Planungsdokumente: 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schaalby "Baugebiet Lück" für das Gebiet nördlich der Mühlenstraße und östlich der Raiffeisenstraße

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

Die Geruchsimmissionen eines südöstlich gelegenen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb halten die notwendigen Grenzwerte für Wohngebiete ein. Weitere Immissionsquellen, die erhebliche Auswirkungen auf das Wohngebiet haben könnten, sind im Umfeld nicht bekannt, sodass daher keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen von außen auf das Plangebiet einwirkender Immissionen auf das Schutzgut vorgesehen sind.

Um mögliche nachbarschaftliche Spannungen zu vermeiden, wird östlich des Feuerwehrgerätehauses eine öffentliche Grünfläche dargestellt und im Norden ist im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 14 ein Kindergarten geplant.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Zur Vermeidung von Zugriffsverboten nach § 44 BNatSchG sind die notwendigen Knickrodungen zwischen dem 01. Oktober und Ende Februar durchzuführen, da potenziell Lebensräume heimischer Brutvögel zu erwarten sind. Hierdurch wird ein Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG vermieden.

Im Hinblick auf das Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt und den damit geplanten § 41a BNatSchG sollten im Plangebiet Straßen- und Wegebeleuchtungen sowie Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke installiert werden, die keine nachteiligen Auswirkungen auf wildlebende Tiere (v.a. Insekten und Fledermäuse) oder Pflanzen verursachen. Zu verwenden ist ausschließlich warmweißes Licht bis maximal 3.000 Kelvin und mit geringen UV- und Blaulichtanteilen. Die Beleuchtung sollte in möglichst geringer Höhe angebracht und nach unten abstrahlend ausgerichtet werden.

Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass insbesondere in die Randbereiche mit Gehölzbestand eine Abstrahlung vermieden werden sollte. Die Beleuchtungsdauer sollte außerdem auf das notwendige Maß begrenzt werden (z.B. durch Bewegungsmelder, Zeitschaltuhren, Begrenzung der Beleuchtungsintensität über Nacht etc.).

Die starke Eiche, die als Überhälter im Knick an der Mühlenstraße stockt, wird im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 14 als zu erhaltend festgesetzt und ist bei Abgang zu ersetzen.

Schutzgut Fläche

Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut sind auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht vorgesehen.

Schutzgut Boden

Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut sind auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht vorgesehen. Im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplans Nr. 14 werden die Grundflächenzahlen an die Grundstücksgrößen und geplanten Nutzungen angepasst. Der Ausgleich für die Bodenversiegelungen wird über eine Ausgleichsfläche erbracht.

Schutzgut Wasser

Die Berechnung nach A-RW 1 werden in der in der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt. Anfallendes Niederschlagswasser soll auf den Grundstücken versickern bzw. verdunsten. Oberflächenwasser, dass im Plangebiet nicht versickern oder verdunsten kann, soll einem südlich der Mühlenstraße herzustellenden Regenrückhaltebecken zugeführt werden.

Schutzgut Klima/Luft

Die Darstellung von öffentlichen Grünflächen dient der Durchgrünung des Siedlungsbereichs. Weitere Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut sind auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht vorgesehen.

Schutzgut Landschaft

Im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes erfolgt eine an die Umgebung angepasste Festsetzung der Gebäudehöhen und Geschosszahlen. Der Knick im südlichen Bereich bleibt als Grünstruktur weitgehend erhalten. Zusätzlich erfolgt eine Anpflanzung von Gehölzen an der östlichen und nördlichen Plangebietsgrenze.

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.

3.2 Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich

Unvermeidbare Beeinträchtigungen mit einem entsprechenden Kompensationsbedarf ergeben sich für folgende Schutzgüter:

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 14 sind innerhalb des Plangebietes Eingriffe in das Knicknetz nicht zu vermeiden. Zum einen werden im Süden Knickrodungen für die verkehrliche Erschließung bzw. die Grundstückseinfahrten notwendig. Zum anderen werden die Knickabschnitte rechtlich entwidmet, die künftig an private Bauflächen angrenzen. Der Ausgleich erfolgt in Anlehnung an die „Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“. Knickrodungen werden im Verhältnis 1 : 2 und Knickentwidmungen im Verhältnis 1 : 1 ausgeglichen. Der Knickausgleich wird im parallel aufgestellten B-Plan Nr. 14 konkret beschrieben.

Schutzgut Boden

Der Gemeinsame Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zum „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ (Az.: IV 268/V 531 – 5310.23 -) vom 09.12.2013 regelt die Vorgaben für die Ermittlung der Ausgleichsflächengröße.

Bei den Eingriffsflächen (Acker- und Grünland) handelt es sich aufgrund der bisherigen, intensiven landwirtschaftlichen Nutzung, der naturraumtypischen Bodenart, des vorliegenden Grundwasserflurabstandes und der Lage außerhalb des Biotopverbundes um einen Bereich mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz.

Bei der für eine Bebauung vorgesehene Eingriffsfläche handelt es sich aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung um einen Bereich mit einer allgemeinen Bedeutung für den Naturschutz. Seltene Böden liegen nicht vor. Für Gebäudeflächen und versiegelte Oberflächenbeläge wird demnach ein Ausgleich im Verhältnis 1 : 0,5 notwendig.

Im Zuge der Planung werden Versiegelungen im Bereich einer bislang landwirtschaftlichen Nutzfläche vorgenommen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes sieht die nachfolgend genannten Flächennutzungen und deren aus dem Plan ermittelten Flächengrößen vor:

Wohnbauflächen ca. 4,8 ha

Flächen für Gemeinbedarf - Feuerwehr ca. 0,3 ha

Flächen für Abwasserbeseitigung (RRB) ca. 0,45 ha

Im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 14, der nicht den gesamten Änderungsbereich umfasst, werden für die einzelnen Baufelder entsprechend der vorgesehenen Bebauung und der Flächenzuschnitte unterschiedliche Grundflächenzahlen festgesetzt. Insgesamt werden durch die Festsetzungen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 14 ca. 2,2 ha Neuversiegelung zulässig. Weitere Versiegelungen sind bei einer möglichen Erweiterung des Baugebietes zu erwarten. Die genaue Bilanzierung erfolgt dann in der verbindlichen Bauleitplanung

Entsprechend den Vorgaben des Gemeinsamen Runderlasses ist für die Bodenversiegelungen ein Ausgleich im Verhältnis 1 : 0,5 zur Verfügung zu stellen. Dies führt zu einem Ausgleichserfordernis von 2,2 ha x 0,5 = 1,1ha.

Das Ausgleichserfordernis wird in der verbindlichen Bauleitplanung konkret bilanziert, da auf Ebene des Bebauungsplanes detaillierte Festsetzungen bezüglich versiegelter Flächen getroffen werden. Die Ausgleichsfläche wird im Rahmen des parallel aufgestellten B-Planes Nr. 14 benannt und beschrieben.

4 Standortalternativen

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Schaalby sieht keine wohnbaulich nutzbare Flächenreserven vor.

Im Rahmen des Ortskernentwicklungskonzeptes (2018) werden die wohnbauliche Entwicklung des Gebietes nördlich der Mühlenstraße sowie die Schaffung von Angeboten für unterschiedliche Wohnbedarfe als Schlüsselprojekte mit den Nummer 2 und 3 definiert. Die nördlich der Mühlenstraße liegende Fläche wurde im Rahmen des Gebietsentwicklungskonzepts als für die wohnbauliche Entwicklung geeignete Fläche bewertet. Vorgesehen ist die schrittweise Entwicklung eines Wohnquartiers mit unterschiedlichen Wohnangeboten. Zudem ist eine Fläche für die Ansiedlung einer Tagespflege oder betreuter barrierefreier Wohnangebote vorgesehen. Gewünscht wurde für Schaalby ein weiterer Spielplatz. Im Rahmen der Neuplanung wäre hier Potenzial dafür gegeben.

Aufgrund der vielfältigen Voruntersuchungen (z.B. Innenentwicklungsanalyse, Ortskernentwicklungskonzept) sowie der Lage des Plangebietes in einem sog. Außenbereich im Innenbereich hat sich die Gemeinde Schaalby für eine wohnbauliche Nutzung des Planbereiches entschieden.

Vergleichbare Flächen sind, dass haben bereits die Voruntersuchungen gezeigt, in der Gemeinde Schaalby nicht vorhanden.

Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr

Bisher verfügen die drei Ortsteile Schaalby, Füsing und Moldenit jeweils über eine selbständige Freiwillige Feuerwehr mit eigenem Feuerwehrgerätehaus. Dieser Zustand ist auf Dauer nicht mehr tragbar. Daher strebt die Gemeinde den Neubau eines zentralen Feuerwehrgerätehauses an. Die diesbezügliche Standortsuche hat ergeben, dass die vorgegebenen Einsatzzeiten nur von dem nun vorgesehenen Standort in Schaalby eingehalten werden können.

Die Karten zur Innenentwicklungsanalyse zeigen, dass im Innenbereich der Ortslagen keine ausreichend große Fläche vorhanden ist, die für den Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses geeignet wäre. Vor allem die bestehenden Standorte der Feuerwehrgerätehäuser bieten kein Entwicklungspotenzial.

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