Planungsdokumente: Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20a „Schulauer Hafen“, 2. Änderung Teilbereich Strandbaddamm

Begründung

1. Allgemeines

1.1. Planungsanlass

Anlass für die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 20a „Schulauer Hafen“, Teilbereich Strandbad-damm, ist die Neustrukturierung der am Schulauer Hafen gelegenen und gewerblich genutzten Sondergebietsflächen. Grund ist, dass die baucon Projektmanagement GmbH mit einem konkreten Bauwunsch auf die Stadt zugekommen ist. Die Nutzung der im Sondergebiet „Hafen“ vorhandenen Produktionshallen und Büroflächen durch einen ehemalig ansässigen Versandhandel (Zentrale der Schneider Versand GmbH) wurden aufgegeben. Als Maßnahme der Innenentwicklung soll eine Umwandlung dieses innerörtlich gelegenen und gut erschlossenen Areals in ein gemischtes Quartier erfolgen. Neben gewerblichen Nutzungen sollen durch neuen Wohnungsbau im Umfeld des Schulauer Hafens weitere attraktive innerörtliche Wohnangebote geschaffen werden. Die Stadt Wedel unterstützt das Projekt mit den genannten Zielen und bereitet im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans das Projekt planungsrechtlich vor.

Das Plangebiet liegt im Sanierungsgebiet „Stadthafen Wedel“ sowie innerhalb des Geltungsbereichs der 3. Fortschreibung des Rahmenplans „Stadthafen Wedel/Schulauer Hafen“. Das dem Bebauungsplan zu Grunde liegende städtebauliche Konzept zur Umstrukturierung des Areals folgt dem Leitbild des Rahmenplans und der Umsetzung der Ziele der Sanierungssatzung. Im Kontext der städtebaulichen Sanierung des Schulauer Hafens soll das Plangebiet hinsichtlich seines stadträumlichen Potenzials eine erweiterte Nutzung und städtebauliche Aufwertung erhalten. Folgende Sanierungsziele im Sanierungsgebiet „Stadthafen Wedel“ sind im Rahmenplan genannt:

  • Aufwertung der Stadtkante zur Elbe
  • Schaffung von Wohnnutzungen
  • Ansiedlung von Gewerbe
  • Attraktivitätssteigerung des Schulauer Hafens und der Maritimen Meile

Die Stadt Wedel möchte ihre Position als attraktiver Wirtschaftsstandort durch die Sicherung und Schaffung von modernen Büroarbeitsplätzen erhalten und für die hiesigen Unternehmen langfristige Perspektiven bieten.

Mit dieser 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20a sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Vorhabens geschaffen werden und die zukünftige Bebauung bauleitplanerisch gesteuert werden.

1.2. Planverfahren

Der Planungsausschuss der Stadt Wedel hat in seiner Sitzung am 12.09.2023 empfohlen, dass Bebauungsplanverfahren für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20a „Schulauer Hafen“ Teilbereich Strandbaddamm einzuleiten. Der Einleitungsbeschluss wurde in der Sitzung vom 28.09.2023 durch den Rat der Stadt Wedel gefasst.

Um die planungsrechtlichen Grundlagen für das Vorhaben zu schaffen, wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 12 BauGB) aufgestellt. Dieser wird durch einen Vorhaben- und Erschließungsplan sowie einen Durchführungsvertrag ergänzt und gewährleistet somit die rechtliche Verpflichtung des Vorhabenträgers zur Umsetzung dieses konkreten Bebauungskonzepts.