B 52 3. Änderung gem. 13a BauGB ohne UVP
Verfahrensschritt
Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGBZeitraum
Noch 8 Tage –durchführende Organisation
Stadt Bad Oldesloe - Der Bürgermeister -Planungsanlass
Bad Oldesloe hat in den vergangenen Jahren sowohl Flächen für Gewerbe als auch Wohnbauflächen entwickelt und damit das Wachstum der Stadt gezielt vorangetrieben (s.h. Verkehrsentwicklungskonzept Bad Oldesloe, Stand 2023).
Als zentrales Versorgungs- und Dienstleistungszentrum übernimmt insbesondere die Innenstadt eine wichtige Funktion für die umliegenden Gebiete. Mit den Sanierungsmaßnahmen des Sanierungsgebiets „Traveinsel“ soll ihre Attraktivität weiter gesteigert werden.
Mit zunehmender Frequentierung des Stadtzentrums ergibt sich ein steigender Bedarf an Parkmöglichkeiten. Deshalb erachtet es die Stadt Bad Oldesloe als notwendig, die Stellplatzkapazität erneut zu überprüfen.
Ziel ist es den ruhenden Verkehr in einer zentralen Lage, zentrumsnah zu ordnen und dadurch die Attraktivität der Innenstadt weiter zu erhöhen. Der Standort des vorhandenen Parkhauses Lübecker Straße ist dafür geeignet. Das Parkhaus besteht aktuell aus einer Parkpalette, welche sich in einem schlechten baulichen Zustand befindet. Der Neubau des Parkhauses ermöglicht eine Anpassung der Stellplatzanzahl an den gestiegenen Bedarf und behebt die Sanierungsmängel. Dafür ist die Änderung des bestehenden Bebauungsplans notwendig.
Das Verfahren erfolgt nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltverträglichekeitsprüfung. Der zugehörige Naturschutzfachbeitrag liegt mit aus.
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