Planungsdokumente: Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20a „Schulauer Hafen“, 2. Änderung Teilbereich Strandbaddamm

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

8.2. Vorhandene Bebauungspläne

Innerhalb des Plangebietes gilt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 20a aus dem Jahr 1988 mit folgenden Festsetzungen:

  • Sondergebiet (SO) Hafen, geschlossene Bauweise (g), GRZ 0,6 mit Gebäudehöhen (OKD) zwischen 12,5 m und 22,5 m ü. NN
  • SO: Unterbringung von hafengebundenen Handwerks- und Handelsbetrieben und von Betrieben für die Lagerung und den Umschlag von Waren, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe
  • Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Abwasser
  • Straßenverkehrsflächen im Bereich Strandbaddamm und öffentliche Parkflächen mit Baumanpflanzungen
  • Anpflanzen von Bäumen
  • Erhaltungsgebot für 8 Bäume im Reihenstand entlang des Strandbaddamms
  • Flächen für Stellplätze, Neben- und Gemeinschaftsanlagen

8.2.1. Darstellung der fachgesetzlichen und fachplanerischen Ziele des Umweltschutzes

Die in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bebauungsplan von Bedeutung sind, und die Art, wie diese Ziele und Umweltbelange berücksichtigt wurden, sind in der folgenden Tabelle festgehalten.

Tabelle 1: In Fachgesetzen und Fachplänen festgelegte Ziele des Umweltschutzes

Fachgesetz / FachplanZiel des UmweltschutzesBerücksichtigung im Plan
Baugesetzbuch (BauGB)Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.Umnutzung einer bestehenden Siedlungsfläche mit einem zukünftig höheren Vegetationsanteil und größerem Retentionsvolumen für Regenwasser als in der Bestandssituation. Festsetzung von Dach- und sonstigen Begrünungen.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)Schutz von Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich.Minderung und Ausgleich der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft (Eingriffsregelung), Überprüfung der Vorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten, Festlegung von artenschutzrechtlichen Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Übergeordnete LandschaftsplanungDarstellung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das Stadtgebiet von WedelDer Intention der Entwicklung des Siedlungsraumes, der Nachverdichtung und Entwicklung von gemischten Bauflächen wird entsprochen.
BundesimmissionsschutzgesetzSchutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen)siehe bei 16. BImSchV
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV)Schutz des Menschen vor VerkehrslärmDie Beurteilung der Geräuscheinwirkungen auf die Planung durch den Straßen- und Schienenverkehrslärm erfolgt auf Grundlage der DIN 18005 Teil 1 „Schallschutz im Städtebau“ /1/ sowie unter Betrachtung der Vorgaben der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV)
Satzung der Stadt Wedel zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung)Schutz von Bäumen und GehölzbeständenFür nicht zu erhaltende Bäume wird eine Fällgenehmigung gestellt. Entsprechende Ersatzpflanzungen werden im Bauantragsverfahren festgelegt. Die Anzahl der Neupflanzungen gemäß Freianlagenkonzept geht über die Ersatzverpflichtung nach der Baumschutzsatzung hinaus. Das Freianlagenkonzept ist Teil des städtebaulichen Vertrages.

8.2.2. Referenzliste/ Fachgutachten und umweltrelevante Stellungnahmen

Fachgutachten

  1. Baugrund (Burmester, Mandel & Partner 2024)
  2. Altlasten (Burmester, Mandel & Partner 2024)
  3. Entwässerung (Lenk & Rauchfuß GmbH 2024)
  4. Lärm (Lärmkontor 2024)
  5. FFH-Vorprüfung (ELBBERG 2024)
  6. Artenschutzrechtliche Prüfung (ELBBERG 2024)

Stellungnahmen

  1. Kreis Pinneberg, Eintrag BOB-SH vom 20.12.2023.
  2. Landesamt für Umwelt SH, Abteilung Technischer Umweltschutz, E-Mail vom 22.12.2023.
  3. Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, E-Mail vom 24.11.2023.
  4. Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, E-Mail vom 11.12.2023.
  5. ADFC Schleswig-Holstein e.V., Ortsgruppe Wedel, E-Mail vom 09.12.2023.
  6. NABU Schleswig-Holstein und NABU Hamburg, E-Mail vom 17.12.2023.
  7. BUND Schleswig-Holstein, Kreisgruppe Pinneberg, E-Mail vom 19.12.2023.
  8. Stadtentwässerung Wedel, E-Mail vom 13.10.2023.
  9. Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz, 08.04.2024, E-Mail vom 08.04.2024.
  10. FD 2-13 Leitstelle Umweltschutz, E-Mail vom 13.10.2023.