Planungsdokumente: 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schaalby "Baugebiet Lück" für das Gebiet nördlich der Mühlenstraße und östlich der Raiffeisenstraße
Begründung
1 Einleitung
Zu der Verpflichtung, die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme in nationales Recht umzusetzen, zählt, seit Inkraftsetzung des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (EAG Bau) und der anschließenden Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) 2004, die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB. Durch sie sollen die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und ihre Erheblichkeit bewertet werden. Der Umweltbericht dokumentiert diese Prüfung und fasst die Ergebnisse zusammen, um die Umweltfolgen eines Vorhabens transparent darzustellen.
Der Bericht bildet gleichzeitig die Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Abwägung der Umweltbelange durch die Gemeinde. In einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (sog. Scoping gem. § 4 BauGB) wurden diese nicht nur über die Ziele des Vorhabens informiert, sondern aufgefordert, sich zu Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung zu äußern. Die Ausarbeitung des Umweltberichtes erfolgte nach Ende dieses Verfahrensschrittes, um die in diesem Rahmen abgegebenen Anregungen und Daten zu berücksichtigen. Der Umweltbericht wird im Verfahren fortgeschrieben, um die Ergebnisse des Planungs- und Beteiligungsprozesses darzustellen.
Parallel dazu bezieht der Umweltbericht Angaben zur Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes ein. Mit der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind 2007 Umsetzungsdefizite der FFH-Richtlinie ausgeräumt worden, so dass für die Behandlung der artenschutzrechtlichen Belange bei der Genehmigung von Eingriffen ausschließlich die Regelungen der §§ 44 und 45 des BNatSchG gelten.
Aufbau und Inhalt des Umweltberichtes
Nach einer kurzen Beschreibung der Ziele und Inhalte der Bauleitplanung werden die Ziele der übergeordneten Planungen für den Geltungsbereich zusammengefasst. Danach werden die vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen beschrieben und die Beeinträchtigungen auf die einzelnen Schutzgüter auf ihre Erheblichkeit geprüft.
Die Gliederung des Umweltberichtes folgt den Vorgaben der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB.
1.1 Beschreibung des Geltungsbereiches
Das ca. 7,25 ha große Plangebiet liegt nördlich der Mühlenstraße und östlich der Raiffeisenstraße im Osten der Ortslage Schaalby. Es besteht aus zwei Teilbereichen.
Der Teilbereich 1 umfasst Teile des Flurstücks 22/2 der Flur 5 Gemarkung und Gemeinde Schaalby und wird wie folgt begrenzt:
- im Süden durch die Mühlenstraße,
- im Westen durch die Raiffeisenstraße,
- im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Grünlandflächen und
- im Osten durch das Verbandsgewässer V III des Wasserverbandes der Angelner Auen sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie die Bebauung an der Mühlenstraße.
Das Gelände ist wellig und weist Höhen zwischen ca. 19 m über NHN im Nordwesten und ca. 16 m über NHN im Südosten auf.
Der Teilbereich 2 befindet sich südlich der Bebauung an der Mühlenstraße im Bereich des bereits vorhandenen Regenrückhaltebeckens. Er umfasst das Flurstück 69/7 der Flur 5, Gemarkung und Gemeinde Schaalby. Der Teilbereich 2 wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch die Wohnbebauung an der Mühlenstraße,
- im Osten durch einen landwirtschaftlichen Betrieb an der Mühlenstraße,
- im Süden und Westen durch eine landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche.
Die Höhe beträgt zwischen ca. 13 – 14 m über NHN.