Die Festlegung von Siedlungsgrenzen für die Ortsteile in der Gemeinde Barsbüttel soll die Grundidee der langfristigen Planung der Siedlungskörper in der Gemeinde Barsbüttel fixieren. Es ist politischer und planerischer Wille, die Siedlungstätigkeit so kompakt wie möglich zu entwickeln und Innenentwicklungspotenziale auszuschöpfen – und nur wenige Flächen außerhalb der bestehenden Ortsteile zu bebauen. Mit der Siedlungsgrenze erfolgt eine gemeindliche Beurteilung der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit von Bebauungsstrukturen für „barsbüttel übermorgen“ (2010 – 2025). Zudem unterstützt eine Siedlungsgrenze die Unterscheidung unorganischer Siedlungsstrukturen vom Bebauungszusammenhang eines Ortsteils (auch geschlossene und zusammengehörige Bebauung einer organischen Siedlungsstruktur).
Eine Darstellung im bestehenden FNP von 1977 als Wohnbau- oder Gewerbeflächen begründet keinen Anspruch auf Übernahme dieser Darstellung in den neuen FNP. Soweit keine Bebauungspläne vorhanden sind und keine städtebaulichen Gründe für eine bauliche Entwicklung im Außenbereich vorliegen, wird im FNP „barsbüttel übermorgen“ von der Darstellung von Siedlungssplittern als Bauflächen abgesehen. Vorhandene Bebauung genießt Bestandsschutz im Rahmen der bereits erteilten Genehmigungen. Für die Siedlungssplitter außerhalb der dargestellten Bauflächen ist keine weitere Entwicklung gewollt. Der Bereich Nordöstlich von Willinghusen, in dem B-Pläne bestehen, wird im FNP gemäß B-Plan-Ausweisung und Abgrenzung als Baufläche dargestellt. Es ist ausdrücklicher Wille der Gemeinde, dass die Entwicklung auf das in den Bebauungsplänen geregelte Maß begrenzt bleiben soll.
Folgende Siedlungen werden als Splitter definiert:
Willinghusen, südlich Willinghusener Landstraße (K29)
Das etwa 50 Grundstücke umfassende Quartier ist im FNP 1977 als allgemeines Wohngebiet, das Umfeld als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Über den Bestandsschutz hinaus sollen im Planungszeitraum 2010-2025, ausgenommen privilegierte Vorhaben, keine Entwicklungen stattfinden. Daher wird im FNP barsbüttel übermorgen von einer Darstellung als Bauflächen abgesehen, es erfolgt eine Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft. Rechtsgültige Bebauungspläne bestehen nicht. In der Vergangenheit sind die Bautätigkeiten im Rahmen von Genehmigungsverfahren aufgrund der FNP-Darstellung erfolgt. Demzufolge können keine Schadenersatzforderungen gemäß § 42 BauGB gestellt werden.
Willinghusen, westlich Barsbütteler Landstraße
Das etwa 10 Wohngrundstücke und einen Landwirtschaftsbetrieb umfassende Quartier ist im FNP 1977 (größtenteils) als allgemeines Wohngebiet, das Umfeld als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Über den Bestandsschutz hinaus sollen im Planungszeitraum 2010-2025, ausgenommen von privilegierten Vorhaben, keine Entwicklungen stattfinden. Daher wird im FNP barsbüttel übermorgen von einer Darstellung als Bauflächen abgesehen, es erfolgt eine Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft. Rechtsgültige Bebauungspläne bestehen nicht. In der Vergangenheit sind die Bautätigkeiten im Rahmen von Genehmigungsverfahren aufgrund der FNP-Darstellung erfolgt. Demzufolge können keine Schadenersatzforderungen gemäß § 42 BauGB gestellt werden.
Willinghusen, südlich Stemwarder Landstraße
Das etwa 16 Grundstücke umfassende Quartier ist im FNP 1977 als Wohnbaufläche, das Umfeld als Gewerbegebiet und Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Über den Bestandsschutz und das in dem rechtsgültigen Bebauungsplan (Nr. 2.1 - 1. Änderung) geregelte Maß hinaus sollen im Planungszeitraum 2010-2025 keine Entwicklungen stattfinden. Daher wird im FNP barsbüttel übermorgen die Darstellung als Wohnbaufläche gemäß B-Plan übernommen. Mit diesem Vorgehen werden Schadenersatzforderungen gemäß § 42 BauGB vermieden.
Willinghusen, nördlich Stemwarder Landstraße
Das etwa 6 Grundstücke umfassende Quartier ist im FNP 1977 als Gewerbegebiet sowie ein weiteres Grundstück als Mischgebiet, das Umfeld als Wohnbaufläche und vor allem als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Über den Bestandsschutz und das in den rechtsgültigen Bebauungsplänen (Nr. 2.1, Nr. 2.1 - 1. Änderung und Nr. 2.10 - 3. Änderung) geregelte Maß hinaus sollen im Planungszeitraum 2010-2025 keine Entwicklungen stattfinden. Daher wird im FNP barsbüttel übermorgen die Darstellung als gewerbliche sowie gemischte Baufläche gemäß B-Plan übernommen. Mit diesem Vorgehen werden Schadenersatzforderungen gemäß § 42 BauGB vermieden.
Stemwarde, östlich Tangentenring (K80), nördlich und südlich Bahnhofstraße (K29)
Das etwa 7 Grundstücke umfassende Quartier ist im FNP 1977 als Mischgebiet, das Umfeld als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Über den Bestandsschutz hinaus sollen im Planungszeitraum 2010-2025, ausgenommen von privilegierten Vorhaben, keine Entwicklungen stattfinden. Daher wird im FNP barsbüttel übermorgen von einer Darstellung als Bauflächen abgesehen, es erfolgt eine Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft. Rechtsgültige Bebauungspläne bestehen nicht. In der Vergangenheit sind die Bautätigkeiten im Rahmen von Genehmigungsverfahren aufgrund der FNP-Darstellung erfolgt. Demnach können keine Schadenersatzforderungen gemäß § 42 BauGB gestellt werden.
Für jeden der vier Ortsteile werden die Siedlungsgrenzen auf Grundlage der in Kapitel 2.3.3 (Orts- und Landschaftsbild) erläuterten Charakteristika und unter Einbezug unterschiedlicher Prognosedaten zu Entwicklungsperspektiven individuell festgelegt. Das Siedlungsgebiet 2025 umfasst die Siedlungskörper Barsbüttel Ortsteil (219 ha), Willinghusen (62 ha), Stemwarde (27 ha) und Stellau (39 ha) sowie das Gewerbegebiet Barsbüttel (106 ha) und damit insgesamt ca. 18 % (ca. 453 ha) des Gemeindegebietes (2.468 ha). Der Landschaft und der Landwirtschaft kommen, abgesehen von Verkehrsflächen und Kiesabbauflächen, demnach die restlichen ca. 82 % des Gemeindegebietes Barsbüttels zu.
In der nachfolgenden Karte sind die Siedlungsgrenzen dargestellt. Dieser Plan ist im Anhang 2 beigefügt.
Abb. 24: Siedlungsgrenzen im FNP barsbüttel übermorgen
Die zu Grunde liegenden Kriterien und Leitideen der Abgrenzung von Siedlung und Landschaft sind:
- Abgrenzung „besonderer Siedlungsraum“ aus dem Regionalplan 1998
- geplante Siedlungsgrenzen nach Landschaftsplan 1998
- Bestandsgebäude im Siedlungszusammenhang und Abgrenzung durch verbindliche Bauleitplanung
- naturräumliche Zäsuren (Baumreihen, Knicks etc.)
- Verhinderung unorganischer Siedlungsentwicklung (Splittersiedlungen)
- Verkehrsachsen und Lärmimmissionen
- Landschaftsschutzgebiete und grenzübergreifende Freiraumverbünde
- Bewahrung „grüner Finger“ (Puffer) zur Verzahnung der Landschaft mit den Siedlungskörpern
- Planungen bzw. Potenzialflächen für die künftige bauliche Entwicklung
- Einzugsgebiete von ÖPNV und Versorgung
Ortsteil Barsbüttel
Die Siedlungsgrenze zur Hamburger Landesgrenze ist durch den Bebauungsbestand und rückwärtige Gartenflächen der Grundstücke gekennzeichnet. Vereinzelt ist eine Kleingartennutzung zwischen der Wohnbebauung an der Straße „Zum Dicken Busch“ und der Landesgrenze zugelassen. Der bisher unbebaute Bereich zwischen Wohnbebauung und Landesgrenze soll als Grünzäsur erhalten bleiben. Im nördlichen Bereich des Ortsteiles Barsbüttel bilden die Straßen „Rähnbachsweg“ und „Rähnwischredder“ mit ihrem begleitenden Baumbestand eine natürliche Abgrenzung der Siedlungsentwicklung nach Norden. Die Hofstellen nördlich des Rähnwischredders genießen Bestandsschutz und werden als Teile der Landschaft aufgefasst. Die derzeit noch landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen Rähnwischredder und Birkenweg sollen auf Grund des vorhandenen Siedlungsdruckes und in Ermangelung besserer Alternativen (bspw. südlich Hauptstraße) zum Teil für Wohnbebauung genutzt, zum Teil als „Grünzäsuren im Siedlungskörper“ beibehalten werden. Zwischen dem östlichen Rand der Bebauung des Ortsteiles Barsbüttel und dem daran anschließenden Gewerbegebiet bildet der Grünzug, der sich keilförmig in die bebauten Bereiche einfügt und sich südlich der „Willinghusener Landstraße“ fortsetzt, ebenfalls eine natürliche Siedlungsgrenze. Die Grünflächen östlich und westlich des „Stellauer Weges“ sind teilweise als Grünflächen und teilweise als Ausgleichs- und Ersatzflächen planungsrechtlich gesichert. Südlich des Ortsteiles Barsbüttel bedingen die von der BAB 1 und 24 sowie der Ortsumgehung Barsbüttel ausgehenden Lärmimmissionen die Grenzen für die zukünftige Siedlungsentwicklung nach Süden. Zwischen den Straßen „Am Bondenholz“ und „Zum Ehrenhain“ bildet die Straße „An der Barsbek“ die Grenze der Siedlungsentwicklung. Hier soll im Bestand verdichtet werden. Eine Siedlungstätigkeit südlich der Straße „An der Barsbek“ ist planerisch nicht gewollt, da hier hohe Lärmimmissionen vorhanden sind. Im Bereich zwischen der Bebauung südlich der „Hauptstraße“ und den Straßen „Zum Ehrenhain“ und „Steinbeker Weg“ ist eine Ausweisung von zukünftigen Siedlungsflächen aus planerischer Sicht sinnvoll. Der Siedlungskörper soll kompakt weiterentwickelt werden, bestehende Haupterschließungsstraßen können genutzt werden. Die Nähe zu dem in der Entwicklung befindlichen neuen Nahversorgungszentrum in der Straße „Am AKKU“ sowie die fußläufige Erreichbarkeit der Busstation „Soltausredder“ sind Standortvorteile. Südlich werden die potenziellen Siedlungserweiterungsflächen ebenfalls durch Lärmimmissionen der BAB 1 und 24 sowie der Ortsumgehung Barsbüttel begrenzt.
Gewerbegebiet Barsbüttel
Das Gewerbegebiet Barsbüttel spitzt sich keilförmig von Norden nach Süden zu. Im Westen wird es durch Ausgleichs- und Ersatzflächen und einen Grünzug, im Norden durch das Landschaftsschutzgebiet und den grenzübergreifenden Freiraumverbund begrenzt. Östlich verläuft die BAB 1. Zur möglichen Erweiterung des Gewerbegebiets gen Norden und östlich einer möglichen Anbindung an den Höltigbaum wurde ein Raumordnungsverfahren angestrengt, für welches Ende 2015 ein Gutachten für eine länderübergreifende und interkommunale Gewerbeflächenentwicklung zwischen Hamburg-Wandsbek und dem Kreis Stormarn mit den Untersuchungsschwerpunkten Stapelfeldt und Barsbüttel-Nord erstellt wurde. Im Ergebniss wurde eine großflächige Gewerbeflächenerweiterung in Richtung Norden, wie Sie durch ein Zielabweichungsverfahren durch die Gemeidne angestrebt wurde kritisch betrachtet. Vorgeschlagen wird eine etwa 15ha große Fläche zwischen der Autobahn und dem im FNP vorgeschlagenen Anschluss an die Rahlstedter Straße.
Ortsteil Willinghusen
In Willinghusen wird zur Deckung des Bedarfs Ortsansässiger eine potenzielle Siedlungserweiterungsfläche ausgewiesen. Diese befindet sich an der Stemwarder Landstraße gegenüber der Grundschule. Eine darüber hinaus gehende Ausweisung von neuen Wohngebieten in die Landschaft hinein ist planerisch nicht gewollt. Innerhalb des Ortsteiles Willinghusen kann vereinzelt nachverdichtet werden, ohne den dörflichen Charakter der Ortslage zu beeinträchtigen. Die Splittersiedlungen nördlich von Willinghusen an der „Barsbütteler Landstraße“ sowie die zwischen „Mühlenhoops Redder“ und „Stemwarder Landstraße“ gelegenen Siedlungsteile genießen Bestandsschutz und werden nicht weiterentwickelt. Das Sondergebiet Forschung und Entwicklung am „Glinder Weg“ östlich von Willinghusen ist aus planerischer Sicht nicht Teil des Siedlungskörpers und sollte ebenfalls möglichst keine Flächenausdehnung erfahren. Hier ist eine Umwandlung des Sondergebietes in eine gewerbliche Fläche anzustreben (höherwertiges GE).
Ortsteil Stemwarde
In Stemwarde wird, vorrangig zur Deckung des Eigenbedarfs Ortsansässiger, auf dem „Stübkamp“ eine Potenzialfläche ausgewiesen. Eine darüber hinausgehende Ausweisung von neuen Wohngebieten in die Landschaft hinein ist planerisch nicht gewollt.
Ortsteil Stellau
In Stellau wird, vorrangig zur Deckung des Eigenbedarfs Ortsansässiger, eine Potenzialfläche westlich der Schulstraße ausgewiesen. Eine darüber hinausgehende Ausweisung von neuen Wohngebieten in die Landschaft hinein ist planerisch nicht gewollt.