3.3.6. Erholung
Das Plangebiet selbst weist keine eigenständige Erholungsfunktion auf. Gleichwohl ist die Dorfstraße durch ihre geringe Verkehrslast eine gute Wegeverbindung als Fuß- und Radwanderweg in die freie Landschaft.
Das Plangebiet selbst weist keine eigenständige Erholungsfunktion auf. Gleichwohl ist die Dorfstraße durch ihre geringe Verkehrslast eine gute Wegeverbindung als Fuß- und Radwanderweg in die freie Landschaft.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich keine gesetzlich geschützten Kulturdenkmale gemäß Denkmalschutzgesetz (DSchG). Die nördlich des Plangebietes angrenzende Kapelle und der Kirchhof sind sowohl als Sachgesamtheit, als bauliche Anlage und als Gründenkmal in der Liste der Kulturdenkmale in Tramm gelistet.
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des künftigen Bebauungsplanes befinden sich - mit Ausnahme der Dorfstraße - in privatem Eigentum.