Bauliche Veränderungen und Eingriffe in den Biotopbestand
Die Sondergebiete liegen in Bereichen mit geringer bis allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz. Die Baugrenzen und die Baulinien werden entsprechend dem Bestand festgesetzt, mit einer geringfügigen baulichen Erweiterungsmöglichkeit des Sozialgebäudes.
In den Sondergebieten wird die Errichtung von Containern erfolgen. Hierdurch werden Flächen mit geringer bis allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz in Anspruch genommen. Diese zusätzlichen Übungseinrichtungen werden nicht fest installiert, aber längerfristig an einer Stelle stehen.
Die Nassgrünlandflächen im Norden des Plangebietes liegen außerhalb des Sondergebietes. Diese gesetzlich geschützten Biotope sind zu erhalten. Das Aufstellen von Containern in diesen Bereichen ist nicht zulässig.
Im Plangebiet wird eine im Waldbestand stehende Hundezwingeranlage rückgebaut.
Aufgrund des Waldabstandes nach § 24 LWaldG ist ein Waldeingriff nicht vollständig vermeidbar. Die Planung ist jedoch so ausgerichtet, dass Waldeingriffe sehr wesentlich vermieden werden können. Dennoch sind in einzelnen Bereichen zur Herstellung des Waldabstandes Waldumwandlungen erforderlich. Davon betroffene Waldflächen weisen eine relativ geringe Strukturvielfalt und Naturnähe auf. Als Ausgleich werden Flächen im Plangebiet neu aufgeforstet.