Derzeitiger Umweltzustand
Geologische Verhältnisse
Im Baufeld stehen ab der Geländeoberfläche heterogene, überwiegend sandige Auffüllungen an, die bereichsweise Tragschichten aus der Vornutzung, schwach humose bis humose Auffüllungen sowie lokal aufgefüllte Geschiebeböden sind. In den Auffüllungen sind häufig Fremdbestandteile wie Bauschutt enthalten. Die Bodenstandorte im Plangebiet sind somit anthropogen beeinflusst und in den oberen Schichten durch Befestigungen und Auffüllungen geprägt. Es liegen keine schutzwürdigen Bodenstandorte vor.
Die Oberflächen des Plangebiets ist weitgehendend versiegelt bzw. bebaut. Die wenigen Vegetationsflächen sind aller Wahrscheinlichkeit nach keine natürlichen Bodenstandorte, sondern ebenso aufgefüllte Substrate.
Unterhalb der inhomogenen Auffüllungen befinden sich organische Weichschichten aus Klei und Torf. Die org. Weichschichten stehen ab Tiefen von ca. 4,2 m bis 7,3 m Tiefe unter GOK an) und reichen bis in Tiefen von rund 13 m unter GOK.
Altlasten
Für das Plangebiet wurde eine Auskunft aus dem Boden- und Altlasteninformationssystem des Kreises Pinneberg eingeholt. Bei der orientierenden Altlastenuntersuchung wurden an zwei untersuchten Bodenproben sehr geringfügige Überschreitungen und im äußersten Osten sensorisch deutliche Verunreinigungen gefunden. Die vorgesehenen Nutzungen sind nicht infrage gestellt.
Die Bodenmischprobe des Oberbodens erwies sich im Abgleich mit den Prüfwerten nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BBodSchG als unauffällig. Alle weiteren Bodenmischproben zeigten weder Überschreitungen der Vorsorgewerte noch von Prüf- oder Maßnahmenwerten. Die Bodenmischproben zeigen sich für die vorliegenden Parameter, im Abgleich mit den Prüfwerten Boden-Grundwasser, nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BBodSchG als unauffällig.
Die im Untergrund des Plangebiets anstehenden Böden sind, nach der Bewertung der Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen und chemischen Analysen sowie unter Berücksichtigung der Historie der Fläche und dem großräumigen Aushub mit nachfolgender Wiederverfüllung (U-Boot-Hafen), als sehr sauber anzusehen (siehe orientierende Altlastenuntersuchung).
Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
In Bezug auf den Umweltbelang Boden ergeben sich keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich
Bei Bodenaufschüttungen ist folgendes zu beachten bzw. einzuhalten (s. Stellungnahme der Unteren Bodenbehörde vom 18.12.2023):
- Werden im Plangeltungsbereich eigenständige Bodenaufschüttungen außerhalb von technischen Bauwerken z.B. Geländeangleichungen von mehr 30 m³ erforderlich, so ist dieses Auf- und Einbringen von Boden als selbstständige Aufschüttung zu verstehen, die dann eine Baugenehmigung erfordert. Nur Boden, der nachweislich die Vorsorgewerte der BBodSchV einhält, darf aufgefüllt werden.
- Zu diesem Zweck sind dann Untersuchungsergebnisse vorzulegen, Antragsunterlagen und Detailpläne zu fertigen, die auf den Höhenbezugspunkt (m NHN) zu beziehen sind. Prinzipdarstellungen der verschiedenen rechtlichen Einordnungsbereiche sind in der LABO-Vollzugshilfe (10.08.2023) Abb. 3-5, Seite 40 bis 42 zu finden.
- Die Auf- und Einbringung von mehr als 500 m³ Boden ist der unteren Bodenschutzbehörde direkt 14 Tage in Vorwege anzuzeigen. Die in § 6 (8) BBodSchV genannten Untersuchungsergebnisse und Unterlagen sind mit der Anzeige vorzulegen.
Bei dem im Bereich der Vegetationsflächen vorhandenen Mutterboden handelt es sich grundsätzlich um ein schützenswertes Gut. Mutterboden ist, soweit er nicht schadstoffbelastet ist, daher in beanspruchten Bereichen abzutragen und nach Möglichkeit in oder auf eine durchwurzelbare Bodenschicht einzubringen bzw. für die Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht zu verwenden.