Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Klappholz "Bürgerhaus Dorfstraße" für das Gebiet des Grundstückes Dorfstraße 9

Textliche Festsetzungen

6 Flächen für Stellplätze (§ 9 Abs. 1 Nrn. 2a und 22 BauGB)

6.1 Stellplätze sind auch mit weniger als 3 m Abstand zu den Grundstücksgrenzen zulässig.

7 Baugestalterische Festsetzungen (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 LBO-SH)

7.1 Die Hauptdächer der Hauptgebäude sind nur mit Dachneigungen zwischen 20 und 55 Grad zulässig. Nebendachflächen mit bis zu 20 % der Grundfläche des Gebäudes sind auch mit anderen Dachneigungen zulässig.

7.2 Die v.g. Vorschrift gilt nicht für Garagen, Carports und Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO.

7.3 Das Anbringen von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf den Dachflächen ist zulässig.

8 Hinweise

8.1 Ordnungswidrigkeiten

Nach § 84 Abs. 1 LBO handelt ordnungswidrig, wer gegen die gestalterischen Festsetzungen 7.1 bis 7.3 zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 84 Abs. 3 LBO mit einer Geldbuße geahndet werden.