Das von der Metropolregion Hamburg (MRH) in Auftrag gegebene Gutachten über eine Gewerbeflächenkonzeption18 (GEFEK) beschreibt die Ausgangssituation und Handlungserfordernisse für die zukünftige Entwicklung von Gewerbeflächen in der MRH. Die Verfügbarkeit von Gewerbeflächen ist sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht eine Voraussetzung für die dynamische Entwicklung von Wirtschaftsstandorten. Die MRH zählt in Deutschland zu den wettbewerbsfähigsten Regionen. Die MRH und ihre Teilräume konnten in den letzten Jahren eine überdurchschnittliche Beschäftigtenentwicklung vorweisen. Für die Abschätzung des Gewerbeflächenbedarfs ist der Bestand an Unternehmen, die Siedlungsstruktur und die Siedlungsweise wesentlich. Die Mehrzahl der mobilen, Gewerbeflächen nachfragenden Unternehmen werden Wanderer über eine geringe Distanz sein und aus dem vorhandenen Betriebsbestand kommen.
Bis 2025 entsteht gemäß GEFEK für die gesamte Metropolregion ein rechnerischer Gewerbeflächenbedarf von ca. 1.390 ha. Dieser Bedarf verteilt sich zu unterschiedlichen Anteilen auf die Teilräume der MRH. Den rechnerisch größten Flächenbedarf nach Hamburg (320 ha) haben die Kreise Pinneberg (140 ha) sowie Segeberg und Stormarn mit jeweils rd. 130 ha. Die Prognose geht von einer räumlichen Verteilung der Flächennachfrage aus, die im Wesentlichen von der Distanz zur Stadt Hamburg bestimmt wird. Hinzu kommt der Übertragungseffekt, der einen zusätzlichen Bedarf an Gewerbeflächen bis 2025 im Kreis Stormarn erwarten lässt. Wenn die Stadt Hamburg die Nachfrage an Gewerbeflächen nicht mehr befriedigen kann, so wird sich die Nachfrage auf das Umland übertragen. Diese zusätzlichen Flächen haben auf die Entwicklung der Kreise und den Hamburg zugewandten Gemeinden eine erkennbare Auswirkung.
Die Fortschreibung der Expertise zur Gewerbeflächenentwicklung im Kreis Stormarn (2014)19 empfiehlt die Entwicklung sämtlicher vorhandener Potenziale im Kreis Stormarn, insbesondere in Autobahnnähe, um den Bedarf decken zu können. Hierbei wird explizit auch Barsbüttel genannt. Eine weitere Fortschreibung des GEFEK-Gutachtens befindet sich 2016 in der Bearbeitung.
Die Akademie für Raumforschung und Landesplanung hat im Jahr 2004 bereits empfohlen, dass an die Stelle der bisher weit verbreiteten klassischen ‚passiven’ Angebotsplanung eine ‚aktive’, am Bedarf orientierte strategische Steuerung treten muss. Als kommunikativer Prozess zwischen allen an der Flächennutzung beteiligten Akteuren umfasst sie zeitliche und räumliche Prioritätensetzungen. Gewerbeflächen sollten im Optimalfall in der richtigen Menge, zum richtigen Zeitpunkt, am richtigen Ort und in der richtigen Qualität angeboten werden. Um die zukünftige Nachfrage bedienen zu können, ist auch die Möglichkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Gewerbeflächen zu prüfen.
In diesem Gutachten werden die Gewerbestandorte Reinbek, Siek und Stapelfeld/Braak als „Premiumstandorte“ (A1) für Gewerbeflächen eingestuft. Die Gemeinde Barsbüttel verfügt derzeit nicht über ausreichende Flächenpotenziale, um als gewerbliche Entwicklungsfläche eingestuft zu werden. Sollte es hier zu Flächenerweiterungen kommen, erfüllt sie aufgrund der Unternehmens- und Nachfragestruktur und der Entwicklungsdynamik in den vergangenen Jahren die Kriterien, um als A1-Standort eingestuft zu werden.
Der Bau der festen Fehmarnbelt-Querung (FBQ) ist eines der zentralen europäischen Verkehrsprojekte und trägt zum Ausbau des transeuropäischen Netzes bei. Die Fertigstellung des etwa 18 km langen Tunnels zwischen Rödby in Dänemark und Puttgarden in Deutschland ist nach momentanem Planungsstand für 2021 vorgesehen. Das Projekt umfasst nicht nur die feste Querung an sich, sondern auch den Ausbau der Hinterlandanbindungen (Straße und Schiene) auf deutscher und dänischer Seite. Der Bau wird nach heutigem Erkenntnisstand die Entwicklungsmöglichkeiten der Region nachhaltig beeinflussen und neue Perspektiven eröffnen. Vor allem die Ausbildung der Landesentwicklungsachse (Fehmarnbeltachse) entlang der BAB 1 zwischen Puttgarden und Hamburg steht dabei im Fokus. Mit der Fertigstellung der FBQ wird nicht vor 2024 gerechnet.
Ergebnisse des Regionalen Entwicklungskonzepts 2010 in Folge einer festen Fehmarnbelt-Querung
Abb. 31 + Abb. 32: Großräumliche Lage der Untersuchungsregion an der Achse Hamburg – Kopenhagen
Um von der verbesserten Position im Standortwettbewerb durch die FBQ profitieren zu können, sind jedoch überregional bedeutsame Gewerbeflächenangebote eine Grundvoraussetzung. Diese Standorte zeichnen sich u.a. durch eine hohe Lagegunst für die mobilen Nachfragegruppen von Gewerbeflächen aus (Logistik, produzierende Unternehmen, Dienstleistung und z.T. auch Mittelstand). Ein restriktionsarmes Standortgelände, die Lage an der Landesentwicklungsachse A1, die Nähe zu Hamburg und die Nähe zu den Autobahnknoten sind ausgewählte Kriterien für herausragende Gewerbestandorte.
Unter aktiver Nutzung der neuen Möglichkeiten im Bereich des überregionalen Standortmarketings wird die Hauptverkehrs- / Landesentwicklungsachse A1 als Standort für Unternehmensansiedlungen in Folge der FBQ an Bedeutung gewinnen.
Die Ansiedlungsdynamik ist auf Grund der von Unternehmen nachgefragten Standortfaktoren stark auf den Abschnitt zwischen Hamburg bis einschließlich Lübeck mit seinem Umland fokussiert. Es ist daher davon auszugehen, dass die Region Lübeck und der südliche Teil der Untersuchungsregion (insbes. Stormarn) stärker von den „Push-Effekten“ durch die FBQ profitieren, werden als der nördliche Teil der Untersuchungsregion.
Die Gemeinde Barsbüttel erfüllt durch die Nähe zu Hamburg und die Anbindung an die BAB 1 und die Lage am Autobahnkreuz A1 / A24 die oben genannten Kriterien eines herausragenden Gewerbestandortes.
Definition Dienstleistungsgesellschaft
Als Dienstleistungsgesellschaft bezeichnet man Gesellschaften, deren Beschäftigungsstruktur, nach Verlassen des Stadiums der Industriegesellschaft, durch ein Übergewicht des tertiären Sektors (Tertiarisierung) geprägt ist. Der tertiäre Sektor zeichnet sich im Gegensatz zum Sektor der Urproduktion (primärer Sektor) und der verarbeitenden Produktion (sekundärer Sektor) dadurch aus, dass die Tätigkeit der darin Beschäftigten (z.B. die freien Berufe, die Berufe im Bereich Handel, Verkehr, Banken und öffentlicher Dienst) nicht auf die Gewinnung, Verarbeitung und Bearbeitung von Sachgütern gerichtet ist.20
In Barsbüttel bietet insbesondere der Sektor Gesundheitswesen und Pflege starke Entwicklungschancen. Ebenso können unternehmensnahe Dienstleistungen, wie bspw. IT, in Barsbüttel angesiedelt werden. Diese Branchen erfordern nicht die „Unterbringung“ ihrer Arbeitsstätten in einem Gewerbegebiet, sondern können problemlos auch in Mischgebieten angesiedelt werden. Dienstleistungsbetriebe solcher Art rufen wenige Störungen in der Nachbarschaft hervor.
Ausgangssituation
Das Barsbütteler Gewerbegebiet profitiert von der Nähe zu Hamburg und damit von der Lage in der Metropolregion und der guten Anbindung über die Autobahnen A1 und A24. Prägend im Gewerbegebiet der Gemeinde stellt sich der großflächige Möbeleinzelhandel (Möbel Höffner) sowie der direkt gegenüberliegende Baumarkt (Bauhaus) dar. Charakteristisch für das Barsbütteler Gewerbegebiet sind jedoch kleine und mittelständische Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen, die überwiegend eine hohe Arbeitsplatzintensität aufweisen. Im Jahr 2016 waren in der Gemeinde Barsbüttel 815 Gewerbebetriebe angemeldet. Hierbei handelt es sich um die Betriebe, die aktuell oder in der Vergangenheit Gewerbesteuer gezahlt haben und nicht abgemeldet sind.
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer werden regelmäßig in der kommunalen Haushaltssatzung für ein Haushaltsjahr festgelegt, können also jedes Jahr geändert werden. Der Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde Barsbüttel beträgt im Jahr 2016 390%. Durchschnittlich erheben die Gemeinden im Kreis Stormarn einen Satz von ca. 335 %, im Vergleich zu Hamburg mit einem Satz von 470 % in 2016.
Die nachfolgende Tabelle erfasst nicht die Innenentwicklungspotenziale auf bestehenden Gewerbeflächen, diese werden im späteren Verlauf dieses Kapitels pauschal berechnet (s.u.). Eine grundstücksbezogene Erfassung von Gewerbeflächen wird auf FNP-Ebene nicht durchgeführt. Eine Ausnahme in dieser Aufstellung bilden die gewerblich genutzten Flächen im Siedlungszusammenhang, da in Einzelfällen die Aussiedlung auf Grund von Immissionsbelastungen und so die Umnutzung zu Wohnzwecken verfolgt werden könnte.
Die Gewerbegebiete westlich der Autobahn A1 weisen eine Mischung aus verschiedenen Betrieben und Grundstücksgrößen auf. Die Trennung zu den westlich liegenden Wohnbauflächen von Barsbüttel-Ort bildet eine schmale Grünzäsur, die sich nach Norden und Süden keilförmig erweitert. Diese Bereiche bilden den Schwerpunkt der gemeindlichen Gewerbeflächen. Er ist verkehrlich hervorragend erschlossen. Ein Gewerbesplitter befindet sich nord-östlich von Willinghusen. Ergänzt wird das Gewerbeflächenangebot durch vereinzelte, überwiegend nichtstörende Gewerbebetriebe in den Mischgebieten der Ortslagen.
Im FNP von 1977 wurde das Ziel definiert die Arbeitsplatzzahl bis 1985 um 600 auf ca.2.700 Arbeitsplätze zu erhöhen. Im Jahr 2016 weist die Gemeinde Barsbüttel eine Arbeitsplatzzahl von über 9.000 auf. Für den Planungszeitraum bis 2025 wird von einem leichten Anstieg der Arbeitsplatzzahlen ausgegangen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die im Jahr 2016 vorhandenen Gewerbeflächen bzw. gewerblich genutzten Flächen aufgeführt. Nicht erfasst sind Büros und Betriebe, die in Wohn- und Mischgebieten zulässig sind.
Kartenkürzel | Bezeichnung/Verortung | Fläche | Bewertungskriterien |
Barsbüttel |
FGE 1.1 (IN) | "Altes Gewerbegebiet"
Am Bondenholz / Altes Feld | 17,5 ha | FNP-Ausweisung: Gewerbegebiet aktiv genutzt, Verdichtungstendenzen |
FGE 1.2 (IN) | Gewerbegebiet
Von-Bronsart-Straße / Kibitzhörn | 46 ha | FNP-Ausweisung: Gewerbegebiet grundlegend gefestigt, aktiv genutzt |
FGE 1.3 (IN) | Gewerbegebietserweiterung
Hanskampring | 10 ha | FNP-Ausweisung: Gewerbegebiet vollständig genutzt |
FGE 1.4 (IN)
und
FGE 1.5 (IN) | Gewerbegebietserweiterung
Sondergebiet Bau- & Gartenmarkt,
Möbelhandel, Autohaus | 30,5 ha | FNP-Ausweisung: Gewerbegebiet (13 ha), Sondergebiet (15 ha), aktiv genutzt |
FGE 1.6 (IN) | Gewerbegebiet Industriestraße | 3,5 ha | FNP-Ausweisung: eingeschränkes Gewerbe aktiv genutzt, Nutzung wegen Wohnnutzung in Umgebung einschränken |
Kartenkürzel | Bezeichnung/Verortung | Fläche | Bewertungskriterien |
Willinghusen |
FGE 2.1 (IN) | Gewerbegebiet nördlich der
Stemwarder Landstraße | 10 ha | FNP-Ausweisung: Gewerbegebiet einzelne Teilflächen derzeit ungenutzt |
FGE 2.2 (IN) | Gewerbegebiet Am Walde | 5,0 ha | FNP-Ausweisung: Gewerbegebiet (4,0 ha) + SO Forschung (1,0 ha) |
Gesamt | 122,5 ha |
In der nachfolgenden Karte sind die im Jahr 2016 genutzten Gewerbeflächen (dunkelgrau), Sondergebiete (violett) und landwirtschaftliche Hofstellen (orange) schematisch dargestellt. Das übrige Siedlungsgebiet ist grau dargestellt. Deinstleistungs- und einzelhandelsbetriebe sind blau dargestellt. Diese Karte ist als Anhang 8 beigefügt.
Abb. 33: Bestandskarte Thema Gewerbe 2016
Zielvorgaben - Konzept barsbüttel übermorgen
Die bestehenden Gewerbeflächen sind nahezu komplett ausgeschöpft. Leerstand ist in der Gemeinde Barsbüttel vereinzelt zu verzeichnen. Auf Grund der oben beschriebenen Rahmenbedingungen (attraktive Lage in der Metropolregion, Bedarf an Gewerbeflächen) wäre es erforderlich, im Zeitraum bis 2025 neue Gewerbeflächen auszuweisen.
Bei der Berechnung des künftigen Gewerbeflächenbedarfs tritt die Problematik auf, dass dieser von verschiedenen, nicht exakt zu beschreibenden Einflussgrößen bestimmt ist. Neben den konjunkturellen und branchenspezifischen Größen ist der Flächenbedarf insbesondere von der Entwicklung der Produktionstechniken abhängig. Da dennoch eine Berechnung des Gewerbeflächenbedarfs bis zum Jahr 2025 als Orientierung erfolgen soll, werden verschiedene Herangehensweisen gewählt. Der Flächenbedarf wird allgemein für alle Wirtschaftssektoren berechnet. Die Verteilung der Unternehmen auf die drei Sektoren (Primär-, Sekundär- und Tertiärsektor) in der Gemeinde Barsbüttel liegt im Bundesdurchschnitt, sodass kein Bereich besonders gefördert werden muss. Der Gewerbeflächenbedarf wird im Folgenden als Bedürfnis bzw. Nachfrage definiert.
In der standardisierten Version des GIFPRO21-Regionsmodells aus den 1980er Jahren wird der gewerbliche Flächenbedarf auf Grund des Bedarfsanlasses bzw. der Erscheinungsform der Gewerbeflächennachfrage in Flächenbedarf durch Unternehmensneugründung, Flächenbedarf durch Betriebsverlagerung und Flächenbedarf durch Neuansiedlungen unterschieden. Barsbüttel wird als Gemeinde des Kreistyps III (ländliches Umland großer Kernstädte) mit einer durchschnittlichen Branchenstruktur charakterisiert, die durchschnittliche Gewerbeflächenpreise aufweist. Das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung (ILS) geht dabei von einer Flächenkennziffer von 225 m² Gewerbeflächenbedarf je Beschäftigtem aus.
Berechnung gewerbliche Beschäftigte22:
Erwerbstätigenquote: 61,9 % der Einwohner der Gemeinde (12.278 EW) = 7.600 Erwerbstätige
Die Arbeitsplatzzentralität in Barsbüttel liegt bei 1,2. Das bedeutet, dass es 20 % mehr Arbeitsplätze in der Gemeinde gibt, als Erwerbstätige.
20 % von 7.600 Erwerbstätigen = 1.520 Erwerbstätige
Summe Erwerbstätige in der Gemeinde Barsbüttel: 7.600 + 1.520 = 9.120 gewerblich Beschäftigte
Flächenbedarfsberechnung nach GIFPRO
Grundannahmen |
Planungszeitraum | 15 Jahre |
Gewerbeflächenbeanspruchende Beschäftigte (G-Besch.) | 9.120 Beschäftigte |
Flächenkennziffer (FKZ) | 225 m² je Beschäftigtem |
Ansiedlungsquote (AQ) | 0,18 Besch. je 100 G-Besch. pro Jahr (Mittelwert) |
Verlagerungsquote (VQ) | 0,7 Besch. je 100 G-Besch. pro Jahr (Mittelwert) |
Freisetzungsquote (FQ) | 0,7 Besch. je 100 G-Besch. pro Jahr (Pauschale) |
Wiederverwendungsquote (WQ) | 50 % von ½ FKZ x FQ x 15 Jahre |
Die hier aufgeführten Annahmen werden nun mit den konkreten Zahlen für die Gemeinde Barsbüttel ausgefüllt. Die daraus resultierenden Flächenberechnungen werden als eine Grundlage und als erster Orientierungswert für die Gewerbeflächenentwicklung in den kommenden 15 Jahren angesehen.
Gewerbliche Innenentwicklung: Nachverdichtung / Baulücken, Konversion, Flächenreserven innen |
Gewerbeflächenbeanspruchende Beschäftigte | 9.120 Beschäftigte |
Freisetzungsquote | 0,7 Besch. je 100 G-Besch. pro Jahr (Pauschale) |
freigesetzte Beschäftigte je Jahr | 58 Beschäftigte |
freigesetzte Beschäftigte im Planungszeitraum | 58 x 15 = 870 Beschäftigte |
Wiederverwendungsquote | 50% von 112,5 m² x 870 = 48.720 m² = 4,87 ha |
freigesetzte / wiederverwendbare Fläche bis 2025 | ca. 5 ha |
5 ha Nachverdichtungspotenzial entsprechen ca. 4% der 2010 vorhandenen Gewerbeflächen in der Gemeinde Barsbüttel. Diese Summe wird von dem im folgenden Abschnitt errechneten Bedarf an neuen Gewerbeflächen abgezogen.
Flächenbedarfsprognose (Bedarf in Innen- und Außenentwicklungsflächen) |
G-Beschäftigte | 9.120 Beschäftigte |
Beschäftigte in Neuansiedlung bis 2025 (Bneu) | AQ x G-Besch. x 15 0,0018 x 9.120 x 15 = 246 Beschäftigte |
Beschäftigte in Verlagerung bis 2025 (Bver) | VQ x G-Besch. x 15 0,007 x 9.120 x 15 = 957 Beschäftigte |
Flächenbedarf durch Neuansiedlung und Verlagerung | FKZ x (Bneu + Bver) 225m² x (225 + 873) = 247.050 m² = 24,7 ha |
Flächenbedarf bis 2025 | 24,7 ha |
Die Flächenbedarfsberechnung nach GIFPRO ergibt einen Flächenneubedarf von 24,7 ha. Abzüglich der ca. 5 ha Nachverdichtungspotenzial ergibt sich ein prognostizierter Neubedarf von ca. 20 ha bis 2025.
Die Gewerbeflächenexpertise für den Kreis Stormarn (2014) kommt zu folgenden Empfehlungen für den Gewerbestandort Barsbüttel:
- Die autobahnnahe Lage innerhalb des stark nachgefragten Ballungsrands ist aus Sicht der Angebotspolitik positiv zu bewerten. Angesichts des örtlichen Nachfragedrucks und intakter gewerblicher Struktur des Gebietes kann eine weitere Konzentration entlang der Autobahn als sinnvoll angesehen werden. Die 4-spurige Mittelachse zur Erschließung der geplanten Erweiterung ist entsprechend leistungsfähig.
- Im Bestandsgebiet ist im südlichen Bereich teilweise eine auffallend einheitliche Architektur (im Stil der 1970er Jahre) zu erkennen.
- Die aktuelle Planung tangiert jedoch den regionalen Freiraumverbund und liegt innerhalb von Landschaftsschutzgebieten. Mögliche Auswirkungen auf den regionalen Grünzug werden im Rahmen eines landschaftsplanerischen Fachbeitrags (BHF 2012) untersucht. Ebenfalls soll eine ergänzende Untersuchung folgen. Die Einhaltung weiterer Schutzziele ist auf bauleitplanerischer Ebene zu prüfen.
- Das Konfliktpotenzial erfordert in jedem Fall eine entsprechend hochwertige städtebauliche Entwicklung (auch branchenseitig) bei besonderer Berücksichtigung der Freiraumstruktur.
Flächenbedarfsermittlung nach GEFEK-Gutachten
Als weitere Referenz für die Prognose des zukünftigen Gewerbeflächenbedarfs in der Gemeinde Barsbüttel wird das Gutachten für eine Gewerbeflächenkonzeption (GEFEK) für die Metropolregion Hamburg herangezogen. Dieses Gutachten hat die Ist-Situation 2010 analysiert und die Entwicklung des Gewerbeflächenbedarfs auf Kreisebene bis 2025 rechnerisch hergeleitet. Folgende Zahlen wurden errechnet:
Gewerbeflächenbedarf für den Kreis Stormarn bis 2025 nach GEFEK: ca. 130 ha
Das Gutachten weist darauf hin, dass die Attraktivität der verschiedenen Gemeinden unterschiedlich zu bewerten ist. Es wird davon ausgegangen, dass die Nachfrage steigt, je dichter eine Gemeinde an Hamburg liegt. Auf Grund ihrer Lage und der sehr guten Verkehrsanbindung über die Autobahnen A1 und A24 werden die Gemeinden Barsbüttel, Siek, Stapelfeld, Braak und Reinbek als „Premiumstandorte“ mit besonders hoher Nachfrage eingestuft. Es muss berücksichtigt werden, dass viele peripher gelegene, ländliche Gemeinden wenig bis gar keine Gewerbeflächennachfrage haben werden und dass einige der vorgenannten potenziellen „Premiumstandorte“ noch freie Gewerbeflächen planungsrechtlich gesichert haben. Die Gemeinde Barsbüttel hingegen hat keine nennenswerten freien Gewerbeflächen mehr und ist einer großen Nachfrage ausgesetzt.
Mögliche Verteilung der Gewerbeflächennachfrage (130 ha) auf die Gemeinden in Stormarn:
55 Gemeinden insgesamt, davon 5 „Premiumstandorte“
50 Gemeinden, die kein Premiumstandort sind, mit einem Bedarf von (geschätzt) durchschnittlich 1 ha = 50 ha
Unter den verbleibenden 5 „Premiumstandorten“ (Barsbüttel ist einer dieser Standorte) werden die Bedarfe rechnerisch aufgeteilt:
80 ha / 5 Standorte = 16 ha je Standort, netto
Aufschlag für Erschließung etc. = 25%
16ha*1,25 = 20 ha Bruttobauland
Prognostizierte (geschätzte) Gewerbeflächennachfrage für die Gemeinde Barsbüttel bis 2025: 20 ha
Die Berechnungsergebnisse nach dem GIFPRO-Prognosemodell und dem GEFEK-Gutachten decken sich. Die Gemeinde Barsbüttel geht auf Grundlage der zuvor durchgeführten Berechnungen davon aus, dass bis 2025 eine Gewerbeflächennachfrage von 20 ha entstehen wird.
Vor dem Hintergrund der Forderung nach Innenentwicklung und basierend auf der zuvor berechneten Bedarfsprognose sowie dem vorhandenen Gewerbe westlich der Entwicklungsachse BAB 1 und den dort erkennbaren Flächenpotenzialen für eine Erweiterung, wird von einer Entwicklung bzw. Neuansiedlung entlang der Entwicklungsachse BAB 24 abgesehen. Es besteht ein begrenzter Bedarf an Gewerbeflächen und die Erschließung ist an der BAB 24 nicht sichergestellt. Der Fokus bei der Neuausweisung bis zum Jahr 2025 sollte demnach auf den Flächen an der BAB 1 liegen, da hier eine weitere Konzentration möglich und die Erschließung bereits gesichert ist. Die Gemeinde wird anstreben, das vorhandene Gewerbegebiet kompakt und flächensparend Richtung Norden zu erweitern und dafür die planungsrechtlichen Voraussetzungen auf übergeordneten Ebenen dem zu erwartenden Bedarf und den daraus resultierenden Flächenausweisungen anzupassen. Dies betrifft insbesondere den Regionalplan für den Planungsraum I. Ein Sprung über die BAB 1 Richtung Osten in den Landschaftsraum wird nicht angestrebt.
Für diesen Flächennutzungsplan sind keine gewerblichen Potenzialflächen vorgesehen, da ein Zielabweichungsverfahren für eine Gewerbefläche läuft und darüber hinaus der Regionalplan keine Flächenreserven für die Gemeinde Barsbüttel vorsieht. Nach der Neuaufstellung des Regionalplans kann die Gemeinde Barsbüttel eine bedarfsgerechte Entwicklung von Gewerbeflächen wieder aufnehmen.
Potenzialflächenermittlung
Kategorien der Potenzialflächen |
Innenentwicklung (I) | 1. Nachverdichtung (IN) Flächen mit Gewerbenutzung |
2. Flächenreserven innen / Lückenbebauung (IB) FNP und Erschließung gesichert, aber ungenutzt |
3. Reaktivierung von Brachen / Konversion (IK) genutzte Flächen, keine Gewerbenutzung |
Außenentwicklung (A) | 4. Flächenreserven außen (A2010) FNP gesichert, Erschließung fehlt, ungenutzt, aber im Siedlungsgebiet[footnoteRef:23] [23: siehe Kapitel 4.1.2 Siedlungsgrenzen] |
5. Neuausweisung (A 2025) Freifläche, außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils |
Potenziale für eine Innenentwicklung werden in geringfügigem Maße in den bereits bestehenden Gewerbegebieten am Hanskampring (Kernort, FGE 1.3) und in der Stemwarder Landstraße (Willinghusen, FGE 2.1) sowie bei der Weiterentwicklung des Gewerbestandortes Industriestraße (FGE 1.6) gesehen. Die hier aufgeführten Innenentwicklungspotenziale entsprechen überschlägig dem nach der GIFPRO-Prognose errechneten Innenentwicklungspotenzial von ca. 5 ha.
Bewertungskriterien der Potenzialflächen |
aktuelle Nutzung | Kriterium zur Kategorisierung der Fläche |
Darstellung im FNP 1977 | Abgleich der Ziele aus 1977 mit denen für 2025 |
Bebauungsplan | Verbindlichkeit der Ziele aus 1977 |
Entwicklungsabsicht | Ziel bis 2025 |
Beeinträchtigung gem. Lärmaktionsplan 2009 | Kriterium zur Priorisierung |
Erschließung (fußläufig) | Kriterium zur Priorisierung Nachweis des Planungsanspruchs (Erreichbarkeit) MIV-Erschließung sowie ÖPNV in 300 m-Erreichbarkeit |
Versorgung (fußläufig) | Kriterium zur Priorisierung Nachweis des Planungsanspruchs (Erreichbarkeit) Zentrum in 600 m-Erreichbarkeit? Entfernung zu historischem Zentrum und neuem NVZ Entfernung zu Bildungs- und Freizeitzentrum |
Restriktionen | Flächenverfügbarkeit (bspw. LSG, Altlasten, Übereinstimmung mit Vorgaben der Raumordnung etc.) |
Die Bewertungskriterien für die Potenzialfläche sollen die mögliche Umsetzung in der verbindlichen Bauleitplanung aufzuzeigen.
Sämtliche im Regionalplan von 1998 genannten Flächenpotentiale sind ausgeschöpft. Es wurde ein Verfahren zur Genehmigung der Abweichung von den Zielen der Raumordnung eingeleitet. Die vorgesehene Erweiterung des Gewerbegebietes kann daher momentan nicht dargestellt werden. Es wird der Ausgang der Fortschreibung des Regionalplans abgewartet und anschließend eine FNP-Änderung angestrebt.
Fazit: Die Gemeinde Barsbüttel kann den Bedarf an Gewerbeflächen im Planungshorizont nach derzeitigem Stand nicht befriedigen.
Die Arbeitsgruppe Gewerbeflächenentwicklung der Lenkungsgruppe regionale Zusammenarbeit an der Entwicklungsachse A1 hat im Frühjahr 2015 den Leitfaden „Gewerbegebiete von überörtlicher Bedeutung an den Landesentwicklungsachsen in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg (A 20), Stormarn und der Hansestadt Lübeck“ veröffentlicht.
„Vor dem Hintergrund der laufenden Planungen für die feste Fehmarnbelt-Querung haben sich die Kreise Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg und Stormarn und die Hansestadt Lübeck zusammen mit ihren regionalen Wirtschaftsförderungsinstitutionen gemeinsam mit den Chancen dieses Verkehrsinfrastrukturprojektes zur Stärkung der regionalen Strukturen beschäftigt. Das dafür erarbeitete Regionale Entwicklungskonzept (REK 2010) thematisiert als eines von mehreren Handlungsfeldern u.a. die Entwicklung von überörtlich bedeutsamen Gewerbegebieten an den im Landesentwicklungsplan (LEP 2010) Schleswig-Holstein aufgeführten Landesentwicklungsachsen.“23
Für das Gewerbegebiet Barsbüttel wird darin folgende Aussage getroffen:
Entsprechend der CIMA-Expertise ist die autobahnnahe Lage innerhalb des stark nachgefragten Ballungsrands aus Sicht der Angebotssituation positiv zu bewerten. Angesichts des bestehenden örtlichen Nachfragedrucks und der intakten gewerblichen Struktur des bereits vorhandenen Gebietes kann eine weitere Konzentration an der Autobahnanschlussstelle prinzipiell als sinnvoll angesehen werden. Im Klartext würde dies eine Erweiterung der Gewerbfläche FGE 1.5 in richtung Norden bedeuten.
In der folgenden Karte ist die oben benannte Potenzialfläche für die Neuausweisung dargestellt.
Abb. 34: Karte Zielabweichungsverfahren Gewerbe24
Dienstleistung in Barsbüttel
Das deutsche Seminar für Städtebau und Wirtschaft (DSSW) hat 2008 eine Studie zur angebotsorientierten Flächenentwicklung25 für Gewerbeimmobilien erstellt. Diese Studie bezieht sich vorrangig auf Innenstadtstandorte, die in Barsbüttel nur sehr geringfügig vorhanden sind. Dennoch sind grundsätzliche Anforderungen für den Dienstleistungssektor ableitbar, die hier zusammengefasst werden sollen. Im Dienstleistungssektor lässt sich demnach eine sektorale Unterscheidung treffen zwischen: haushaltsorientierten/personenbezogenen Dienstleistungen (bspw. Körperpflege, Gesundheitswesen, Bildung) und unternehmensorientierten Dienstleistungen (bspw. Finanzdienste, Transport, Consulting etc.). Kennzeichnend für den Dienstleistungssektor ist die Herausbildung von Dienstleistungen und neuen Sektoren quer zur traditionellen Branchen- und Sektorenabgrenzung, wie z.B. der Informations- und Kommunikationssektor, was eine Kategorisierung des Sektors erschwert. So gibt es keine Wirtschaftsklassifikation, die den Dienstleistungssektor in einer eigenen Kategorie aufführt, sondern Dienstleistungsunternehmen sind in den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen vorzufinden. Dienstleistungsunternehmen haben spezielle Anforderungen an die übergeordneten Standortkriterien. Wichtig sind demnach das Fachkräfteangebot, die Nähe zu potenziellen Auftraggebern (Industriedichte), die Anbindung an ein Hochleistungsdatennetz und eine günstige Verkehrslage.
Für die Studie wurden die Antworten von 121 deutschen Dienstleistungsunternehmen ausgewertet. Für Dienstleister ist insbesondere die Nähe zu Verkehrsinfrastrukturen wichtig. Die Tabelle gibt die Häufigkeit der Antworten der befragten Unternehmen wieder.
Die Nähe zu… ist… | ideal | denkbar | kommt nicht in Frage |
einem Bahnhof | 34 % | 52 % | 15 % |
einem Flughafen | 27 % | 48 % | 25 % |
zur Autobahn | 41 % | 40 % | 20 % |
zu Messe- und Veranstaltungszentren | 8 % | 53 % | 39 % |
zu Industrie- und Gewerbegebieten | 21 % | 48 % | 32 % |
zu kulturellen Einrichtungen | 11 % | 42 % | 47 % |
zu Freizeiteinrichtungen | 8 % | 43 % | 48 % |
Für Barsbüttel relevant sind die Punkte „Nähe zur Autobahn“ und „Nähe zu Gewerbegebieten“. Hier wird deutlich, dass für 81 % der befragten Unternehmen die Nähe zur Autobahn ideal oder denkbar ist. Hier ist Barsbüttel also sehr gut aufgestellt. Die Nähe zu Gewerbegebieten halten 69 % der befragten Unternehmen für ideal oder denkbar. Auch hier hat Barsbüttel gute Voraussetzung.
Bei der Ausweisung von neuen Gewerbegebieten wird seitens der Gemeinde auf eine bedarfsorientierte Strategie geachtet. Barsbüttel ist attraktiv für Gewerbebetriebe, sodass seitens der Gemeinde eine genaue Prüfung der interessierten Betriebe bezüglich der zu erwartenden positiven (fiskalischen und arbeitsplatz-quantitativen) sowie negativen (zusätzlicher Verkehr, Belastungen durch Infrastrukturfolgekosten, Lärmemissionen und Luftverschmutzung) Auswirkungen durchgeführt wird. Insbesondere die Langfristigkeit der Ansiedlung ist dabei wichtig. Die Gemeinde wird sich die Frage stellen, ob ein Betrieb, der sich heute ansiedelt, auch in 20 Jahren unter deutlich veränderten gesellschaftlichen Bedingungen (demographischer Wandel) noch existieren kann. Eine Ausweisung von Gewerbegebieten über den konkreten Bedarf hinaus erscheint vor dem Hintergrund der Infrastrukturfolgekosten-Diskussion (siehe auch Kap. 5.6) nicht sinnvoll. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ortsansässige Betriebe, die fiskalische Abgaben an die Gemeinde leisten, Betrieben vorzuziehen sind, die lediglich eine Dépendance in Barsbüttel etablieren möchten und den Großteil ihrer Abgaben nicht in Barsbüttel leisten. Auch sind arbeitsplatzintensive Betriebe solchen vorzuziehen, die wenige Arbeitsplätze anbieten. Der Branchenmix der in Barsbüttel ansässigen Gewerbebetriebe wird weiter verfolgt, ergänzt durch Betriebe aus dem Sektor Forschung und Entwicklung, der zukünftig eine immer größer werdende Bedeutung im Gewerbesektor einnehmen wird. Aus den hier genannten Forderungen an die Ausweisung von neuen Gewerbeflächen ergibt sich ein Spannungsfeld in der praktischen Umsetzung, da sich einige der oben genannten Kriterien nicht vereinbaren lassen. Im Einzelfall ist daher zu prüfen, welches Kriterium die höhere Priorität hat.
Nach den Bedarfsberechnungen hat die Gemeinde Barsbüttel einen Bedarf an neuen Gewerbeflächen von bis zu 20 ha bis 2025. Wie bereits dargestellt, ist dies jedoch vor dem Hintergrund des fortschreibungsbedürftigen Regionalplanes für den Planungsraum I raumordnerisch derzeit nicht möglich.
Dennoch soll an dieser Stelle bereits fachlich zu dieser vorgesehenen Fläche Stellung genommen werden: Sie befindet sich nördlich angrenzend an das bereits bestehende Gewerbegebiet an der Anschlussstelle Barsbüttel der BAB1. Es erstreckt sich in Ost-West-Richtung von der geplanten Trasse Höltigbaum (heute Stellauer Weg) bis zur Autobahn A1. Die Ausweisung dieser Flächen wurde aus dem Entwicklungskonzept 2010 der Gemeinde Barsbüttel abgeleitet. Die Erschließung kann über die Trasse Höltigbaum erfolgen, die an die Zuführung zur Anschlussstelle Barsbüttel der BAB1 und zur K80 Richtung BAB24 angebunden wird.
Bedeutung des Dienstleistungssektors für Barsbüttel
Barsbüttel bietet gute Voraussetzungen für die Ansiedlung von Dienstleistungsunternehmen. Betriebe, die Flächen unter 100 m² nachfragen und deren Tätigkeit die Nachbarn nicht stört, sind überall im Gemeindegebiet (auch in Wohngebieten) ansiedelbar. Für Betriebe, die Flächen zwischen 200 und 300 m² nachfragen, eignet sich der Bereich des Handels- und Verwaltungszentrums im Ortsteil Barsbüttel. Für größere Betriebe bietet sich das eingeschränkte Gewerbegebiet in der Industriestraße in Barsbüttel an. Bei allen Ansiedlungsentscheidungen, insbesondere bei personalintensiven Betrieben, ist darauf zu achten, dass die ÖPNV-Anbindung gegeben ist. Die derzeit bereits als Gewerbefläche genutzte Fläche in der Industriestraße im Ortsteil Barsbüttel bietet sich für die Entwicklung eines Dienstleistungsstandortes an. Büronutzungen und nicht störende Gewerbebetriebe sind hier gut etablierbar. Auf Grund der Nähe zur Verkehrsinfrastruktur und zum Versorgungszentrum Barsbüttel ist dieser Standort für eine der oben beschriebenen Nutzungen geeignet.
Grundsätze für die Entwicklung von Gewerbegebieten
Für neu ausgewiesene und entwickelte Gewerbegebiete soll in der Umsetzung auf Qualitäten geachtet werden. So sind Konflikte mit der Natur zu lösen und in der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen. Ebenfalls soll bei zukünftigen Entwicklungen von Gewerbeflächen innerhalb oder außerhalb des Siedlungszusammenhangs auf eine Landschaftsbildverträglichkeit und die Einbindung in die Umgebung geachtet werden. Dies kann insbesondere durch eine bauliche Staffelung und Eingrünungen geschehen. Für Bereiche innerhalb des Siedlungszusammenhangs kann dies durch Maßstäblichkeit der gewerblichen Bebauung insbesondere an den Übergängen zu angrenzender Bebauung gewährleistet werden. Für neue Gewerbeflächen außerhalb des Siedlungszusammenhangs sollte eine Abschirmung durch Bepflanzung o.ä. gegenüber einsehbaren Landschaftsteilen erfolgen, um die Qualitäten der Landschaft zu erhalten. Neben den qualitativen „Spielregeln“ wird die Gemeinde eine nachfrageorientierte Entwicklung der neu ausgewiesenen Gewerbeflächen in mehreren Abschnitten verfolgen. Dieses Vorgehen empfiehlt sich, da auf diese Weise die Erschließungskosten gering gehalten werden können und die Gemeinde keine hohen Investitionen im Sinne einer Angebotsplanung auf sich nehmen muss. Gleichzeitig wird vermieden, dass erschlossene Gewerbeflächen mangels Nachfrage leer stehen.
Fazit Thema Arbeitsort – Telegramm |
- Barsbüttel weist eine stabile Wirtschafts- und Beschäftigungsstruktur auf. Die Gemeinde hat eine Arbeitsplatzzentralität von 1,2 und somit eine überörtliche Bedeutung als Arbeitsort.
| - 2016 hat die Gemeinde ca. 120 ha Gewerbefläche (entspricht 5 % der Gemeindefläche). Angestrebt wird eine Erhöhung auf 140 ha Gewerbefläche (entspricht 5,5 % der Gemeindefläche).
|
- Ab ca. 2021 wird durch die feste Fehmarnbelt-Querung von einer zusätzlichen Gewerbe-flächennachfrage entlang der BAB 1 zwischen Hamburg und Lübeck ausgegangen.
| - Die Landwirtschaft wird in der Gemeinde Barsbüttel als Standortfaktor betrachtet. Landwirtschaftliche Betriebe erhalten in den dörflichen Ortslagen Bestandsschutz und ihnen werden Entwicklungsmöglichkeiten im Außenbereich zugesichert.
|
- Die Gemeinde Barsbüttel verfolgt eine aktive, am Bedarf orientierte strategische Steuerung der Gewerbeflächenentwicklung.
|
- Zur Neuausweisung von Flächen muss die Fortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I abgewartet werden.
| - Die Gemeinde Barsbüttel kann den vorhandenen Bedarf von 20 ha Gewerbeflächen nach aktuellem Planungsstand nur zum geringen Teil befriedigen.
|
- Das GEFEK-Gutachten 2010 für die Metropolregion Hamburg prognostiziert für den Kreis Stormarn einen zusätzlichen Gewerbe-flächenbedarf von 130 ha bis 2025. Barsbüttel wird darin als Premiumstandort eingestuft.
| - Bei der Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe strebt die Gemeinde an, Betriebe zu bevorzugen, die arbeitsplatzintensiv sind und Gewerbesteuern in der Gemeinde zahlen. Darüber hinaus ist die Ansiedlung von mittelständischen Betrieben mit bis zu 50 Arbeitsplätzen als Branchenmix gewünscht.
|
- In Zusammenarbeit mit der Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn sollen bedarfs-gerecht Gewerbeflächen bereitgestellt werden.
|