Planungsdokumente: Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20a „Schulauer Hafen“, 2. Änderung Teilbereich Strandbaddamm

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.5. Sanierungsgebiet „Stadthafen Wedel“

Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung der Stadt Wedel über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadthafen Wedel“ vom 19.10.2009. Die Durchführung der Sanierungsmaßnahme war zunächst bis zum 31.12.2020 befristet. Die Nachtragssatzung vom 08.12.2020 enthält keine Regelung über die Befristung der Sanierung.

Nach § 142 Abs. 3 S. 3 BauGB ist bei dem Beschluss über die Sanierungssatzung zugleich durch Beschluss die Frist festzulegen, in der die Sanierung durchgeführt werden soll; die Frist soll 15 Jahre nicht überschreiten. Gemäß Satz 4 kann die Frist durch Beschluss verlängert werden, wenn die Sanierung nicht innerhalb der Frist durchgeführt werden kann.

Im Gegensatz zur ursprünglichen Satzung enthält die Nachtragssatzung vom 08.12.2020 keine Regelung über die Befristung mehr. Die Durchführungsfrist wird jedoch nicht in der Satzung, sondern durch einen gesonderten Beschluss festgelegt. Der Beschluss zur Verlängerung der Frist zur Durchführung der Sanierung (BV/2020/052) wurde durch den Rat am 29.04.2020 gefasst. Mit dem Beschluss wurde die Frist für die Durchführung der Sanierungsmaßnahme im Sanierungsgebiet „Stadthafen Wedel“ bis zum Ablauf des 31.12.2026 verlängert.

2.6. Betrachtung der städtebaulichen Notwendigkeit

Die Landesplanung zielt, basierend auf der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans von 2021, darauf ab, in allen Teilräumen des Landes eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit dauerhaftem Wohnraum sicherzustellen. Das Angebot soll den künftigen Wohnungsbedarf decken und demografische sowie soziale Veränderungen berücksichtigen. Es sind sowohl kleine Haushalte wie beispielsweise Haushalte älterer Menschen, als auch Familien zu berücksichtigen. Der Bedarf an bezahlbaren Mietwohnungen für mittlere und untere Einkommensgruppen soll durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch sozial geförderten Wohnraum, gedeckt werden. Vorrangig soll die Wohnungsversorgung in der Innenentwicklung erfolgen, mit Schwerpunkten in zentralen Orten oder Siedlungsachsen, wozu auch Wedel gehört.

Das gemeindliche Ziel ist es, städtebauliche Missstände, wie untergenutzte Gewerbeflächen, durch attraktive Folgenutzungen und mit verdichteten Bauformen, zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden, zu beheben. Durch die Wiedernutzbarmachung des Plangebietes und dem Zuführen einer neuen Nutzung wird dem Gebot der Innenentwicklung entsprochen. Es werden Neuversiegelungen von bisher unversiegelten Flächen vermieden und ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden forciert.

Die Regionalplanung nach dem Entwurf für den Planungsraum III aus dem Jahr 2023 sieht für die Stadt Wedel die Ausweisung von neuen Wohn- und Gewerbegebieten als dringlich an. Dieses Vorhaben basiert auf einem von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzept sowie weiteren städtebaulichen Planungen, die den Belangen der Stadt sowie der Regionalplanung Rechnung tragen. Zudem trägt das Vorhaben zur Erneuerung und Weiterentwicklung des Ortsteils bei.

Aus städtebaulicher Sicht ist das gemischte Quartier ein Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung Wedels, indem es Wohnen, Arbeiten und Freizeit miteinander verbindet. Dadurch wird eine hohe Lebensqualität für die Wedeler Bürger*innen geschaffen. Die Verbindung von Wohn- und Gewerbeflächen trägt zur Reduzierung des Flächenverbrauchs bei und fördert eine nachhaltige Entwicklung. Durch die Diversifizierung der Nutzung können Wohn- und Arbeitsräume verbunden, was die Attraktivität des Standorts erhöht. Die Integration von Büro- und Gewerbeflächen fördert die lokale Wirtschaft und schafft attraktive Arbeitsplätze vor Ort, wodurch Pendelverkehre reduziert werden können. Zudem wird die wirtschaftliche Basis Wedels gestärkt und kann zusätzliche Investoren anziehen.

Angesichts des anhaltenden Wachstums der Stadt Wedel ist der Bedarf an Wohnraum, insbesondere gefördertem Wohnungsbau, dringend. Die Stadt Wedel gehört zu den gemäß §201a definierten Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Die Schaffung von Eigentumswohnungen bietet zudem die Möglichkeit des Eigentumserwerbs, was zur Stabilisierung der Bevölkerung beiträgt. Ein gemischtes Quartier fördert durch unterschiedliche Wohnformen und Nutzungen die soziale Durchmischung, indem es verschiedene Zielgruppen anspricht. Es schafft ein lebendiges Umfeld, das Menschen verschiedener Altersgruppen und sozialer Hintergründe zusammenbringt. Die Schaffung von öffentlichen Grünflächen auf vormals versiegelten Grund verbessert die Lebensqualität und bietet der Bevölkerung vielfältige Freizeitmöglichkeiten. Zudem wird das Mikroklima verbessert.

2.7. Vorhandene Bebauungspläne

Innerhalb des Plangebietes gilt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 20a aus dem Jahr 1988 mit folgenden Festsetzungen:

  • Sondergebiet (SO) Hafen, geschlossene Bauweise (g), GRZ 0,6
  • SO: Unterbringung von hafengebundenen Handwerks- und Handelsbetrieben und von Betrieben für die Lagerung und den Umschlag von Waren, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe
  • Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Abwasser
  • Straßenverkehrsflächen im Bereich Strandbaddamm und öffentliche Parkflächen mit Baumanpflanzungen
  • Anpflanzen von Bäumen, insbesondere entlang des Strandbaddamms
  • Erhaltung von Bäumen und Sträuchern
  • Öffentliche Grünflächen
  • Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind
  • Flächen für Stellplätze, Neben- und Gemeinschaftsanlagen

Abbildung 8:Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 20a „Schulauer Hafen“ mit der 1. Änderung, ohne Maßstab, mit Kennzeichnung des Plangebietes (rote gestrichelte Linie, Grafik: ELBBERG)