Das Plangebiet wird im Westen von einer Ackerfläche eingenommen, die am Süd- und Ostrand lineare Gehölzstrukturen mit vorgelagertem Saum aus Ruderalvegetation aufweist. Westlich schließt die Bahnlinie Büchen – Ratzeburg an. Nach Norden setz sich die Ackerfläche fort. Die Artenvielfalt im Hinblick auf Pflanzen dürfte in diesem Bereich aufgrund der dominierenden landwirtschaftlichen Intensivnutzung gering sein. Es ist davon auszugehen, dass im Gebiet die üblicherweise auf landwirtschaftlichen Flächen vorkommenden Tierarten ansässig sind. Die Ackerfläche bietet aufgrund des Fehlens von größeren Gehölzflächen und ruderalem Bewuchs keine günstigen Bedingungen für die Besiedlung mit Vögeln und Insekten. In den Randbereichen ist jedoch ein Vorkommen dieser Artengruppen nicht auszuschließen. Eine bereichsweise hohe Artenvielfallt ist in den nordwestlich im Plangebiet gelegenen strukturreicheren Beständen an Gehölzen, Ruderalvegetation und Sandmagerrasen zu erwarten.
- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
Der Anteil an Fläche, die nach Umsetzung des Bebauungsplanes begrünt und bepflanzt werden kann, wird im westlichen Teil des Plangebietes vergleichsweise höher sein als zuvor. Um diesen Teilbereich, der für die Entstehung eines Wohngebietes vorgesehen ist, wird Grünfläche festgesetzt, die das Plangebiet gegenüber seiner bestehenden Nutzung als intensiv genutzt Ackerfläche aufwertet. Weiterhin wird nördlich ein Knick mit anliegendem Knickschutztreifen und westlich zur Bahn ein Lärmschutzwall angelegt, wodurch eine Steigerung des Strukturreichtums einhergeht. Zudem sind im Bereich der zentral des Wohngebietes gelegenen Pkw-Stellplätze und innerhalb der Baugrundstücke Baumpflanzungen vorgesehen.
Im östlichen Teil des Plangebiets geht hingegen mit dem Bau einer Kindertagesstätte der Verlust von Gehölzbeständen wie Einzelbäumen und Ruderalvegetation einher. Die von Osten aus in das Plangebiet hineinragende Waldfläche bleibt vollständig bestehen.
Die südlich im Plangebiet gelegene extensiv gepflegte Grünfläche wird im Zuge der Planung als Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Parkfläche für Kita und Grundschule“ festgesetzt.
Der Anteil an Lebensräumen für Tiere wird sich infolge der Bebauung und Versiegelung verringern. Es ist jedoch eine Steigerung der Lebensraumqualität in Teilbereichen des Plangebietes durch u.a. die Umwandlung von Intensivacker zu Grünfläche und der Pflanzung von Bäumen zu erwarten.
- Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
Anpflanzung eines Gehölzstreifens
Der zur Anpflanzung festgesetzte Gehölzstreifen mit der Zweckbestimmung "Knick" (K) ist dauerhaft zu pflegen und bei Abgang innerhalb der nächsten Pflanzperiode gleichartig zu ersetzen. Der Knick ist gemäß den aktuellen Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz und der Biotopverordnung zu pflegen.
Entwicklung eines naturnahen, feldrainartigen Wildkrautstreifens
Innerhalb der festgesetzten privaten Grünfläche ist gegenüber dem zur Anpflanzung festgesetzten Gehölzstreifen (K) der vorgelagerter Schutzbereich von gärtnerischer oder sonstiger Nutzung sowie von baulichen Anlagen, Aufschüttungen und Abgrabungen freizuhalten.
Der Schutzbereich ist als naturnaher, feldrainartiger Wildkrautstreifen zu entwickeln, 1 x jährlich, frühestens ab dem 01. Juli des Jahres, zu mähen (inkl. Abfuhr des Mähgutes) und auf Dauer zu erhalten. Er ist mit einer mindestens 0,8 m hohen Einfriedigung mindestens zu den angrenzenden Wohnbauflächen abzutrennen.
Pflanzung von standortheimischen Obstbäumen
Auf den Baugrundstücken ist je vollen 350 m² Grundstücksfläche mindestens ein standortheimischer Obstbaum gemäß Pflanzliste 1 zu pflanzen, dauerhaft zu pflegen und bei Abgang innerhalb der nächsten Pflanzperiode gleichartig zu ersetzen.
Bestehende Bäume, Gehölzflächen und sonstige Bepflanzungen sind während der Bau-phase vor Eingriffen zu schützen. Die DIN 18920 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" ist zu beachten.
Verwendung von insektenfreundlichen Leuchtmitteln
Beim Einsatz von Leuchtmitteln im Geltungsbereich sind insektenfreundlichen Lichtquellen zu verwenden. Lichtquellen dürfen nicht auf randliche Leitstrukturen/Gehölze gerichtet werden.
Dachbegrünung
Flachdächer und flachgeneigte Dächer von Nebenanlagen, Garagen und gedeckten Stellplätzen (Carports) mit einer maximalen Neigung bis 15 Grad sind mit Ausnahme der Flächen für technischer Aufbauten mit einem Substrataufbau von mindestens von mindestens 8 cm extensiv zu begrünen.
Im weiteren Verfahren erfolgt die Erarbeitung eines Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages. Die Ergebnisse und möglichen Ausgleichs- und Minimierungsmaßnahmen werden in den Bebauungsplan aufgenommen.