1.3. Grundlage des Verfahrens
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 erfolgt in einem regulären Verfahren mit allen nach den §§ 3 und 4 BauGB erforderlichen Beteiligungsverfahren einschließlich Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Parallel erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tramm.