3.5 Umweltbericht
Zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schaalby wird die Gemeinde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchführen. In ihr werden die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht (siehe Teil II der Begründung) beschrieben und bewertet.
Zusammenfassend werden die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Im Plangebiet ist die Ausweisung von Wohngrundstücken und Flächen für den Gemeinbedarf vorgesehen. Immissionen können von dem Feuerwehrgerätehaus ausgehen. Im Rahmen der Planung wurde ein Schallgutachten erstellt, bei dessen Berücksichtigung keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten sind. Zudem können von einem südwestlich gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb Geruchsimmissionen auf das Plangebiet einwirken. Im Rahmen eines bereits vorliegenden Gutachtens wurde nachgewiesen, dass es nicht zu Überschreitungen der für Wohngebiete vorgegebenen Werte kommt.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung ist die Rodung von mehreren kurzen Knickabschnitten nicht zu vermeiden. Die Knickrodungen werden im Verhältnis 1 : 2 ausgeglichen. Zusätzlich wird der Knick im Süden teilweise entwidmet und die Entwidmung im Verhältnis 1 : 1 ausgeglichen. Die Rodungsarbeiten sind in der Zeit vom 01. Oktober bis Ende Februar durchzuführen, um das Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG zu vermeiden.
Schutzgut Fläche: Der Planbereich ist bislang überwiegend landwirtschaftlich genutzt und wird durch die geplante Bebauung dauerhaft der Nutzung entzogen. Der Flächenverbrauch ist im öffentlichen Interesse an geeignetem Wohnraum und Flächen für den Gemeinbedarf begründet und an dieser Stelle nicht zu vermeiden.
Schutzgut Boden: Im Großteil des Plangebiet ist die Darstellung von Wohnbauflächen vorgesehen. Im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 14 wird die GRZ mit 0,3 bzw. 0,35 festgesetzt, wobei eine Überschreitung um 50 % für Nebenanlagen, Stellplätze und deren Zufahrten zulässig ist. Für die festgesetzten Flächen für Gemeinbedarf gilt eine GRZ von 0,4, die ebenfalls um 50 % überschritten werden dürfen. Zusätzlich sind Versiegelungen durch Verkehrsflächen möglich. Entsprechend der überschlägigen Bilanzierung sind für die Neuversiegelungen Ausgleichsflächen von insgesamt 1,1 ha Größe zur Verfügung zu stellen. Der Ausgleich erfolgt über eine Ausgleichsfläche im Nahbereich. Eine mögliche zukünftige Erweiterung wird in der dann notwendigen verbindlichen Bauleitplanung bilanziert.
Schutzgut Wasser: Es befinden sich bis auf ein vorhandenes Regenrückhaltebecken keine Oberflächengewässer im Plangebiet. Das anfallende Niederschlagswasser soll nach Möglichkeit weitgehend im Plangebiet versickert werden. Es wurde ein Entwässerungskonzept im Rahmen eines Fachbeitrags nach A-RW 1 erstellt, dessen Ergebnisse im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 14 berücksichtigt wurden. Oberflächenwasser, dass im Plangebiet nicht versickern oder verdunsten kann, soll einem südlich der Mühlenstraße neu herzustellenden Regenrückhaltebecken zugeführt werden. Erhebliche Auswirkungen auf das Grundwasser sind nicht zu erwarten.
Schutzgut Klima/Luft: Durch die Ausweisung weiterer Bauflächen am südlichen Rand der Ortslage Schaalby sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des (Klein-)Klimas und der Luft zu erwarten. Einen positiven Einfluss nehmen die geplanten Grünflächen.
Schutzgut Landschaft: Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden durch die Geschosszahlen und die variierenden Höhenfestsetzungen im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 14 gemindert. Eine zusätzliche Minderung erfolgt durch die umliegende Bebauung. Innerhalb des Plangebietes sind die Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche sowie der Erhalt des (entwidmeten) Knicks vorgesehen, was insgesamt der Durchgrünung des Gesamtgebietes dient.
Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Kulturdenkmale sind im Bereich des Plangebietes nicht bekannt. Aufgrund der Lage in einem archäologischen Interessengebiet wurden vor Baubeginn archäologische Untersuchungen durchgeführt. Auswirkungen auf Sachgüter an der Planung Unbeteiligter erfolgen nicht.
Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind aufgrund der Entfernung und der durch die Planung zu erwartenden Wirkfaktoren auszuschließen.
Gesamtbeurteilung:
Mit der Umsetzung der Inhalte der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schaalby sind Beeinträchtigungen der beschriebenen Umweltbelange verbunden. Diese Beeinträchtigungen sind aufgrund der Lage der Eingriffsfläche im Umfeld des intensiv baulich genutzten Bereiches und der bisherigen Nutzung ausgleichbar und damit nicht als erheblich zu bezeichnen. Geschützte Biotope werden weitgehend berücksichtigt. Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG sind vorgesehen.
Nach Durchführung aller in der Bauleitplanung vorgesehenen Maßnahmen ist von keinen erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen.