Planungsdokumente: Gemeinde Siebeneichen, 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Nördl./östl. Friedhof, nördl. Schulstr., östl. Bahntrasse, westl. Richt. Roseburg, südl. Sportpl., östl./nördl. Büch.Weg"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1. Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein

In der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein aus dem Jahre 2021 liegt die Gemeinde Siebeneichen innerhalb des "Ländlichen Raumes". Die Gemeinde ist als "Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung" dargestellt.

Die ländlichen Räume sollen als eigenständige, gleichwertige und zukunftsfähige Lebensräume gestärkt werden. Gemeinden oder Gemeindeteile, die keine Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind, sollen den örtlichen Bedarf decken. Dort können im Zeitraum 2022 bis 2036 bezogen auf ihren Wohnungsbestand am 31. Dezember 2020 neue Wohnungen im Umfang von bis zu 10 Prozent gebaut werden (wohnbaulicher Entwicklungsrahmen). Es ist der Bestand an Dauerwohnungen zugrunde zu legen.

Wohneinheiten, die in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen, in Wohnheimen und durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden entstehen, werden nur zu zwei Drittel auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen angerechnet.

Der Wohnungsbestand der Gemeinde Siebeneichen lag nach aktuellem Kenntnisstand am 31. Dezember 2020 bei 117 Wohneinheiten. Demnach liegt der aktuelle wohnbauliche Entwicklungsrahmen bis zum Jahr 2036 bei bis zu 12 neuen Wohneinheiten.

Abb. 1: Auszug aus dem Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (Fortschreibung 2021)

Baulückenkartierung

Gemäß den Vorgaben des Landesentwicklungsplanes sind dem wohnbaulichen Entwicklungsrahmen die (planungsrechtlich) bestehenden Baupotenziale abzuziehen. Um aufzuzeigen, welche Flächen derzeit noch unbebaut sind und sich für eine Nachverdichtung eignen, wurde im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung eine Baulückenkartierung erarbeitet1.

Hinweis:

Die nachfolgende Abbildung dient zunächst nur der Übersicht. Im Konkreten sei auf die Plandarstellungen der Baulückenkartierung verwiesen.

Im Rahmen dieser Untersuchung wurden zunächst unbebaute Grundstücke bzw. Grundstücksteile im Bereich rechtskräftiger Bauleitpläne oder sonstiger Satzungen sowie Baulücken im baulichen Zusammenhang gemäß § 34 BauGB aufgenommen.

Hierauf basierend wurden die bestehenden Rahmenbedingungen, welche die Bebaubarkeit einschränken könnten, analysiert und bewertet. So stehen beispielsweise einzelne potenzielle Baulücken aufgrund der bestehenden privaten Nutzungen der Eigentümer (z.B. aktive Nutzung als Garten) zunächst nicht für eine Bebauung zur Verfügung.

Im Ergebnis der Baulückenkartierung steht in der Gemeinde Siebeneichen derzeit eine realistisch bebaubare Baulücke zur Verfügung, welche dem wohnbaulichen Entwicklungsrahmen gemäß Landesentwicklungsplan gegenzurechnen ist. Weiterhin wird in der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes eine Wohnbaufläche nördlich und östlich des Büchener Weges dargestellt. Sie ist etwa 1,93 ha groß und könnte bei einer Bebauung mit Einfamilienhäusern etwa 17 Wohneinheiten Platz bieten. Demnach wäre mit Entwicklung der Wohnbauflächen gemäß Darstellung in der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes die wohnbauliche Entwicklungsquote für die Gemeinde Siebeneichen mehr als erschöpft. Da der nördliche Teil dieser Fläche zwischenzeitlich jedoch als Verbundachse in das Biotopverbundsystem aufgenommen wurde und die damals angedachten Flächen zur Erschließung heute unter Schutz stehen, nimmt die Gemeinde von einer Entwicklung dieser Fläche Abstand.

Die Gemeinde hat sich mit Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes dazu entschlossen diese Wohnbaufläche zurückzunehmen bzw. hier (wieder) eine Fläche für die Landwirtschaft darzustellen.

Dadurch verbleibt der Gemeinde wieder ein wohnbaulicher Entwicklungsrahmen von bis zu 11 Wohneinheiten bis 2036.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen 11 Wohneinheiten in Einzel-/Doppelhausbebauung entwickelt werden, so dass der nach Abzug des Ergebnisses der Baulückenkartierung verbleibende wohnbauliche Entwicklungsrahmen von 11 Wohneinheiten bis 2036 eingehalten wird.

Abb. 2: Baulückenkartierung der Gemeinde Siebeneichen mit Stand vom 27.05.2022, ergänzt am 28.07.2023 (PROKOM Stadtplaner und Ingenieure GmbH)