Planungsdokumente: Gemeinde Siebeneichen, 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Nördl./östl. Friedhof, nördl. Schulstr., östl. Bahntrasse, westl. Richt. Roseburg, südl. Sportpl., östl./nördl. Büch.Weg"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2. Regionalplan

Das Plangebiet liegt innerhalb des Regionalplanes Schleswig-Holstein Süd (Planungsraum I) aus 1998. Neben den im Landesentwicklungsplan angegebenen Planungszielen werden im Regionalplan weitere ergänzende und konkretisierende Aussagen getroffen. Siebeneichen befindet sich innerhalb der Nahbereichsgrenze um das Unterzentrum Büchen. Der Regionalplan stellt das Plangebiet zudem innerhalb eines Gebietes mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung dar. Östlich des Weges in Richtung Roseburg wird ein Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft (Gebiet mit besonderer Bedeutung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems) dargestellt. Westlich angrenzend wird die Bahnstrecke, deren Leistungsfähigkeit zu verbessern ist, aufgezeigt. Westlich der Bahnstrecke verläuft die regionale Straßenverbindung in Form der Kanalstraße von Büchen nach Roseburg und wiederum westlich dieser Straße wird ein Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe dargestellt.

Sowohl das Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft als auch das mit besonderer Bedeutung für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe liegen jeweils in ausreichender Entfernung zum Plangebiet und werden zudem durch Straßen vom Plangebiet getrennt. Es wird daher davon ausgegangen, dass durch die Planung keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die Gebiete hervorrufen werden.

2.3. Landschaftsrahmenplan

Gemäß den Darstellungen der Karte 2 des Landschaftsrahmenplans von 2020 liegt das Plangebiet in einem Gebiet mit besonderer Erholungseignung. Zudem grenzt das Plangebiet an ein Gebiet, das die Voraussetzung für eine Unterschutzstellung nach § 26 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 15 LNatSchG als Landschaftsschutzgebiet erfüllt. Auf Höhe des Plangebietes reicht die Darstellung im Osten bis an den Weg nach Roseburg heran und befindet sich somit mindestens etwa 70 m vom Plangebiet entfernt. Durch die Trennung der Straße und die Entfernung zum Plangebiet wird davon ausgegangen, dass die Planung keine erheblichen negativen Auswirkungen auf das Gebiet haben wird.

2.4. NATURA 2000-Gebiete

Der Plangeltungsbereich liegt in keinem und grenzt an kein NATURA 2000-Gebiet.

Das nächstgelegene Schutzgebiet ist das südlich der Ortslage Siebeneichen befindliche FFH-Gebiet DE-2529-301 „Nüssauer Heide“ mit einer Entfernung von > 1,5 km von Plangebiet.

Das nächstgelegene EU-Vogelschutzgebiet befindet sich in einer Entfernung von > 5 km östlich des Plangebietes (DE-2530-421 „Langenlehsten“).

Die geplante Entwicklung eines kleinteiligen Wohngebietes und die Erweiterung der Grundschule um eine Einrichtung zur Kindertagespflege hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand des FFH-Gebietes und des EU-Vogelschutzgebietes. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Gebiete sowie der Arten ist durch die geplanten Veränderungen der Habitatausstattung im Plangeltungsbereich nicht ableitbar. Denkbare Fernwirkungen durch den Bau von Wohngebäuden, den Bau der Kita und dem Verkehr treten auf die Distanz von mindestens 1,5 km m bzw. > 5 km und den bestehenden baulichen Nutzungen in der Umgebung nicht in Erscheinung.