Der Boden im Plangebiet ist durch die intensive ackerbauliche Nutzung bereits deutlich vorbelastet. Ein Funktionsverlust durch Versiegelung und Verdichtung wird nur in geringem Maße auftreten. Die Planung ist so ausgeführt, dass nachteilige Bodeneinwirkungen vermieden bzw. minimiert werden. Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe durch Bodenversiegelungen werden erbracht.
Die Fläche wird in ein extensiv genutztes Grünland umgewandelt, siehe Abschnitt 10.1.2. DadurchumgewandeltDadurch wird die Fläche aufgewertet und die Biodiversität erhöht.
Belange des vorsorgenden Bodenschutzes (§1 BBodSchG i. V. mit § 1a Abs. 2 BauGB) sind zu berücksichtigen. Es wird auf einen sparsamen und schonenden Umgang mit dem Boden geachtet. Nach Abstimmung mit unteren Bodenschutzbehörde sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Für die Herstellung der Modulverankerungen, die die gesättigte Bodenzone/den Grundwasser-schwankungsbereich erreichen (höchster zu erwartender Grundwasserstand), sind im Hinblick auf den allgemeinen Grundwasserschutz, grundsätzlich keine verzinkten Stahlprofile zulässig. Es sind andere Materialien (z.B. unverzinkter Stahl, Aluminium) oder andere Gründungsverfahren anzuwenden. Farbanstriche oder Farbbeschichtungen an den Rammprofilen sind nicht zulässig
- Arbeiten sowie Transporte in Moorbereichen und anderen sensiblen Bereichen sind ausschließlich mit Kettenfahrzeugen / Lastverteilungsplatten durchzuführen. Bodenmieten aus stark organischen Substraten sind auf eine Höhe von 1,5 m zu begrenzen und die Lagerungsdauer ist so gering wie möglich zu halten. Unmittelbar nach der Schüttung der Bodenmieten sind diese trapezförmig zu profilieren und für den Schutz gegen Austrocknung mit einer Folie abzudecken.
- Temporäre Arbeits- und Fahrtrassen sowie Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind mittels Lastverteilungsplatten gegen Schadverdichtungen des Untergrundes auszurüsten. Um vermeidbare Bodenverdichtungen zu minimieren ist der gezielte Einsatz von Fahrzeugen mit geringen Kontaktflächendruck vorzusehen (Breitreifen, Kettenfahrzeuge etc.). Zudem sind die Fahrzeugeinsätze so zu planen, dass die Überrollhäufigkeiten bzw. mechanischen Belastungen auf das unbedingt notwendige Maß reduziert werden.
- Überschüssiger Oberboden ist ausschließlich als Oberboden wieder zu verwenden. Geländeangleichungen, Senkenverfüllungen o. Ä. mit Oberboden sind nicht zulässig.
- Bei der Anlage von Knickwällen ist der Wallkern aus Mineralboden herzustellen. Oberboden ist ausschließlich für eine Andeckung mit 0,30 m Schichtstärke zu verwenden.
- Falls in dem Bereich Felddränagen vorhanden sind, sollten diese nach Möglichkeit entfernt werden, um den anstehenden Moorböden ausreichend Niederschlagswasser zur Verfügung zu stellen, um einen Beitrag zur CO2 – Speicherung zu leisten.
Bedingt durch das vorgegebene Baufenster (01. Oktober – 28. Februar) und die damit verbundenen Witterungsbedingungen, ist davon auszugehen, dass es punktuell zur Beeinflussung des Bodens durch Baufahrzeuge kommt (z.B. Fahrspuren, Veränderung der Konsistenz). Diese werden mit Fertigstellung der Anlage ausgeglichen.