4.3.3. Schutzgut Wasser
Grundwasser
Die folgenden Informationen zur Bestandsaufnahme und Bewertung des Grundwassers sind dem digitalen Landwirtschafts- und Umweltatlas des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume entnommen (2019).
Das räumlich abgrenzbare Grundwasservorkommen im Porenraum der Grundwasserleiter wird als Grundwasserkörper bezeichnet. Der Grundwasserkörper im oberen Hauptgrundwasserleiter im Bereich des Plangebietes ist die „Nördliche Dithmarscher Geest (Ei18)“. Der Grundwasserkörper ist hinsichtlich sonstiger anthropogener Einwirkungen als nicht gefährdet eingestuft.
Schutzwürdige nutzbare Grundwasservorräte sind im Plangebiet nicht vorhanden. Das Plangebiet befindet sich außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete sowie festgesetzter bzw. geplanter Trinkwasserschutzgebiete oder Trinkwassergewinnungsgebiete (Landwirtschafts- und Umweltatlas, 2019).
Für eine nachhaltige Nutzung der Grundwasserressourcen sind Kenntnisse über die Grundwasserneubildung wichtig, die als Maß für die natürliche Regenerationsfähigkeit gilt. Der Prozess der Grundwasserneubildung wird definiert als Zugang von infiltriertem Wasser zum Grundwasser. Eine bedeutende Einflussgröße ist die Menge der Niederschläge, die weder oberirdisch abfließen noch verdunsten, sondern im Boden versickern und dem Grundwasser zugeführt werden. Die Menge des infiltrierten Niederschlages hängt von den Bodeneigenschaften ab. Die Sickerwasserrate ist die Wassermenge, die dem Grundwasser zugeführt wird und die Obergrenze der Grundwasserneubildung darstellt. Laut der Karte der „Verteilung der Sickerwasserraten für ganz Schleswig-Holstein auf Basis des RENGER & WESSOLEK-Verfahrens“ beträgt die Grundwasserneubildungsrate im Plangebiet > 250 mm/a (Direktabfluss berücksichtigt). In Schleswig-Holstein liegen die Grundwasserneubildungsraten dieser Verteilung zwischen < 50 mm/a - > 250 mm/a. Das Plangebiet hat demnach hohe Grundwasserneubildungsraten.