Planungsdokumente: Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20a „Schulauer Hafen“, 2. Änderung Teilbereich Strandbaddamm

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4. Erschließung / Geh- und Leitungsrechte

Motorisierter Verkehr

Die Anbindung an die öffentlichen Verkehrsflächen erfolgt über die Schulauer Straße und den Strandbaddamm. Die Zufahrt zu den geplanten ebenerdigen Stellplatzsockeln ist von Osten von der Schulauer Straße aus vorgesehen. Der westliche Sockel wird über den Strandbaddamm oder die Nordseite des Vorhabens über die eigenen Flurstücke erreicht.

Der Anlieferungsverkehr ist über den Strandbaddamm und die Schulauer Straße, als auch über die Nordseite des Vorhabens über die eigenen Flurstücke möglich. Ebenso verhält es sich für die Feuerwehr.

Für die Müllabfuhr besteht die Möglichkeit das Planvorhaben über den Strandbaddamm zu bedienen.

Die zu erwartenden Mehrverkehre im Zusammenhang mit der 2. Änderung des B-Plan Nr. 20a können über die Schulauer Straße und den Strandbaddamm abgewickelt werden, was nach dem Verkehrskonzept (ARGUS, Oktober 2024) zu einer geringfügigen Verkehrssteigerung führt. Die maßgeblichen Knotenpunkte entlang der Schulauer Straße verfügen über ausreichende Kapazitätsreserven.

Nach überschlägiger Ermittlung ergeben sich 900 Fahrten pro Tag. Laut der Verkehrserhebung von 2017 kann die Fahrtenzahl während des Betriebs der Fa. Schneider auf ca. 700 Fahrten pro Werktag geschätzt werden. Daraus ergibt sich eine Differenz von etwa 200 Fahrten pro Werktag im Vergleich zu diesem Betriebszustand.

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Das Plangebiet ist über die HVV-Buslinie 594 an das ÖPNV-Netz der Metropolregion Hamburg angeschlossen, die zwischen 6-9 Uhr und 16-19 Uhr im 60-Minuten-Takt und daher nur zeitweise zum S-Bahnhof Wedel verkehrt. Der S-Bahnhof Wedel liegt in ca. 1,0 km Entfernung. Die nächstgelegenen Haltestellen mit Bedienung der HVV-Buslinie 189 im gesamten Tagesverlauf sind „Bei der Doppeleiche“ oder „Elbstraße (Willkomm Höft), die jeweils in ca. 10 Minuten Fußweg zu erreichen sind.

Feuerwehr

Zufahrten sind sowohl auf der Westseite, anfahrbar über den Strandbaddamm, als auch auf der Ostseite an der Schulauer Straße, zwischen öffentlichem Parkplatz und Strandbaddamm, geplant. Darüber hinaus sind Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen entlang der Nordseite des Grundstücks vorgesehen. Eine Anleiterung zur Personenrettung ist nur an drei Gebäuden (Wohngebäude zur Schulauerstr. und Strandbaddamm) notwendig. Alle anderen Gebäude erhalten zwei bauliche Rettungswege. Die Zugänge zu den Innenhöfen müssen jederzeit gewährleistet sein.

4.1. Ruhender Verkehr / Fahrräder

Die Unterbringung der notwendigen ca. 270 Stellplätze ist in den ebenerdigen Sockelgeschossen vorgesehen. So sollen die Freiräume zwischen den Gebäuden und entlang den öffentlichen Straßenverkehrsflächen von privaten Stellplätzen freigehalten werden. Vereinzelte öffentliche Parkplätze sind entlang des Standbaddamms und der Schulauer Straße sowie entlang der an der nördlichen Grundstücksgrenze verlaufenden Erschließungsstraße ergänzend geplant.

Der Bedarf der Stellplätze ergibt sich aus der Nutzungskennziffern und dem Schlüssel 0,6 Stellplätze pro Wohneinheit (131 WE) und ein Stellplatz pro 50 m² Büro-/Gewerbefläche. Dieser absolute Bedarf wurde in einem zweiten Schritt mit den Daten zum Mobilitätsverhalten sowie gängigen Tagesganglinien so überlagert, dass auch die Mehrfachnutzung von Stellplätzen berücksichtigt werden kann. Daraus ergibt sich ein Stellplatzbedarf von 251 Stellplätzen, inklusive eines Puffers von 10 %. Es wird die Herstellung von 272 Stellplätzen geplant, die im Sockelgeschoss der Gebäudecluster angelegt werden.

Weitere Abstellmöglichkeiten für mindestens 420 Fahrräder sind ebenfalls im ebenerdigen Sockelgeschoss geplant. Dadurch sind alle Plätze stufenlos und ohne Anstrengung (z.B. Türöffner) erreichbar, eingangsnah und gut auffindbar.

Darüber hinaus sind spätere Umwandlungen einzelner Kfz-Stellplätze in Fahrradparkplätze bei Bedarf bzw. auf Wunsch der gewerblichen Nutzer*innen denkbar. Es wird mindestens ein Lastenrad zur Ausleihe und mindestens zwei Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge bereitgestellt.

4.2. Mit Geh,- und Leitungsrechten zu belastende Flächen

Durch das Plangebiet verläuft der Liethgraben, welcher zur Entwässerung des Plangebietes hinter den Landesschutzdeich im Norden notwendig ist. Zur Sicherung des Grabenverlaufs auch über Privatgrundstücke wird innerhalb des Plangebietes die unterirdische Leitung nachrichtlich übernommen. Es bestehen Lasten zur Sicherung des Liethgrabens im Grundbuch.

Eine Durchwegung des Plangebietes zwischen dem Landesschutzdeich und dem Schulauer Hafen ist für die Öffentlichkeit möglich zu machen. Dafür werden im Nord-Süd-Verlauf zwischen den Gebäudekörpern (Fuge) sowie auf dem östlichen Gebäudesockel Flächen festgesetzt, die mit Gehrechten mit einer Mindestbreite von 2,0 m zugunsten der Allgemeinheit zu belasten sind (siehe textliche Festsetzung 2.9). Die rechtliche Absicherung der Durchwegungen erfolgt über eine grundbuchrechtliche Sicherung, die qualitätvolle Ausgestaltung der Freianlagen erfolgt entsprechend dem Vorhaben- und Erschließungsplan (siehe Anhang 02).

Die öffentliche Durchwegung im Westen des Plangebiets wird um ein Leitungsrecht zugunsten der Ver- und Entsorgungsunternehmen erweitert, welches ermöglicht unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Hierdurch soll eine kurze Verbindung technischer Versorgungsanlagen (insbesondere Elektrizität) zwischen der nördlichen Stellplatzanlage und dem Strandbaddamm gesichert werden.