Planungsdokumente: Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20a „Schulauer Hafen“, 2. Änderung Teilbereich Strandbaddamm

Begründung

5.3. Kampfmittel

Eine Überprüfung der Flächen im Plangebiet (Flurstücke 26/6, 69/10, 35/10, 13/19, 69/9, 69/11, 26/7, 13/18) auf Kampfmittelbelastung ist im Juni 2023 erfolgt. Die Fläche wurde luftbildtechnisch unter Verwendung von alliierten Kriegsluftbildern und ggf. zusätzlicher historischer Daten (Gemeinderecherchen, Fachliteratur, Schadenskarten u.a.) visuell ausgewertet.

Im Ergebnis der Auswertung konnte an vier Stellen Zerstörungen durch Abwurfmunition (Bombentrichter) festgestellt werden. Hinweise auf eine militärische Nutzung konnten nicht bestätigt werden. Munitionsfunde in diesem Bereich sind dem Kampfmittelräumdienst nicht bekannt.

Entsprechend der Auswertung handelt es sich bei der betreffenden Fläche um eine Kampfmittelverdachtsfläche. Somit besteht für die durchzuführenden Arbeiten aus Sicht des Kampfmittelräumdienstes weiterer Handlungsbedarf. Es muss auf der angefragten Fläche der geplanten baulichen Anlage bzw. der bodeneingreifenden Maßnahmen eine Überprüfung mittels Sondiertechnik erfolgen, um den festgestellten Kampfmittelverdacht abschließend bewerten zu können.

Es wird darauf hingewiesen, dass Zufallsfunde von Munition nie gänzlich auszuschließen sind.

6. Ver- und Entsorgung

Die benötigten Flächen zum Betrieb des Liethgrabens werden als Fläche für Versorgungs- und Entsorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Abwasser festgesetzt.

- Weitere Angaben zur Entwässerung ergeben sich im weiteren Planverfahren. Ein Entwässerungskonzept wird erstellt-

7. Immissionsschutz

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Standbadhöfe in Wedel wird eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Eine Beauftragung dafür ist bereits erfolgt. Die Untersuchung wird dabei folgende Lärmthematiken betrachten:

  1. Berechnung der Verkehrslärmsituation durch die angrenzenden öffentlichen Straßen und Parkplätze auf das Planvorhaben
  2. Berechnung der Auswirkungen der Tiefgaragenportale auf die Planung. Auswirkungen auf einen lärmempfindlichen Bestand werden ja nach Portallage (z.B. in Richtung Süden zum Hotel) bei Bedarf geprüft.
  3. Zu den Auswirkungen der gewerblichen Emissionen ausgehend von Trioptics auf die Planung wird eine qualitative Einschätzung abgegeben. Hier wird aufgrund der geplanten Gebietsausweisung (MU oder MI) in Kombination mit den Aktivitäten von Trioptics am Standort (GE) kein Schallimmissionskonflikt auch im Sinne des §50 BImSchG erwartet.
  4. Abschließend wird für den notwendigen baulichen Schallschutz der maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109 für das Vorhaben ermittelt.
  5. Im Falle von identifizierten Schallimmissionskonflikten werden Festsetzungsvorschläge zur Konfliktbewältigung wie in S-H üblich formuliert.

- weitere Angaben zum Immissionsschutz ergeben sich im weiteren Planverfahren. Eine lärmtechnische Untersuchung wird erstellt-