Wiederholung der Veröffentlichung 11. Änderung FNP Bad Oldesloe
Bad Oldesloe
Verfahrensschritt
Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGBZeitraum
Noch 27 Tage –durchführende Organisation
Stadt Bad Oldesloe - Der Bürgermeister -Planungsanlass
Wiederholung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Das Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schles-wig-Holstein (MIKWS) hat im Zuge des Genehmigungsverfahrens darauf aufmerksam gemacht, dass gemäß § 3 Absatz 3 BauGB bei Flächennutzungsplänen ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB darauf hinzuweisen ist, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) bei einem Rechtsbehelf nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte machen können. Dieser Hinweis wurde in der Bekanntmachung vom 21.09.2022 nicht benannt.
Um dies zu beheben, soll das Verfahren ab der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 (Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden) wiederholt werden.
Ansprechperson
Marlene Grünert - Sachbearbeiterin Stadtentwicklung - stadtentwicklung@badoldesloe.de - Tel. 04531 504-438