Planungsdokumente: 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schaalby "Baugebiet Lück" für das Gebiet nördlich der Mühlenstraße und östlich der Raiffeisenstraße

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2021

Die Gemeinde Schaalby befindet sich gem. Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2021 im Stadt-Umland-Bereich im ländlichen Raum sowie im 10 km-Umkreis um das Mittelzentrum Schleswig und liegt in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung.

Für Siedlungsentwicklungsplanungen in den Stadt- und Umlandbereichen besteht jedoch aus raumordnerischer Sicht ein besonderes interkommunales Abstimmungs- und Kooperationserfordernis. Diesem Aspekt wird mit der Fortschreibung der 'Schleswig-Umland-Kooperation' Rechnung getragen, deren Ergebnisse im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.

1.4.2 Regionalplan für den Planungsraum V, 2002

Gem. Regionalplan für den Planungsraum V liegt die Gemeinde Schaalby im Stadt-Umland-Bereich im ländlichen Raum sowie in einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung. Zudem befindet sich das Plangebiet innerhalb des Bauschutzbereiches des militärischen Flugplatzes Schleswig/Jagel.

Im 1. Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum I (2023) sind keine von den vorgenannten Inhalten abweichenden Darstellungen enthalten.

1.4.3 Flächennutzungsplan

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Schaalby aus dem Jahr 1982 stellt das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dar. Westlich, südlich und östlich schließen sich Wohn- und Mischgebiete an.

In der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 wird der Planbereich im Wesentlichen als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Diese geplanten Festsetzungen weichen damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab.

Die damit notwendige 6. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt, mit Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 03.06.2024, zeitgleich zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.

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