Planungsdokumente: Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20a „Schulauer Hafen“, 2. Änderung Teilbereich Strandbaddamm

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3. Lage des Plangebietes / Bestand

Lage des Plangebietes

Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe zur Elbe und ca. 750 m südwestlich vom Zentrum und der Bahnhofsstraße entfernt. Der S-Bahnhof Wedel ist ca. 1.110 m entfernt.

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 25.805 m² und umfasst die Flurstücke 13/18, 13/19, 26/6, 26/7, 34/5, 35/10, 69/9, 69/10 und 69/11 der Gemarkung Schulau-Spritzendorf. Zum Strandbaddamm werden die Flurstücke 30/4 und 34/18 gezählt. Mit eingeschlossen in den Planbereich wird außerdem ein Teil der Schulauer Straße mit dem Flurstück 65/21.

Begrenzt wird das Plangebiet im Norden durch den städtischen Parkplatz, im Osten durch die Schulauer Straße, im Süden und Westen durch die Straße „Strandbaddamm“.

Abbildung 1:Luftbild mit Kennzeichnung des Geltungsbereichs der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 20a, ohne Maßstab, Quelle: Google Earth, © 2023 Airbus, CNES/ Airbus, GeoBasis-DE/BKG, GeoContent, Maxar Technologies, Kartendaten © 2023

Bestand

Im Plangebiet befinden sich zwei- bis viergeschossige gewerblich genutzte Hallen- und Bürogebäude, die sich auf einer ca. 45 x 240 m großen Fläche erstrecken. Der zusammenhängende Gebäudekomplex nimmt den Großteil des Grundstückes ein. Die Freiflächen sind überwiegend versiegelt (gepflastert oder asphaltiert). Straßenbegleitend sind für Zufahrten unterbrochene Rasenflächen vorhanden und am westlichen Rand liegt eine mit dichtem Grün bewachsene Rasenfläche. Entlang des Strandbaddamms sowie der Schulauer Straße sind straßenbegleitende Bäume vorhanden.

Von der Schulauer Straße sowie vom Strandbaddamm bestehen direkte Zufahrten zum Plangebiet.

Umgeben ist das Plangebiet von heterogenen städtebaulichen Strukturen. Unmittelbar nördlich befindet sich der Landesschutzdeich. Östlich des Plangebiets sind überwiegend Geschosswohnungsbau (bis zu dreigeschossig plus Staffelgeschoss) und einzelne kleinere Wohngebäude vorzufinden.

In den letzten Jahren fanden im Bereich des Schulauer Hafens umfangreiche Sanierungsarbeiten an den Freiflächen statt. Als größeres Bauprojekt entstand die Neubebauung am Strandweg im Bereich des Willkomm Höft. Derzeit wird das Wohnbauprojekt Hafenterrassen gebaut.

Südlich schließen sich Wohn- und Gewerbebauten (bis zu dreigeschossig plus Staffelgeschoss) sowie der mehrgeschossige Hotelneubau an. Im Westen befinden sich weitere gewerblich genutzte Produktionsgebäude (Firmengelände Trioptics) mit einem mehrgeschossigen Verwaltungsgebäude sowie die Halle des Segelvereins Wedel-Schulau.

2. Planungsvorgaben

2.1. Landesentwicklungsplan / Regionalplan

Im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (Fortschreibung 2021) ist die Stadt Wedel im zentralörtlichen System als Mittelzentrum im Verdichtungsraum gekennzeichnet. Das Plangebiet liegt am westlichen Rand des Stadtgebietes, welches als Teil des Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung entlang der Elbe dargestellt ist.

Im Regionalplan für den Planungsraum I (Fortschreibung 1998) ist der Bereich des Plangebietes nicht weiter kategorisiert (siehe Abb. 3). Das Plangebiet liegt jedoch unmittelbar angrenzend an dem als Verdichtungsraum gekennzeichneten Bereich, welcher als baulich zusammenhängendes Siedlungsgebiet im Bereich des Mittelzentrums Wedel dargestellt ist. Als Ziel der Raumordnung in den Verdichtungsräumen wird definiert, die Voraussetzung zur Ansiedlung und Erweiterung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben im Bereich der gewerblichen Siedlungsentwicklung zu schaffen. Zugleich wird die Erhöhung von Beschäftigtenzahlen im Stadtgebiet angestrebt. Zudem ist es eine Zielstellung der Raumordnung, innerhalb der Verdichtungsräume bedarfsgerechte Wohnbauflächen auszuweisen.

Der Geltungsbereich liegt nahe des Schulauer Hafens, welcher im Regionalplan als größerer Sportboothafen dargestellt ist; hiermit wird seine Bedeutung für die Naherholung und den Tourismus hervorgehoben.

Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Regionalplan für den Planungsraum I (Fortschreibung 1998), ohne Maßstab, mit Kennzeichnung des Plangebietes (roter Pfeil, Grafik: ELBBERG)

Für die Regionalpläne in Schleswig-Holstein sind Neuaufstellungen in Bearbeitung, es liegen öffentliche Entwürfe vor. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 Raumordnungsgesetz (ROG) zählen „in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung, Ergebnisse förmlicher landesplanerischer Verfahren wie des Raumordnungsverfahrens und landesplanerische Stellungnahmen“ zu den sonstigen Erfordernissen der Raumordnung. Diese sind gemäß § 4 Abs. 1 ROG „in Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen“.

Abbildung 3:Ausschnitt aus dem Entwurf des Regionalplans für den Planungsraum III (ohne Rechtskraft), ohne Maßstab, mit Kennzeichnung des Plangebietes (roter Pfeil), Quelle: Land Schleswig-Holstein

Im Regionalplan wird die Stadt Wedel zukünftig im Planungsraum III angesiedelt sein. Neben den Zielen aus dem bestehenden Regionalplan wird das Plangebiet voraussichtlich im Kernbereich Erholung liegen. Damit soll die herausragende Bedeutung des Regionalparks Wedeler Au gestärkt werden. Das Plangebiet liegt zukünftig angrenzend an einem Vorranggebiet für den Küstenschutz und Klimaanpassung. In diesem Vorranggebiet haben die Belange des Küstenschutzes und die Anpassung an die Folgen der Klimaveränderung gegenüber konkurrierenden Raumnutzungsansprüchen Vorrang.

Nach § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen.

Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Verdichtungsraum stehen die mit dieser 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20a getroffenen Festsetzungen als Mischgebiet (MI) den Aussagen des Landesentwicklungsplan und des Regionalplans nicht entgegen.