Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Klappholz "Bürgerhaus Dorfstraße" für das Gebiet des Grundstückes Dorfstraße 9

Begründung

4 Flächenverteilung

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 3.255 m² mit folgender Unterteilung:

Flächen für Gemeinbedarf ca. 2.530 m²

Grünflächen Knickschutz ca. 375 m²

Straßenverkehrsflächen ca. 350 m²

5 Anpassung des Flächennutzungsplanes

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Klappholz (2003) stellt den Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 überwiegend als Fläche für den Gemeinbedarf 'Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen‘ dar. Der südliche Planbereich wird als Grünfläche 'Sportplatz' dargestellt. Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 weichen im südlichen Plangebiet in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab. Da der Bebauungsplan Nr. 6 im Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt und die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Klappholz durch die Planung nicht beeinträchtigt wird, wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst. Entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes wird auch der südliche Teil des Geltungsbereiches im Flächennutzungsplan zukünftig als Fläche für den Gemeinbedarf 'Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen‘ dargestellt.

Die 6. Änderung (Berichtigung) des Flächennutzungsplanes ist dieser Begründung als Anlage beigefügt.

Die Begründung wurde durch Beschluss der Gemeindevertretung Klappholz am …………….. gebilligt.

Klappholz, __.__.____ _________________________________

Die Bürgermeisterin