1.3. Grundlage des Verfahrens
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt in einem regulären Verfahren mit allen nach dem Baugesetzbuch erforderlichen Beteiligungsschritten, einschließlich der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Parallel zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan Nr. 7 aufgestellt.