Planungsdokumente: Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20a „Schulauer Hafen“, 2. Änderung Teilbereich Strandbaddamm

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

8.3. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung

8.3.1. Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit

Derzeitiger Umweltzustand

Das Umfeld des Planvorhabens ist geprägt durch eine Mischung aus Wohngebieten, Freizeit- und Erholungsflächen und Hafennutzungen. Östlich der Schulauer Straße/Strandweg, die das Schulauer Fährhaus und Fähranleger führen, liegen ausgedehnte Wohngebiete. Westlich liegen Gewerbe und Hafennutzungen (Schulauer Hafen, weiter westlich der Hamburger Yachthafen und Begleitnutzungen), die einen gewichtigen Freizeitaspekt aufweisen. Die Wasserlagen Wedels mit den Übergängen in die Wedeler Marsch bzw. den Elbwanderweg Richtung Hamburg sind beliebte Ausflugsziele.

Die vom geplanten Bauvorhaben potenziell Betroffenen sind randlich die Anwohner der östlich angrenzenden Wohngebiete und der nahen Hotels sowie die Erholungssuchenden, die schwerpunktmäßig in den Sommermonaten und an den Wochenenden den Planungsraum passieren bzw. sich am Strandbad aufhalten.

Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Die Planabsicht wird gegenüber der Bestandssituation eine Charakterverschiebung im Umfeld bewirken. Die gewerblichen Nutzungsanteile werden sich vermutlich eher unmerklich auswirken. Durch den hohen Wohnanteil wird der Nahbereich des neuen Wohnkomplexes jedoch außerhalb der Arbeitszeiten und an den Wochenenden durch die Bewohner geprägt werden.

Die offen gestaltete Südseite zum Strandbaddamm, in der auch Gastronomieangebote entwickelt werden sollen, wird im Zusammenwirken mit dem benachbarten Hotel und seinen Angeboten möglicherweise ein Anziehungspunkt für Anwohner und Besucher entwickeln.

Schallschutz

Da es durch die geplanten Nutzungen aufgrund von Pkw-Verkehren, Garagen- und Stellplatznutzungen sowie haustechnischen Anlagen auf den Dächern zu Schallimmissionen am eigenen Vorhaben wie auch an der bestehenden Nachbarschaft kommt, ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt worden (Lärmkontor 2024).

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass es durch den Verkehr auf öffentlichen Wegen am Planvorhaben an den Fassaden zur Schulauer Straße zu Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 /2/, jedoch nicht der rechtlich anerkannten Werte der Gesundheitsgefährdung kommt. Zur Sicherung eines hier optimalen Schallschutzes gemäß den Vorgaben der DIN 18005 werden Festsetzungen für eine optimale Grundrissgestaltung und einer kontrollierten Be- und Entlüftung empfohlen.

Im Hinblick auf die gewerblich bedingten Immissionen waren besonders die nachbarschaftlichen Nutzungen und die entsprechenden Auswirkungen auf das Planvorhaben von Interesse. Weder für den Tagzeitraum noch für den Nachtzeitraum sind in dieser Hinsicht Schallimmissionskonflikte für das Planvorhaben prognostiziert worden.

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich.

Aufgrund der Berechnungsergebnisse in der schalltechnischen Untersuchung sind wegen der Verkehrsbelastungen für die Fassade zur Schulauer Straße Festsetzungsvorschläge insbesondere zum Schutz von Schlaf- und Kinderzimmern getätigt worden. Schallschutz von Außenwohnbereichen sind als optional beschrieben. Bei den sonstigen Fassaden ist über die Durchführung einer Luftschalldämmung von Außenbauteilen im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens und des Baufreistellungsverfahrens in Anwendung der DIN 4109 zu befinden. Sofern Schallschutzmaßnahmen mit Glaselementen erfolgen sollten, sind die Festsetzungen zum Vogelschutz (Festsetzungen 2.13 und 2.14) zu berücksichtigen.

Durch die im Vergleich zur Bestandssituation offene Gestaltung der geplanten Baukörper und insbesondere durch Anlage des Landschaftsfensters in Nord-Süd-Richtung wird das Plangebiet für Anwohner und Besucher zugänglich gemacht. Dadurch erhöht sich der Erlebniswert und die Tauglichkeit des Plangebiet für die Freizeit- und Erholungsnutzung. Negative Auswirkungen auf den Umweltbelang Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit sind nicht zu erwarten.

Es ergeben sich mit Ausnahmen der Schallschutzmaßnahmen an der Fassade der Schulauer Straße keine Ausgleichs- oder Vermeidungsmaßnahmen.

8.3.2. Luft

Derzeitiger Umweltzustand

Für Wedel liegen keine Daten aus dem Messnetz des landesweiten lufthygienischen Überwachungssystems vor. Zur Ermittlung der Luftqualität als natürliche Lebensgrundlage, zur Feststellung von Veränderungen und zur Ursachenanalyse wurde in Schleswig-Holstein ein landesweites lufthygienisches Überwachungssystem geschaffen. Zur Beobachtung der lokalen Luftqualität wurden zwischen 2005 und 2012 in der Mühlenstraße und in der Rolandstraße Messungen der Luftschadstoffe Stickstoffdioxid und Benzol durchgeführt. Die letzten Messungen in Mühlenstraße und Rolandstraße ergaben eine Unterschreitung der verkehrsbezogenen Belastungswerte für Stickstoffdioxid. Weitere Parameter wurden nicht untersucht. Die im Luftmessnetz ermittelten Daten sind weder räumlich noch zeitlich repräsentativ für das Plangebiet am Strandbaddamm.

Hinweise für besondere Belastungsmomente im Planungsgebiet bestehen nicht. Beurteilungsrelevante Geruchsimmissionen durch den Betrieb einer nahen Fischräucherei werden aufgrund des Abstandes im Plangebiet nicht befürchtet. Es ist im Übrigen zu erwarten, dass die Nutzung mittelfristig aufgegeben wird. Entsprechende Konflikte sind aus benachbarten Bebauungsplänen nicht bekannt. Für das Vorhandensein beurteilungsrelevanter Staubemissionsquellen gibt es aktuell keine Hinweise (Quelle Lärmkontor2024).

Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Die durch die Änderung des B-Plans ermöglichten höheren, aber locker und offen positionierten Baukörper verändern die Luftaustauschbedingungen gegenüber der unbebauten Situation nicht nachteilig. Durch den höheren Vegetationsanteil treten lufthygienisch positiv wirksame Effekte ein.

Mit den Festsetzungen wird der Bau eines Mischgebietes mit Wohn und Gewerbeanteilen vorbereitet. Es entsteht kein Produktionsgewerbe mit immissionsschutzrechtlichen Anforderungen. Negative Auswirkungen auf die Luftqualität aus der neuen Nutzung heraus sind nicht zu erwarten.

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich

Die Anlage von Vegetationsflächen mit Baumbewuchs und begrünten Dachflächen führt zu einem höheren Begrünungsanteil, der sich positiv auf die lufthygienische Situation auswirken wird. Für den Umweltbelang Luft ergeben sich keine Ausgleichs- oder Vermeidungsmaßnahmen.