Der Haushalt der Gemeinde Barsbüttel ist in den vergangenen Jahren starken Schwankungen unterworfen gewesen und wird dies auch in der näheren Zukunft sein. Für die Zukunft wird der Gemeinde Barsbüttel eine Verschlechterung der Situation prognostiziert. Daher ist bei der Neuaufstellung des FNP wichtig, die Zusammenhänge zwischen Flächenausweisung und Folgekosten aufzuzeigen, damit Investitionen in die Infrastruktur sinnvoll eingesetzt werden können. Die Pro-Kopf-Verschuldung lag 2013 in Barsbüttel bei ca. 470,-€. Der Landesdurchschnitt der kreisangehörigen Gemeinden liegt bei etwa 640,-€ und der Bundesdurchschnitt der kreisangehörigen Gemeinden bei ca. 900,-€. Diesen Trend gilt es zu erkennen und möglichst zu stoppen.
Einnahmen erzielt die Gemeinde hauptsächlich durch Gewerbesteuer (ca. 8,5 Mio. €) und Einkommenssteuer (ca. 6,5 Mio. €). Dabei ist zu berücksichtigen, dass nur ca. ein Drittel der in der Gemeinde Barsbüttel gemeldeten Gewerbebetriebe Steuern zahlt. Ausgenommen von der Steuerpflicht sind bspw. Freiberufler. Insgesamt ergeben sich Einnahmen von ca. 1.300,-€ je Einwohner. Die größten Ausgabenposten sind Verwaltung, KiTa- und Krippenplätze Schulen sowie die Rathaussanierung (einmalige Aufwendung). Es entstehen Ausgaben in Höhe von ca. 2.500,-€ je Einwohner. Die entstehende Lücke von etwa 1.200,-€ je Einwohner im Jahr 2014 muss durch die Erhöhung von Abgaben oder die Generierung von Kapital in Form von Grundstücksverkäufen o.ä. gedeckt werden. Gemeindeeigene Grundstücke stehen nur noch begrenzt zur Verfügung. Eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zur Haushaltskonsolidierung wurde eingerichtet.
Für das Haushaltsjahr 2014 ist es gelungen keine neuen Schulden aufzunehmen. Vor dem Hintergrund der geplanten Änderungen des Gesetzes zum kommunalen Finanzausgleich wird mittelfristig mit einem stärkeren Abfluss von Steuereinnahmen gerechnet.
Zusammenhang Haushaltssituation der Gemeinde / Neuaufstellung FNP
Gebietsausweisungen bewirken einerseits Steuereinnahmen und andererseits Folgekosten bezüglich der Infrastrukturen (Straßen, technische und soziale Infrastrukturen). Damit kommt der Ausweisungspolitik im Rahmen dieser Neuaufstellung eine Bedeutung für die Steuerung der künftigen finanziellen Situation der Gemeinde zu.
Je kompakter die Siedlungsstruktur und je höher die bauliche Dichte ist, desto geringer wird der Umfang der notwendigen Baumaßnahmen für Straßen und technische Infrastruktur ausfallen.
Die Auslastung und damit die Kosteneffizienz der sozialen Infrastruktur (Kindergärten, Schulen, Feuerwehren etc.) wird von der Bevölkerungsdichte und damit indirekt von der baulichen Dichte beeinflusst. Hier ist ein Zusammenhang zur künftigen Bevölkerungszahl und –struktur (siehe Kap. 4.2) festzustellen. Wenn in Zukunft die Zahl der jungen Menschen dramatisch abnimmt, muss die Auslastung von Kindergärten und Schulen überprüft werden. Wenn hingegen die Zahl der Älteren sehr stark zunimmt, muss über den Aufbau einer möglichst effizienten Versorgungsstruktur für diese Altersgruppe nachgedacht werden.
Die Einnahmen der Gemeinde aus der Einkommensteuer hängen ausschließlich von ihrer Einwohnerzahl ab. Wird die Einwohnerzahl eines Wohngebietes durch Nachverdichtung erhöht, zieht dies sehr viel weniger Investitionen in Straßen und Wege sowie in soziale und technische Infrastruktur nach sich als die Ausweisung von neuen Wohnbauflächen. Gleichzeitig gelingt es durch Nachverdichtung, mehr Menschen in der Nähe von bestehenden Einkaufs- und ÖPNV-Angeboten anzusiedeln.
Die Ausweisung von Gewerbeflächen bewirkt indirekt über die Ansiedlung von Gewerbebetrieben eine Erhöhung der Gewerbesteuereinnahmen. Allerdings wird nicht jeder Betrieb zur Zahlung von Gewerbesteuern herangezogen, daher muss, um die Steuereinnahmen zu steigern, zusätzlich auf die Betriebsansiedlung Einfluss genommen werden. Der o.g. Zusammenhang zwischen Flächenneuausweisungen und Infrastrukturfolgekosten gilt für Gewerbeflächen analog.
Modellrechnungen im Rahmen von Forschungsarbeiten machen deutlich, dass seriöse pauschale Zahlen nicht genannt werden können, sondern jeweils durch komplexe Einzelfallbetrachtungen in späteren Planungsphasen ermittelt werden müssen.