8.8. Allgemeinverständliche Zusammenfassung
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20a „Schulauer Hafen“ Teilbereich Strandbaddamm werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neustrukturierung von am Schulauer Hafen gelegenen Gewerbeflächen in ein gemischtes Quartier mit wohnlicher und gewerblicher Nutzung geschaffen. Das Plangebiet umfasst zum gegenwärtigen Zeitpunkt Produktionshallen und Büroflächen eines ehemals ansässigen Versandhandels sowie Straßenverkehrsflächen und Flächen für die Entsorgung und ist überwiegend versiegelt. Im Plangebiet befinden sich mehrere Bäume, die sich überwiegend an den Plangebietsrändern erstrecken. Der Anteil von Grünflächen ist gering.
Durch die Planung wird der Bau mehrerer Gebäudekörper ermöglicht, die auf zwei Sockelgeschossen angeordnet werden. Im westlichen Teil des Plangebietes erfolgt zwischen den beiden Sockelgeschossen eine klare Gliederung der Bebauung durch ein bodengebundenes Landschaftsfenster. Außerdem wird der östliche Gebäudekomplex durch eine baumbestandene Grünzone unterbrochen, die unterbaut ist. Die Begrünung des Plangebietes wird über ein Freianlagenkonzept, welches Teil des städtebaulichen Vertrages ist, verbindlich geregelt. In dem Konzept ist u.a. die Anlage von Grünflächen und Spielplätzen auf dem Sockelgeschoss, das Anpflanzen von Bäumen sowohl im Landschaftsfenster als auch auf dem Sockelgeschoss und eine extensive Begrünung eines Teils der Flachdächer vorgesehen.
Nach einer Gegenüberstellung von altem und neuem Planrecht ergibt sich aus der Änderung der B-Plans kein Ausgleichserfordernis. Gemäß der Eingriffsbilanzierung liegt im Vergleich von altem zu neuem Planrecht eine positive Flächenbilanz vor, da ausreichend neue Freiflächen geschaffen werden. Hinsichtlich der Auswirkungen auf die einzelnen Umweltbelange kommt die vorliegende Umweltprüfung zu folgendem Ergebnis:
Unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen (s. Artenschutzrechtliche Prüfung in Anhang 4) ist nicht mit erheblichen Auswirkungen auf die betrachteten Umweltbelange zu rechnen. Für einzelne Belange (z.B. Landschaftsbild) ist darüber hinaus im Vergleich zum Bestand von einer möglichen Verbesserung auszugehen.