Planungsdokumente: Gemeinde Siebeneichen, 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Nördl./östl. Friedhof, nördl. Schulstr., östl. Bahntrasse, westl. Richt. Roseburg, südl. Sportpl., östl./nördl. Büch.Weg"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

9.2.2. Schutzgut Wasser

  • Ausgangssituation

Oberflächengewässer: Im Plangebiet sind keine Oberflächengewässer vorhanden. In einer Entfernung von rd. 10 m in östlicher Richtung zum Plangebiet liegt ein Zierteich.

Grundwasser: Das Gebiet liegt im Bereich des Grundwasserkörpers „Elbe-Lübeck Kanal - Geest“. Das nächstgelegene Trinkwassergewinnungsgebiet „WGG-Büchen“ liegt südwestlich des Plangebietes in einer Entfernung von rd. 1,5 km. Bei der Stadt Glinde befindet sich das nächstgelegene Trinkwasserschutzgebiet „Glinde“ in rd. 32 km Entfernung in westlicher Richtung.

  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung

Aufgrund der Lage des Zierteiches in einer Entfernung von rd. 10 m zur Geltungsbereichsgrenze und einem >10 m breiten Gehölzpuffer innerhalb des Geltungsbereiches können direkte Auswirkungen des Vorhabens ausgeschlossen werden.

Die geplante Bebauung wird Veränderungen der Grundwasserneubildungsrate zufolge haben. Durch entsprechende Festsetzungen wie Versickerung von Dach- und Oberflächenwasser auf den Grundstücken oder Dachbegrünung soll dem entgegengesteuert werden.

  • Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen

Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes und im Bereich der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Parkfläche für Kita und Grundschule“ sind Wegeflächen, Stellplätze und Stellplatzanlagen einschließlich deren Zufahrten mit wasser- und luftdurchlässigen Belägen mit einem Abflussbeiwert < 0,7 (z.B. Pflaster mit mindestens 15 % Fugenanteil, Sickerpflaster, Rasenfugenpflaster, Schotterrasen oder vergleichbare Befestigungen) sowie entsprechend wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.

Zur Minimierung nachteiliger der Auswirkungen erfolgt die Festsetzung extensiver Dachbegrünungen auf Flachdächern und flachgeneigten Dächern von Nebenanlagen, Garagen und gedeckten Stellplätzen (Carports).

Im weiteren Verfahren werden weitere Maßnahmen ergänzt.

9.2.3. Schutzgut Luftgüte / Klima

  • Ausgangssituation

Das Plangebiet hat im Vergleich zu dicht bebauten und vegetationsarmen Gebieten ein relativ ausgeglichenes Lokalklima. Dazu tragen in höherem Maß auch die weiteren landwirtschaftlichen Flächen im Umfeld sowie die Waldfläche im Nordwesten des Plangebietes bei. Von der Bahnlinie gehen Lärm- und Schadstoffemissionen aus, die auf das Plangebiet einwirken.

  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung

Aufgrund der geplanten Überbauung und Versiegelung wird sich das Lokalklima auf der Fläche primär im westlichen Teil in Richtung höhere Temperaturen und geringere Luftfeuchtigkeit verändern. Zudem wird der Luftaustausch mit angrenzenden Flächen überall dort ein Stück weit behindert, wo am Rand Wälle (z.B. Anpflanzung eines Knicks) aufgeschüttet werden.

  • Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen

Zur Minimierung nachteiliger Auswirkungen erfolgt die Festsetzung extensiver Dachbegrünungen auf Flachdächern und flachgeneigten Dächern von Nebenanlagen, Garagen und gedeckten Stellplätzen (Carports).

Im weiteren Verfahren werden weitere Maßnahmen ergänzt.

9.2.4. Schutzgut Pflanzen und Tiere

  • Ausgangssituation

Das Plangebiet wird im Westen von einer Ackerfläche eingenommen, die am Süd- und Ostrand lineare Gehölzstrukturen mit vorgelagertem Saum aus Ruderalvegetation aufweist. Westlich schließt die Bahnlinie Büchen – Ratzeburg an. Nach Norden setz sich die Ackerfläche fort. Die Artenvielfalt im Hinblick auf Pflanzen dürfte in diesem Bereich aufgrund der dominierenden landwirtschaftlichen Intensivnutzung gering sein. Es ist davon auszugehen, dass im Gebiet die üblicherweise auf landwirtschaftlichen Flächen vorkommenden Tierarten ansässig sind. Die Ackerfläche bietet aufgrund des Fehlens von größeren Gehölzflächen und ruderalem Bewuchs keine günstigen Bedingungen für die Besiedlung mit Vögeln und Insekten. In den Randbereichen ist jedoch ein Vorkommen dieser Artengruppen nicht auszuschließen. Eine bereichsweise hohe Artenvielfallt ist in den nordwestlich im Plangebiet gelegenen strukturreicheren Beständen an Gehölzen, Ruderalvegetation und Sandmagerrasen zu erwarten.

  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung

Der Anteil an Fläche, die nach Umsetzung des Bebauungsplanes begrünt und bepflanzt werden kann, wird im westlichen Teil des Plangebietes vergleichsweise höher sein als zuvor. Um diesen Teilbereich, der für die Entstehung eines Wohngebietes vorgesehen ist, wird Grünfläche festgesetzt, die das Plangebiet gegenüber seiner bestehenden Nutzung als intensiv genutzt Ackerfläche aufwertet. Weiterhin wird nördlich ein Knick mit anliegendem Knickschutztreifen und westlich zur Bahn ein Lärmschutzwall angelegt, wodurch eine Steigerung des Strukturreichtums einhergeht. Zudem sind im Bereich der zentral des Wohngebietes gelegenen Pkw-Stellplätze und innerhalb der Baugrundstücke Baumpflanzungen vorgesehen.

Im östlichen Teil des Plangebiets geht hingegen mit dem Bau einer Kindertagesstätte der Verlust von Gehölzbeständen wie Einzelbäumen und Ruderalvegetation einher. Die von Osten aus in das Plangebiet hineinragende Waldfläche bleibt vollständig bestehen.

Die südlich im Plangebiet gelegene extensiv gepflegte Grünfläche wird im Zuge der Planung als Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Parkfläche für Kita und Grundschule“ festgesetzt.

Der Anteil an Lebensräumen für Tiere wird sich infolge der Bebauung und Versiegelung verringern. Es ist jedoch eine Steigerung der Lebensraumqualität in Teilbereichen des Plangebietes durch u.a. die Umwandlung von Intensivacker zu Grünfläche und der Pflanzung von Bäumen zu erwarten.

  • Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen

Anpflanzung eines Gehölzstreifens

Der zur Anpflanzung festgesetzte Gehölzstreifen mit der Zweckbestimmung "Knick" (K) ist dauerhaft zu pflegen und bei Abgang innerhalb der nächsten Pflanzperiode gleichartig zu ersetzen. Der Knick ist gemäß den aktuellen Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz und der Biotopverordnung zu pflegen.

Entwicklung eines naturnahen, feldrainartigen Wildkrautstreifens

Innerhalb der festgesetzten privaten Grünfläche ist gegenüber dem zur Anpflanzung festgesetzten Gehölzstreifen (K) der vorgelagerter Schutzbereich von gärtnerischer oder sonstiger Nutzung sowie von baulichen Anlagen, Aufschüttungen und Abgrabungen freizuhalten.

Der Schutzbereich ist als naturnaher, feldrainartiger Wildkrautstreifen zu entwickeln, 1 x jährlich, frühestens ab dem 01. Juli des Jahres, zu mähen (inkl. Abfuhr des Mähgutes) und auf Dauer zu erhalten. Er ist mit einer mindestens 0,8 m hohen Einfriedigung mindestens zu den angrenzenden Wohnbauflächen abzutrennen.

Pflanzung von standortheimischen Obstbäumen

Auf den Baugrundstücken ist je vollen 350 m² Grundstücksfläche mindestens ein standortheimischer Obstbaum gemäß Pflanzliste 1 zu pflanzen, dauerhaft zu pflegen und bei Abgang innerhalb der nächsten Pflanzperiode gleichartig zu ersetzen.

Bestehende Bäume, Gehölzflächen und sonstige Bepflanzungen sind während der Bau-phase vor Eingriffen zu schützen. Die DIN 18920 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" ist zu beachten.

Verwendung von insektenfreundlichen Leuchtmitteln

Beim Einsatz von Leuchtmitteln im Geltungsbereich sind insektenfreundlichen Lichtquellen zu verwenden. Lichtquellen dürfen nicht auf randliche Leitstrukturen/Gehölze gerichtet werden.

Dachbegrünung

Flachdächer und flachgeneigte Dächer von Nebenanlagen, Garagen und gedeckten Stellplätzen (Carports) mit einer maximalen Neigung bis 15 Grad sind mit Ausnahme der Flächen für technischer Aufbauten mit einem Substrataufbau von mindestens von mindestens 8 cm extensiv zu begrünen.

Im weiteren Verfahren erfolgt die Erarbeitung eines Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages. Die Ergebnisse und möglichen Ausgleichs- und Minimierungsmaßnahmen werden in den Bebauungsplan aufgenommen.