Windenergie
Der Windenergie kommt sowohl unter energie- und klimapolitischen als auch unter wirtschaftlichen und räumlichen Gesichtspunkten eine besondere Bedeutung zu. Der Ausbau der Windenergienutzung soll unter Berücksichtigung aller relevanten Belange mit Augenmaß fortgesetzt werden. Die naturraumtypischen Besonderheiten des Landes mit ihren vielgestaltigen und (eingriffs-)empfindlichen Landschaftsformen als Lebensraum und wesentliche Grundlage für den Tourismus in Schleswig-Holstein erfordern eine sorgfältige raumplanerische Eingliederung der Windkraftanlagenstandorte.
Im jeweils gültigen Runderlass für die Planung von Windkraftanlagen werden unter anderem Abstände zu Siedlungen, bewohnten Gebäuden und anderen schutzwürdigen Nutzungen und Schutzgebieten definiert. Die Ausnutzung innerhalb der festgelegten Eignungsgebiete richtet sich nach den Vorschriften des Bauplanungsrechts und des Immissionsschutzrechts sowie weiterer Fachgesetze. Die Kommunen sollen im Rahmen der Bauleitplanung dafür Sorge tragen, dass insbesondere Belange des Vogelschutzes, des Städtebaus und der Landschaftspflege hinreichend berücksichtigt werden.
Ausgangssituation
Innerhalb weniger Jahre hat die Stromerzeugung aus Windenergie stark zugenommen. 2009 produzierten die in Deutschland installierten Windenergieanlagen etwa 37,8 Milliarden Kilowattstunden Strom, das entspricht etwa 6,5 % des gesamten Stromverbrauchs. Schon heute liefert die Windenergie den größten Beitrag zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, obwohl das Potenzial der Windenergie noch nicht ausgeschöpft ist. Gehemmt wird die Stromabnahme derzeit hauptsächlich durch ein unzureichendes Leitungsnetz.
Windenergienutzung ist generell nur in ausgewiesenen Eignungsgebieten im Außenbereich (vgl. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) zulässig, da aber privilegiert. Die Landeregierung Schleswig-Holsteins beabsichtigt grundsätzlich mehr Flächen für Windenergienutzung bereitzustellen. Im Entwurf des Landesentwicklungsplans ist das Ziel formuliert, die Flächen der Eignungsgebiete von derzeit 0,8 % der Landefläche auf 1,5 % aufzustocken. Die Gemeinde wurde aufgefordert, Flächenwünsche zur Ausweisung von Eignungsgebieten an die Kreise zu melden. Es hat sich herausgestellt, dass wesentlich mehr potenziell geeignete Flächen gemeldet wurden, als landesweit für eine Ausweisung von 4.000 ha (0,2%) benötigt werden. Das bedeutet, dass die Landesplanung keine Flächen in Gemeinden ausweisen wird, die ausdrücklich keine Windenergienutzung wünschen. Dazu gehört auch die Gemeinde Barsbüttel, sodass es keine Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen in Barsbüttel geben wird.
Es können dennoch Windenergieanlagen errichtet werden. Allerdings nur als Nebenanlage. Die Anforderungen einer Nebenanlage erfüllt eine Windenergieanlage, sofern die der Hauptnutzung dient und sich dieser auch unterordnet. Kriterien für die Unterordnung der Windenergieanlage sind insbesondere der Standort, der räumliche Umfang in Bezug auf die Grundstücksgröße, die Bebauungsdichte und die Abmessungen der Hauptanlage.37
Zielvorgaben - Konzept barsbüttel übermorgen
Voraussetzung dafür, dass die Gemeinde Barsbüttel Eignungsgebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen ausweist ist, dass entsprechende Eignungsflächen im Regionalplan eingetragen sind. Dies ist nicht der Fall. In der Gemeinde Barsbüttel gibt es zwar geeignete Flächen zur Aufstellung von Windenergieanlagen. Diese befinden sich im Dreieck östlich der BAB 1 zwischen Willinghusen und Stellau. Die politischen Gremien in der Gemeinde haben sich jedoch gegen für die Ausweisung dieser Flächen entschieden, so dass keine Darstellung im Regionalplan erfolgen wird.