4.5. Grün- und Freiraumkonzept
Das Plangebiet wird an seiner nordwestlichen Plangebietsgrenzen durch eine Gehölzpflanzung (Knick) zur freien Landschaft eingegrünt. Im Westen dient der potenziell erforderliche Lärmschutzwall auch der Einbindung in das Landschaftsbild. Da im Nordosten und Osten der Wald erhalten bleibt und von Süden der Friedhof und die Wohnbebauung des Ortes angrenzen ist hier keine Eingrünung erforderlich. Somit wird eine möglichst verträgliche Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild sichergestellt.
Nördlich des bestehenden Friedhofes ist eine geringfügige Arrondierung des Friedhofes geplant. Diese Fläche dient der Pflege- und Unterhaltung des Friedhofes.