Planungsdokumente: Gemeinde Siebeneichen, 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Nördl./östl. Friedhof, nördl. Schulstr., östl. Bahntrasse, westl. Richt. Roseburg, südl. Sportpl., östl./nördl. Büch.Weg"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Abfallbeseitigung

Die Müllbeseitigung in der Gemeinde obliegt der Abfallwirtschaft Südholstein GmbH (AWSH). In diesem Zusammenhang gelten die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreises Herzogtum Lauenburg für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen" und die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Abfallwirtschaft Südholstein GmbH - AWSH - für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen".

Es ist vorgesehen, dass ein Müllfahrzeug bis ins geplante Wohngebiet hineinfährt. Die Erschließungsstraße des Angers kann von einem Müllfahrzeug befahren werden, ohne dass ein Wenden erforderlich ist. Die Anwohner können ihre Mülltonnen am Tag der Entsorgung an der Straße bereitstellen. Gleiches gilt für den Kindergarten. Auch hier können die Mülltonnen am Tag der Entsorgung seitlich des Weges bereitgestellt werden.

4.8. Niederschlagswasserbeseitigung

Bereits auf der Ebene des Bebauungsplanes sind grundsätzliche Überlegungen zur geplanten technischen Erschließung des Plangebietes zu erarbeiten. Hierzu gehört ein überschlägiger Nachweis zur Ableitung und ggf. Behandlung des Niederschlagwassers. Hierzu ist unter anderem durch Anwendung der wasserrechtlichen Anforderungen für den Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten (Erlass des Landes Schleswig-Holstein vom 18.10.2019) eine Wasserbilanz aufzustellen, um die Auswirkungen der geplanten Bebauung auf den Wasserhaushalt abschätzen zu können.

Bei Neubaugebieten ist grundsätzlich mit einer deutlichen Veränderung des natürlichen Wasserhaushalts zu rechnen. Infolge der Versiegelung von zuvor unbefestigten Flächen mit Gebäuden, Straßenflächen etc. nimmt in der Regel die Verdunstung sowie die Versickerung ab, während der Oberflächenabfluss stark zunimmt. Mit der Anwendung des Erlasses wird die Schädigung des natürlichen Wasserhaushalts bilanziert und somit aufgezeigt, welche Auswirkungen die geplanten Baumaßnahmen auf den Wasserhaushalt haben. Die Erarbeitung erfolgt im weiteren Verfahren.

Das Konzept sieht derzeit eine Versickerung des Niederschlagswassers vor. Im Bereich der privaten Baugrundstücke erfolgt diese bereits auf dem eigentlichen Grundstück. Im Bereich des geplanten Angers ist eine Entwässerungsmulde geplant, welche der Niederschlagswasserbeseitigung der Verkehrsflächen dient. Neben der entwässerungstechnischen Funktion schaffen diese Mulden in Zusammenspiel mit den geplanten Baumpflanzungen in diesem Bereich eine attraktive Straßenraumgestaltung, welche den dörflichen Charakter unterstreicht.

Auch im Bereich der Außenspielflächen des Kindergartens sind Sickermulden zur Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers möglich. Diese können von den Kindern bespielt werden und machen die Funktion des Wasserkreislaufes zudem erlebbar.

Der Parkplatz südlich des Friedhofes wird mit wasserdurchlässigen Belägen hergestellt, so dass möglichst wenig Oberflächenwasser durch die Teilversiegelung anfällt.

Im Rahmen der weiteren Verfahrensbearbeitung erfolgt die Erarbeitung eines wasserwirtschaftlichen Fachbeitrages zur Niederschlagswasserkonzeption. Die Ergebnisse und mögliche Maßnahmen fließen in den Bebauungsplan ein.

5. Planungsrechtliche Festsetzungen und Darstellungen