5.8.1. Waldflächenkonzept
Wald ist neben seiner Funktion als Wirtschaftsraum zugleich wertvoller ökologischer Ausgleichsraum und hat große Bedeutung für die Erholung. Ziel der Landesregierung ist es, den Waldanteil (derzeit: 10 % der Landesfläche) zu erhöhen. Hinsichtlich der Bewirtschaftungsart hat sich Schleswig-Holstein dem Leitbild der naturnahen Waldwirtschaft verpflichtet. Die Rahmenbedingungen hierfür sind in dem durch das MLUR und den Schleswig-Holsteinischen Waldbesitzerverband unterzeichneten "Programm zur Bewirtschaftung der schleswig-holsteinischen Wälder auf ökologischen Grundlagen" (MLUR 2007) festgehalten. Das Ziel sind vielfältige Wälder mit standortgerechten Baumarten und einer ausgewogenen Altersstruktur.
Ausgangssituation
Der Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1977 basiert auf einem sehr geringen und stark zersplitterten Bestand an Waldflächen (ca. 50 ha). Im Zusammenhang mit der Rekultivierung von Kiesabbaugebieten und sonstigen Maßnahmenflächen bzw. Grünflächen waren Aufforstungen im größeren Maße vorgesehen, außerdem wurde zur Steigerung des Naherholungswertes in Teilbereichen eine Arrondierung und Erweiterung vorhandener Waldstücke empfohlen (insgesamt eine Aufforstungsfläche von ca. 150 ha).
Die Gemeinde Barsbüttel hat sich zum Ziel gesetzt, den sehr geringen Waldanteil im Gemeindegebiet (derzeit rund 3 %) deutlich zu erhöhen. Dies entspricht auch den Zielen der Landesregierung. Vor allem aber soll mit der Entwicklung von Wald verschiedenen lokalen Ansprüchen an die Landschaft Rechnung getragen werden.
Abschirmung der Autobahnen gegenüber relevanten Erholungslandschaften: Die Einwohner der Gemeinde Barsbüttel werden vielerorts durch Verkehrsimmissionen der Autobahnen BAB A1 und BAB A24 belastet. Zwischen dem Südrand der Ortslage Barsbüttel und der BAB A 24 wurden in den vergangenen Jahren als Abschirmung bereits Wald- und Gehölzflächen entwickelt. Weitere Waldflächen sollen zur Verbesserung der landschaftlichen Wohnumfelder von Stellau und Stemwarde entwickelt werden.
Naturschutz: Die vorhandenen Waldbestände am Langeloher Graben sollen zur Stabilisierung des vorhandenen Erlenbruchwalds und zur Entwicklung eines naturnah geprägten Landschaftsraums mit neuen Waldflächen arrondiert werden.
Grundwasserschutz: Die Gemeindeflächen östlich der Autobahn BAB A1 liegen fast vollständig im Grundwasserschutzgebiet mit 6 Brunnenstandorten. Mit der Entwicklung von Wald wird der Funktion dieses Gemeinderaums als Trinkwassergewinnungsgebiet besonders Rechnung getragen, da Waldflächen von Nutzen sind für die Reinheit und die Stetigkeit der Wasserspende.
Bei Maßnahmen sind die Brunnenstandorte zu beachten und mögliche Rechte Dritter zu berücksichtigen. Sollten bei Bau- oder Abrissarbeiten alte Brunnen entdeckt werden, ist die untere Wasserbehörde des Kreises Stormarn umgehend zu informieren. Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie Auswirkungen auf das Grundwasser haben können, wie z.B. der Bau eines Kellers sind mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Stormarn anzuzeigen. Zu solchen Arbeiten zählen unter anderem Grundwasserabsenkungen im Rahmen von Tiefbaumaßnahmen oder aber die Errichtung von Brunnen. Bauwerke sind so zu gestalten, dass es nicht zu dauerhaften Ableitungen von Grundwasser, wie z.B. durch Kellerdränagen, kommt.
Östlich der BAB 1 und nördlich der BAB 24 befindet sich zwischen Barsbüttel-Ort und Willinghusen ein kleines Waldgebiet mit größeren Wiesen und einem Rodelberg, das auf Grund der Nähe zu den Autobahnen stark verlärmt ist. Weiterhin ist dieses Gebiet nicht besonders gut zu erreichen und relativ weit entfernt von den Siedlungsflächen. Lediglich die schlecht ausgebaute Straße „Am Bondenholz“, die weder über Fuß- noch Radwege verfügt, führt dort hin. Dieses Waldgebiet ist in seinem Bestand und seiner Erholungsfunktion zu erhalten und naturnah zu bewirtschaften.
In der nachfolgenden Abbildung sind die in 2016 vorhanden Waldflächen dargestellt.
Abb. 41: Waldflächen Bestand 2016 in der Gemeinde Barsbüttel54
Zielvorgaben - Konzept barsbüttel übermorgen
Das Land Schleswig-Holstein strebt die Erhöhung des Waldanteils auf 12 % der Landesfläche an. Barsbüttel wird hierfür einen Beitrag leisten. Diese Aufforstung soll nach folgenden zwei Aspekten erfolgen:
- Arrondierung und Erweiterung vorhandener Waldstücke
- Entwicklung neuer Waldflächen entlang der Bundesautobahnen (Sichtschutz) und als Ausgleichsflächen
Diese zwei Herangehensweisen sind so zu realisieren, dass langfristig eine Zusammenhang von Waldflächen entsteht. Ziel ist die Konzentration und die Ausbildung von Systemen, auch in Verbindung mit weiteren Landschaftsräumen.
Um die Wohnumfelder der Ortsteile Stellau und Stemwarde von den Verkehrsimmissionen der Autobahnen abzuschirmen wird das Ziel verfolgt, zwischen der Autobahn BAB A1 und dem nordwestlichen Ortsrand von Stellau sowie zwischen der Autobahn BAB A24 und dem südlichen Ortsrand von Stemwarde Waldflächen zu entwickeln. Zu den bestehenden und zu arrondierenden Waldstücken werden die in Abb. 42 abgebildeten Potenzialflächen für die Waldentwicklung dargestellt. Die neu anzulegenden Waldstreifen entlang der Autobahnen sollen aus städtebaulichen Gründen als visueller Schutz und als „Filter“ für Feinstaubemissionen dienen. Die Umgebung der Ortsteile wird visuell beruhigt und die Qualität als Erholungsraum steigt an. Durch die Erhöhung des Anteils an Waldflächen wird dem bereits 1977 festgestellten Mangel an Waldflächen in der Gemeinde Barsbüttel Rechnung getragen.
Insbesondere im Zusammenhang mit Maßnahmen- und Ausgleichsflächen (Ökokonto) und der Rekultivierung von Kiesabbaugebieten ist der noch immer geringe und zersplitterte Bestand an Waldflächen durch Aufforstung im größeren Maße zu qualifizieren. Unter anderem wird zur Steigerung des Barsbütteler Naherholungswertes in Teilbereichen eine Arrondierung und Erweiterung vorhandener Waldstücke empfohlen. Diese Flächen sind zum großen Teil im Rahmen des Ökokontos zu realisieren.
Abb. 42: Zielkonzept Waldentwicklung (Waldflächenkonzept) der Gemeinde Barsbüttel
Die Abbildung zeigt einen Abgleich der in der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans und der im geltenden Flächennutzungsplan dargestellten Waldflächen. Mit der neuen Planung werden rund 210 ha Waldflächen dargestellt. Dabei handelt es sich um 96 ha vorhandene und um 114 ha potenzielle Waldfläche. Der geltende Flächennutzungsplan zeigt dem gegenüber rund 120 ha Waldflächen. Dieses ergibt eine planerische Erhöhung des Waldanteils um 75 %. Damit wird dem Ziel der Gemeinde Barsbüttel Rechnung getragen, den sehr geringen Waldanteil im Gemeindegebiet deutlich zu erhöhen. Im Sinne der hier zu prüfenden Umweltbelange ist dieses Ziel als vorteilhaft für nahezu sämtliche Schutzgüter anzusehen (Schutz von Böden, Schutz des Grundwassers, Entwicklung von Biotoptypen besonderer Bedeutung, Schaffung von ungestörten Tierlebensräumen, Erhöhung der Erholungsfunktion der Landschaft). Standortbezogen können gelegentlich Konfliktlagen mit anderen Schutzgütern entstehen, die im Einzelnen geprüft wurden.
Neben der rein flächenmäßigen Erhöhung zeigt die Gegenüberstellung der geltenden und geplanten Flächendarstellungen, dass die Verteilung der Waldflächen in der Neuaufstellung geändert wurde. Viele der im bisherigen Flächennutzungsplan dargestellten Flächen, die nie als Wald entwickelt wurden, sind nicht in die neue Planung übernommen worden. Dem gegenüber stehen neue Planungen, die insbesondere in Randlage der Autobahnen, aber auch als Arrondierung vorhandener Waldflächen zu finden sind. Durch diese Anordnung sollen die Siedlungslagen gegenüber den Verkehrsadern besser abgeschirmt werden und bereits wertvolle Waldflächen durch Vergrößerung der Areale aufgewertet werden.
Die potenziellen Waldflächen wurden im Rahmen der 1. Fortschreibung des Landschaftsplans eingehend geprüft. Bei der Auswahl wurde insbesondere bereits brach gefallende Flächen (ehemalige Abbauflächen) und Flächen mit geringen natürlichen Ertragsfunktionen bevorzugt, um Konflikte mit der landwirtschaftlichen Nutzung soweit wie möglich zu vermeiden.
Ein weiter Konfliktpunkt ergab sich durch die Darstellung von Waldflächen nordwestlich von Stellau, da an dieser Stelle im geltenden Landschaftsplan die Entwicklung einer Grünlandniederung vorgesehen ist und hieran angepasste Wiesenvogelarten durch Neuwaldbildungen ihren Lebensraum verlieren würden. Eine Kontrolle vor Ort ergab allerdings, dass die Flächen aufgrund bereits vorhandener Gehölzbestände ein sehr geringes Besiedlungspotenzial für Bodenbrüter besitzen und Wiesenbrüter nicht zu erwarten sind. Vor diesem Hintergrund werden auch durch die potenziellen Waldflächen nordwestlich von Stellau keine zu bewertenden nachteiligen Umweltauswirkungen ausgelöst.
Mehrere potenzielle Waldflächen liegen auf ehemaligen Abbauflächen. Eine Altlastenfläche an der BAB A 24 mit standunsicherem Untergrund sollte zunächst von einer Darstellung als Fläche für Wald ausgespart werden, um dem Rechnung zu tragen, dass bei umfallenden Bäumen der Boden aufgebrochen wird und Schadgase in die Luft entweichen können. Das grundsätzliche Ziel auf dieser Fläche eine Abschirmung gegenüber der Verkehrstrasse durch Gehölze zu erreichen wird jedoch aufrecht erhalten und im Flächennutzungsplan dargestellt. Eine Umsetzung erfolgt entsprechend nur in Abstimmung mit den Bodenschutzbehörden.
Die Umsetzung auf einzelnen Flächen erfolgt immer im Einvernehmen mit dem Grundstückseigentümer. Die vorliegende Waldflächenplanung gibt an, welche Flächen sich besonders für eine Waldentwicklung eignen und im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sinnvollerweise herangezogen werden sollten.