geschosszahlen. Der Knick im südlichen Bereich bleibt als Grünstruktur weitgehend erhalten. Zusätzlich erfolgt eine Anpflanzung von Gehölzen an der östlichen und nördlichen Plangebietsgrenze.
Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.