Planungsdokumente: Gemeinde Hennstedt - Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hennstedt für das Gebiet „südlich der Fedderinger Straße und westlich der vorhandenen Baugrundstücke"

Begründung

1. Plangrundlagen

1.1 Erforderlichkeit der Planänderung, Planungsziel

Die Gemeindevertretung Hennstedt hat in ihrer Sitzung am 01.04.2019 die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die Änderung des Flächennutzungsplans geht einher mit der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 (Aufstellungsbeschluss ebenfalls vom 01.04.2019). Die Bauleitpläne werden im Parallelverfahren aufgestellt. Ziel der Planänderung ist die Rückplanung von Wohnbauflächen.

Mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hennstedt wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan Nr. 12 geschaffen (Rechtskraft des Bebauungsplans am 06.04.2002), indem der jetzige Änderungsbereich als Wohnbaufläche ausgewiesen wurde.

Der Bebauungsplan Hennstedt 12 wurde in der Folge tlw. umgesetzt. Der östliche Bereich des Bebauungsplans ist inzwischen weitgehend planmäßig bebaut. Der westliche Bereich wird nach wie vor landwirtschaftlich genutzt. In den Jahren 2017 und 2018 wurden seitens der Gemeinde Überlegungen angestellt, den Bebauungsplan Nr. 12 im westlichen Bereich zu ändern, um die dort angelegte Erschließung den aktuellen städtebaulichen Vorstellungen anzupassen.

Aufgrund der neuen Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Schallimmissionen bei Windkraftanlagen (sog. LAI-Hinweise) wurde vom Amt Eider im Juli 2018 eine Neuberechnung der Lärmimmissionen durch die südlich des Plangebiets gelegenen Windkraftanlagen beauftragt. Die Neuberechnung zeigte für das Plangebiet Gesamtbelastungswerte bis 41,8 dB(A).

Von Seiten des Kreises Dithmarschen wurde der Gemeinde empfohlen eine lärmtechnische Untersuchung des Gemeindegebiets durchzuführen, um alternative Wohnungsbauflächen zu identifizieren, die weniger stark lärmbelastet sind. Es wurde empfohlen, die weniger stark lärmbelasteten Flächen für den Wohnungsneubau zu qualifizieren, anstatt eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 weiterzuverfolgen.

Die lärmtechnische Untersuchung (Machbarkeitsstudie zur möglichen Wohnbauentwicklung in der Gemeinde Hennstedt, Anlage 1) hat nördlich der Fedderinger Straße eine geeignete Fläche aufgezeigt. Diese Fläche wird auf Beschluss der Gemeindevertretung Hennstedt vom 19.02.2019 im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Hennstedt 20 "Südlich Wiesengrund" als Wohnungsbaufläche vorbereitet. Die für eine Bebauung vorgesehenen Flächen des westlichen Bereichs des Bebauungsplans Nr. 12 werden dadurch auf absehbare Zeit funktionslos. Mit der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 12, verbunden mit der 17. Änderung des Flächennutzungsplans, wird dieser Zustand planungsrechtlich nachvollzogen.

Der Eigentümer des Grundstücks ist die Gemeinde Hennstedt. Die gesamten Planungskosten für das vorliegende Bauleitplanverfahren gehen zu Lasten der Gemeinde Hennstedt.

1.2 Lage und räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet der 17. Änderung des Flächennutzungsplans liegt im westlichen Teil des Siedlungskörpers der Gemeinde Hennstedt südlich der “Fedderinger Straße” (K 50). Die Ortsmitte von Hennstedt ist ca. 700 m Luftlinie entfernt.

Der Plangeltungsbereich der 17. F-Plan-Änderung umfasst die Flurstücke 150/4, 135/1, 136/2 (jeweils Teilflächen) der Flur 17 der Gemarkung Hennstedt und hat eine Größe von ca. 4,90 ha.

Abb. 1: Übersichtskarte; Lage des Plangebiets, ohne Maßstab