Planungsdokumente: Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20a „Schulauer Hafen“, 2. Änderung Teilbereich Strandbaddamm

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

8.3.3. Klima

Derzeitiger Umweltzustand

Die lokalklimatische Belastungssituation durch Aufwärmeffekte ist durch die offene Bebauungsstruktur und die zwar nicht hohe, aber dennoch vorhandene Durchgrünung, nicht kritisch zu beurteilen. Allerdings heizen sich die befestigten Parkplatzflächen auf und können die Umgebungstemperatur negativ beeinflussen.

Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Die ermöglichten höheren Baukörper verändern die Luftaustauschbedingungen gegenüber der unbebauten Situation. Durch die Gebäudestellung, die Grünzäsuren im Gebäudekomplex und den erhöhten Vegetationsanteil im Vergleich zur Bestandssituation werden sich die Effekte der Planänderung eher positiv auf das Lokalklima auswirken.

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich

Energieeffizienz und Nachhaltigkeitsstandards werden nicht durch Festsetzungen im Bebauungsplan geregelt. Die Anlage von Photovoltaikkollektorflächen auf den Dächern der gewerblich genutzten Gebäude wird Gegenstand eines städtebaulichen Vertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Wedel.

Die neu geschaffenen Retentionsflächen auf den Dachflächen, dem Sockelgeschoss und dem Landschaftsfenster sind Klimaanpassungsmaßnahmen und schaffen zusätzliche neue Retentionsräume. Die möglichen negativen Auswirkungen von Starkregenereignissen werden zusätzlich durch die Anlage von Wasserretentionsboxen (siehe Kap. 8.3.6) gemäß Entwässerungskonzept abgefedert.

Durch Dachbegrünung und Anpflanzungen werden lokalklimatische Effekte positiv beeinflusst. Die Freianlagengestaltung wird ebenfalls Gegenstand des städtebaulichen Vertrages und somit verbindlich.

8.3.4. Fläche

Derzeitiger Umweltzustand

Die von der Planänderung erfassten Nutzflächen sind bereits überwiegend versiegelte Flächen im Siedlungsbestand.

Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Es werden keine bisher unerschlossenen Flächen in Anspruch genommen. Durch die mehrgeschossige Bebauung erfolgt eine effiziente Flächennutzung.

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich

Durch den Bebauungsplan wird ein Bauvorhaben in einem bereits erschlossenen Siedlungsbereich und damit eine effiziente Flächennutzung vorbereitet. Gesonderte Ausgleichs- oder Vermeidungsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

8.3.5. Boden

Derzeitiger Umweltzustand

Geologische Verhältnisse

Im Baufeld stehen ab der Geländeoberfläche heterogene, überwiegend sandige Auffüllungen an, die bereichsweise Tragschichten aus der Vornutzung, schwach humose bis humose Auffüllungen sowie lokal aufgefüllte Geschiebeböden sind. In den Auffüllungen sind häufig Fremdbestandteile wie Bauschutt enthalten. Die Bodenstandorte im Plangebiet sind somit anthropogen beeinflusst und in den oberen Schichten durch Befestigungen und Auffüllungen geprägt. Es liegen keine schutzwürdigen Bodenstandorte vor.

Die Oberflächen des Plangebiets ist weitgehendend versiegelt bzw. bebaut. Die wenigen Vegetationsflächen sind aller Wahrscheinlichkeit nach keine natürlichen Bodenstandorte, sondern ebenso aufgefüllte Substrate.

Unterhalb der inhomogenen Auffüllungen befinden sich organische Weichschichten aus Klei und Torf. Die org. Weichschichten stehen ab Tiefen von ca. 4,2 m bis 7,3 m Tiefe unter GOK an) und reichen bis in Tiefen von rund 13 m unter GOK.

Altlasten

Für das Plangebiet wurde eine Auskunft aus dem Boden- und Altlasteninformationssystem des Kreises Pinneberg eingeholt. Bei der orientierenden Altlastenuntersuchung wurden an zwei untersuchten Bodenproben sehr geringfügige Überschreitungen und im äußersten Osten sensorisch deutliche Verunreinigungen gefunden. Die vorgesehenen Nutzungen sind nicht infrage gestellt.

Die Bodenmischprobe des Oberbodens erwies sich im Abgleich mit den Prüfwerten nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BBodSchG als unauffällig. Alle weiteren Bodenmischproben zeigten weder Überschreitungen der Vorsorgewerte noch von Prüf- oder Maßnahmenwerten. Die Bodenmischproben zeigen sich für die vorliegenden Parameter, im Abgleich mit den Prüfwerten Boden-Grundwasser, nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BBodSchG als unauffällig.

Die im Untergrund des Plangebiets anstehenden Böden sind, nach der Bewertung der Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen und chemischen Analysen sowie unter Berücksichtigung der Historie der Fläche und dem großräumigen Aushub mit nachfolgender Wiederverfüllung (U-Boot-Hafen), als sehr sauber anzusehen (siehe orientierende Altlastenuntersuchung).

Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

In Bezug auf den Umweltbelang Boden ergeben sich keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen.

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich

Bei Bodenaufschüttungen ist folgendes zu beachten bzw. einzuhalten (s. Stellungnahme der Unteren Bodenbehörde vom 18.12.2023):

  • Werden im Plangeltungsbereich eigenständige Bodenaufschüttungen außerhalb von technischen Bauwerken z.B. Geländeangleichungen von mehr 30 m³ erforderlich, so ist dieses Auf- und Einbringen von Boden als selbstständige Aufschüttung zu verstehen, die dann eine Baugenehmigung erfordert. Nur Boden, der nachweislich die Vorsorgewerte der BBodSchV einhält, darf aufgefüllt werden.
  • Zu diesem Zweck sind dann Untersuchungsergebnisse vorzulegen, Antragsunterlagen und Detailpläne zu fertigen, die auf den Höhenbezugspunkt (m NHN) zu beziehen sind. Prinzipdarstellungen der verschiedenen rechtlichen Einordnungsbereiche sind in der LABO-Vollzugshilfe (10.08.2023) Abb. 3-5, Seite 40 bis 42 zu finden.
  • Die Auf- und Einbringung von mehr als 500 m³ Boden ist der unteren Bodenschutzbehörde direkt 14 Tage in Vorwege anzuzeigen. Die in § 6 (8) BBodSchV genannten Untersuchungsergebnisse und Unterlagen sind mit der Anzeige vorzulegen.

Bei dem im Bereich der Vegetationsflächen vorhandenen Mutterboden handelt es sich grundsätzlich um ein schützenswertes Gut. Mutterboden ist, soweit er nicht schadstoffbelastet ist, daher in beanspruchten Bereichen abzutragen und nach Möglichkeit in oder auf eine durchwurzelbare Bodenschicht einzubringen bzw. für die Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht zu verwenden.