Planungsdokumente: 26. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.2.6 Auswirkungen auf Pflanzen

AuswirkungenMit der Entwicklung des Quartiers werden großflächig beräumte vegetationsfreie Flächen und vorhandene Straßen in Anspruch genommen. Darüber hinaus werden auch Vegetationsflächen besonderer Bedeutung, die von den bisherigen Räumarbeiten nicht betroffen waren, beseitigt. Im Norden werden vom geplanten Vorhaben auf 0,3 ha Randbestände eines Waldes in Anspruch genommen. Um zwischen den zukünftigen baulichen Anlagen und den angrenzenden Waldflächen einen gemäß LWaldG erforderlichen Waldabstand von 30 m einhalten zu können, sind zusätzlich ca. 0,37 ha Waldumwandlungen bis an den Rand des Plangebiets erforderlich, deren zukünftige Ausprägung (z.B. als verbleibende Gehölzfläche oder als parkartige Grünfläche) im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung geregelt wird. Zur Umsetzung der geplanten Steghäuser sind auf rund 250 m² Eingriffe in Röhrichtbestände der Schlei erforderlich. Zudem könnten auf bis zu 600 m² Makrophytenbereiche der Schlei überschattet werden. Des Weiteren werden bei Umsetzung des Vorhabens ca. 0,4 ha flächenhafte Gehölzbestände (Laubgehölz, Gebüsch, Siedlungsgehölz) und ca. 0,6 ha, Ruderalfluren und ruderale Grasfluren sowie Einzelbäume beseitigt.
Erhebliche AuswirkungenNachteilig: Durch die geplanten Nutzungen können nicht kurzfristig wiederherstellbare Vegetationsflächen (Wald, Gehölzbestände, Brackwasserröhricht) auf rund 1,1 Hektar verloren gehen.

2.2.2.7 Auswirkungen auf Tiere

AuswirkungenMit dem Vorhaben werden großflächig bereits beräumte Flächen mit nur geringen Qualitäten als faunistischer Lebensraum baulich neu überplant. In diesen Bereichen sind kaum Beeinträchtigungen der Tierwelt zu erwarten. Für Röhrichtbrüter, wie den Teichrohsänger, können maßgebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden, da der Großteil der Schilfbestände erhalten bleibt und nur im Bereich der Steghäuser geringfügig Lebensraum entfällt. Lebensraumverluste entstehen vor allem durch die Beseitigung von Teilen der Waldflächen und weiteren Gehölzflächen und Bäumen und damit insbesondere für gehölzbrütende Vogelarten. Hinsichtlich der artenschutzrechtlich streng geschützten Fledermäuse gehen damit zudem potenzielle Tagesverstecke verloren. Ein Verlust von höherwertigen artenschutzrechtlich relevanten Wochenstubenquartieren oder Winterquartieren in Bäumen kann nicht ausgeschlossen werden, da Höhlenbäume mit potenziellen Quartiereigenschaften im Zuge der Bauvorhaben beseitigt werden. Zudem werden mit der Überplanung einiger artenreicher Grasfluren und Pionierflur-Ruderalflur-Komplexe blütenreicher Insektenlebensraum und Lebensraum vieler weiterer Tierarten beseitigt. Von dem allgemeinen Lebensraumverlust können auch weitere weit verbreitete besonders geschützte Arten, wie diverse Mausarten, Igel und Insektenarten betroffen sein. Nach Umsetzung des geplanten Vorhabens und Herstellung neuer Grünräume können sich in den neu entstehenden öffentlichen Grünflächen, die z.T. als naturnahe Anlage gestaltet werden, und weiteren begrünten Außenanlagen neue siedlungstolerante Tierarten ansiedeln. In Bezug auf die weitere Umgebung des Plangebiets könnten während der Bauphase oder betriebsbedingt durch Emissionen (Lärm, Bewegung) sowie anlagebedingt durch hohe Baukörper potenziell Beeinträchtigungen durch Scheuchwirkung auf scheuchempfindliche Vogelarten auftreten. Hiervon wären insbesondere potenziell vorhandene Rastvögel der Schlei betroffen. Eine maßgebliche Scheuchwirkung durch neue hohe Baukörper wird nicht prognostiziert, da der betroffene Raum bereits durch städtische Siedlungsstrukturen vorbelastet ist. Der Schwerpunkt des Rast- und Brutgeschehens z.B. des Gänsesägers wird vor allem in den östlichen Teilen der Kleinen Breite liegen. Diese Uferpartien liegen allerdings in so einem großen Abstand zum Plangebiet, dass bau- und betriebsbedingte Wirkungen (vor allem Licht und Lärm) als irrelevant zu betrachten sind. Zusammenfassend betrachtet sind von dem geplanten Vorhaben lediglich Tiervorkommen allgemeiner Bedeutung bzw. geringer Individuenzahl betroffen. Erhebliche Beeinträchtigungen des Umweltbelangs Fauna sind nicht zu erwarten.
Erhebliche Auswirkungen-

2.2.2.8 Berücksichtigung der Wirkungsgefüge zwischen den Belangen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima

Gemäß § 1 Ab. 6 Nr. 7 Buchstabe a) sind die Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge zwischen den Belangen "Tiere", "Pflanzen", "Fläche", "Boden", "Wasser", "Luft" und "Klima" zu bewerten. Die Zusammenhänge sind vielfältig und vielfach auch nicht einschätzbar oder bislang unbekannt. Eine vollständige Darstellung des Wirkungsgefüges in allen Einzelheiten ist aus diesen Gründen nicht möglich.

In der folgenden Beziehungsmatrix sind zur Veranschaulichung die Intensitäten der Wechselwirkungen zwischen den typischen Aspekten der Umwelt dargestellt. Als Grundlage für das Kapitel 2.2.4 "Auswirkungen auf die Wechselwirkungen zwischen einzelnen Belangen des Umweltschutzes" sind auch die Belange "Biologische Vielfalt", "Mensch" und "Kulturgüter" in die Matrix mit einbezogen.

Aufgrund der Wirkungsgefüge können Auswirkungen auf einen Umweltbelang (z.B. Boden) Auswirkungen auf einen anderen Umweltbelang (z.B. Wasser) nach sich ziehen. Die bekannten Wirkungsgefüge wurden bei der Zusammenstellung der vorangegangenen Kapitel 2.2.12.1 bis 2.2.2.7 grundlegend bereits berücksichtigt. In Kapitel 2.2.4 "Auswirkungen der Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes" werden einzelne mögliche Auswirkungen auf Wechselwirkungen sowie deren Folgen auf die Umwelt beispielhaft beschrieben.

Tab 1: Wechselwirkungen zwischen den Aspekten der Umwelt

UmweltaspekteMensch
ABBodenWasserKlima/LuftTiere + PflanzenBiologische VielfaltLandschaftFlächeKulturgüterWohnen Erholung
Boden
Wasser
Klima / Luft
Tiere + Pflanzen
Landschaft
Biologische Vielfalt
Fläche
Kulturgüter
Wohnen
Erholung

A beeinflusst B: ■ stark ● mittel • wenig ― gar nicht