Planungsdokumente: Erneute öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes Barsbüttel 2025 der Gemeinde Barsbüttel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.8.1. Waldflächenkonzept

Wald ist neben seiner Funktion als Wirtschaftsraum zugleich wertvoller ökologischer Ausgleichsraum und hat große Bedeutung für die Erholung. Ziel der Landesregierung ist es, den Waldanteil (derzeit: 10 % der Landesfläche) zu erhöhen. Hinsichtlich der Bewirtschaftungsart hat sich Schleswig-Holstein dem Leitbild der naturnahen Waldwirtschaft verpflichtet. Die Rahmenbedingungen hierfür sind in dem durch das MLUR und den Schleswig-Holsteinischen Waldbesitzerverband unterzeichneten "Programm zur Bewirtschaftung der schleswig-holsteinischen Wälder auf ökologischen Grundlagen" (MLUR 2007) festgehalten. Das Ziel sind vielfältige Wälder mit standortgerechten Baumarten und einer ausgewogenen Altersstruktur.

Ausgangssituation

Der Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1977 basiert auf einem sehr geringen und stark zersplitterten Bestand an Waldflächen (ca. 50 ha). Im Zusammenhang mit der Rekultivierung von Kiesabbaugebieten und sonstigen Maßnahmenflächen bzw. Grünflächen waren Aufforstungen im größeren Maße vorgesehen, außerdem wurde zur Steigerung des Naherholungswertes in Teilbereichen eine Arrondierung und Erweiterung vorhandener Waldstücke empfohlen (insgesamt eine Aufforstungsfläche von ca. 150 ha).

Die Gemeinde Barsbüttel hat sich zum Ziel gesetzt, den sehr geringen Waldanteil im Gemeindegebiet (derzeit rund 3 %) deutlich zu erhöhen. Dies entspricht auch den Zielen der Landesregierung. Vor allem aber soll mit der Entwicklung von Wald verschiedenen lokalen Ansprüchen an die Landschaft Rechnung getragen werden.

Abschirmung der Autobahnen gegenüber relevanten Erholungslandschaften: Die Einwohner der Gemeinde Barsbüttel werden vielerorts durch Verkehrsimmissionen der Autobahnen BAB A1 und BAB A24 belastet. Zwischen dem Südrand der Ortslage Barsbüttel und der BAB A 24 wurden in den vergangenen Jahren als Abschirmung bereits Wald- und Gehölzflächen entwickelt. Weitere Waldflächen sollen zur Verbesserung der landschaftlichen Wohnumfelder von Stellau und Stemwarde entwickelt werden.

Naturschutz: Die vorhandenen Waldbestände am Langeloher Graben sollen zur Stabilisierung des vorhandenen Erlenbruchwalds und zur Entwicklung eines naturnah geprägten Landschaftsraums mit neuen Waldflächen arrondiert werden.

Grundwasserschutz: Die Gemeindeflächen östlich der Autobahn BAB A1 liegen fast vollständig im Grundwasserschutzgebiet mit 6 Brunnenstandorten. Mit der Entwicklung von Wald wird der Funktion dieses Gemeinderaums als Trinkwassergewinnungsgebiet besonders Rechnung getragen, da Waldflächen von Nutzen sind für die Reinheit und die Stetigkeit der Wasserspende.

Bei Maßnahmen sind die Brunnenstandorte zu beachten und mögliche Rechte Dritter zu berücksichtigen. Sollten bei Bau- oder Abrissarbeiten alte Brunnen entdeckt werden, ist die untere Wasserbehörde des Kreises Stormarn umgehend zu informieren. Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie Auswirkungen auf das Grundwasser haben können, wie z.B. der Bau eines Kellers sind mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Stormarn anzuzeigen. Zu solchen Arbeiten zählen unter anderem Grundwasserabsenkungen im Rahmen von Tiefbaumaßnahmen oder aber die Errichtung von Brunnen. Bauwerke sind so zu gestalten, dass es nicht zu dauerhaften Ableitungen von Grundwasser, wie z.B. durch Kellerdränagen, kommt.

Östlich der BAB 1 und nördlich der BAB 24 befindet sich zwischen Barsbüttel-Ort und Willinghusen ein kleines Waldgebiet mit größeren Wiesen und einem Rodelberg, das auf Grund der Nähe zu den Autobahnen stark verlärmt ist. Weiterhin ist dieses Gebiet nicht besonders gut zu erreichen und relativ weit entfernt von den Siedlungsflächen. Lediglich die schlecht ausgebaute Straße „Am Bondenholz“, die weder über Fuß- noch Radwege verfügt, führt dort hin. Dieses Waldgebiet ist in seinem Bestand und seiner Erholungsfunktion zu erhalten und naturnah zu bewirtschaften.

In der nachfolgenden Abbildung sind die in 2016 vorhanden Waldflächen dargestellt.

Abb. 41: Waldflächen Bestand 2016 in der Gemeinde Barsbüttel54

Zielvorgaben - Konzept barsbüttel übermorgen

Das Land Schleswig-Holstein strebt die Erhöhung des Waldanteils auf 12 % der Landesfläche an. Barsbüttel wird hierfür einen Beitrag leisten. Diese Aufforstung soll nach folgenden zwei Aspekten erfolgen:

  • Arrondierung und Erweiterung vorhandener Waldstücke
  • Entwicklung neuer Waldflächen entlang der Bundesautobahnen (Sichtschutz) und als Ausgleichsflächen

Diese zwei Herangehensweisen sind so zu realisieren, dass langfristig eine Zusammenhang von Waldflächen entsteht. Ziel ist die Konzentration und die Ausbildung von Systemen, auch in Verbindung mit weiteren Landschaftsräumen.

Um die Wohnumfelder der Ortsteile Stellau und Stemwarde von den Verkehrsimmissionen der Autobahnen abzuschirmen wird das Ziel verfolgt, zwischen der Autobahn BAB A1 und dem nordwestlichen Ortsrand von Stellau sowie zwischen der Autobahn BAB A24 und dem südlichen Ortsrand von Stemwarde Waldflächen zu entwickeln. Zu den bestehenden und zu arrondierenden Waldstücken werden die in Abb. 42 abgebildeten Potenzialflächen für die Waldentwicklung dargestellt. Die neu anzulegenden Waldstreifen entlang der Autobahnen sollen aus städtebaulichen Gründen als visueller Schutz und als „Filter“ für Feinstaubemissionen dienen. Die Umgebung der Ortsteile wird visuell beruhigt und die Qualität als Erholungsraum steigt an. Durch die Erhöhung des Anteils an Waldflächen wird dem bereits 1977 festgestellten Mangel an Waldflächen in der Gemeinde Barsbüttel Rechnung getragen.

Insbesondere im Zusammenhang mit Maßnahmen- und Ausgleichsflächen (Ökokonto) und der Rekultivierung von Kiesabbaugebieten ist der noch immer geringe und zersplitterte Bestand an Waldflächen durch Aufforstung im größeren Maße zu qualifizieren. Unter anderem wird zur Steigerung des Barsbütteler Naherholungswertes in Teilbereichen eine Arrondierung und Erweiterung vorhandener Waldstücke empfohlen. Diese Flächen sind zum großen Teil im Rahmen des Ökokontos zu realisieren.

Abb. 42: Zielkonzept Waldentwicklung (Waldflächenkonzept) der Gemeinde Barsbüttel

Die Abbildung zeigt einen Abgleich der in der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans und der im geltenden Flächennutzungsplan dargestellten Waldflächen. Mit der neuen Planung werden rund 210 ha Waldflächen dargestellt. Dabei handelt es sich um 96 ha vorhandene und um 114 ha potenzielle Waldfläche. Der geltende Flächennutzungsplan zeigt dem gegenüber rund 120 ha Waldflächen. Dieses ergibt eine planerische Erhöhung des Waldanteils um 75 %. Damit wird dem Ziel der Gemeinde Barsbüttel Rechnung getragen, den sehr geringen Waldanteil im Gemeindegebiet deutlich zu erhöhen. Im Sinne der hier zu prüfenden Umweltbelange ist dieses Ziel als vorteilhaft für nahezu sämtliche Schutzgüter anzusehen (Schutz von Böden, Schutz des Grundwassers, Entwicklung von Biotoptypen besonderer Bedeutung, Schaffung von ungestörten Tierlebensräumen, Erhöhung der Erholungsfunktion der Landschaft). Standortbezogen können gelegentlich Konfliktlagen mit anderen Schutzgütern entstehen, die im Einzelnen geprüft wurden.

Neben der rein flächenmäßigen Erhöhung zeigt die Gegenüberstellung der geltenden und geplanten Flächendarstellungen, dass die Verteilung der Waldflächen in der Neuaufstellung geändert wurde. Viele der im bisherigen Flächennutzungsplan dargestellten Flächen, die nie als Wald entwickelt wurden, sind nicht in die neue Planung übernommen worden. Dem gegenüber stehen neue Planungen, die insbesondere in Randlage der Autobahnen, aber auch als Arrondierung vorhandener Waldflächen zu finden sind. Durch diese Anordnung sollen die Siedlungslagen gegenüber den Verkehrsadern besser abgeschirmt werden und bereits wertvolle Waldflächen durch Vergrößerung der Areale aufgewertet werden.

Die potenziellen Waldflächen wurden im Rahmen der 1. Fortschreibung des Landschaftsplans eingehend geprüft. Bei der Auswahl wurde insbesondere bereits brach gefallende Flächen (ehemalige Abbauflächen) und Flächen mit geringen natürlichen Ertragsfunktionen bevorzugt, um Konflikte mit der landwirtschaftlichen Nutzung soweit wie möglich zu vermeiden.

Ein weiter Konfliktpunkt ergab sich durch die Darstellung von Waldflächen nordwestlich von Stellau, da an dieser Stelle im geltenden Landschaftsplan die Entwicklung einer Grünlandniederung vorgesehen ist und hieran angepasste Wiesenvogelarten durch Neuwaldbildungen ihren Lebensraum verlieren würden. Eine Kontrolle vor Ort ergab allerdings, dass die Flächen aufgrund bereits vorhandener Gehölzbestände ein sehr geringes Besiedlungspotenzial für Bodenbrüter besitzen und Wiesenbrüter nicht zu erwarten sind. Vor diesem Hintergrund werden auch durch die potenziellen Waldflächen nordwestlich von Stellau keine zu bewertenden nachteiligen Umweltauswirkungen ausgelöst.

Mehrere potenzielle Waldflächen liegen auf ehemaligen Abbauflächen. Eine Altlastenfläche an der BAB A 24 mit standunsicherem Untergrund sollte zunächst von einer Darstellung als Fläche für Wald ausgespart werden, um dem Rechnung zu tragen, dass bei umfallenden Bäumen der Boden aufgebrochen wird und Schadgase in die Luft entweichen können. Das grundsätzliche Ziel auf dieser Fläche eine Abschirmung gegenüber der Verkehrstrasse durch Gehölze zu erreichen wird jedoch aufrecht erhalten und im Flächennutzungsplan dargestellt. Eine Umsetzung erfolgt entsprechend nur in Abstimmung mit den Bodenschutzbehörden.

Die Umsetzung auf einzelnen Flächen erfolgt immer im Einvernehmen mit dem Grundstückseigentümer. Die vorliegende Waldflächenplanung gibt an, welche Flächen sich besonders für eine Waldentwicklung eignen und im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sinnvollerweise herangezogen werden sollten.

5.8.2. Maßnahmenflächen (bzw. Ausgleichflächen)

Mit der Entwicklung neuer Wohnbauflächen sowie Flächen für den Gemeinbedarf und der Fläche für die Gewinnung von Bodenschätzen sind Eingriffe in den Boden und teilweise in Landschafts-elemente besonderer Bedeutung verbunden. Für die insgesamt 27,5 ha großen potenziellen Bau-flächen im Außenbereich wird ein Ausgleichsbedarf von pauschal gleicher Flächengröße prognos-tiziert. Für die 31 ha große potenzielle Kiesabbaufläche sind weitere Ausgleichsflächen erforderlich, deren Ausmaß im Rahmen der späteren Genehmigungsunterlagen festgelegt wird. Darüber hinaus entstehen Ausgleichsbedarfe für Eingriffe in Knicks und sonstige Vegetationsbestände be-sonderer Bedeutung.

Die Kompensation sollte möglichst innerhalb der in der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans dargestellten "Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" erfolgen. Diese wurden im Rahmen der Ausarbeitung der 1. Fortschreibung des Landschaftsplans (BHF, Entwurf 2014) ermittelt und beinhalten vorhandene Ausgleichsflächen sowie Suchräume für potenzielle landschaftspflegerische Maßnahmen. Vielfach handelt es sich dabei um potenzielle Waldentwicklungsflächen, die sich aufgrund ihrer Lage auch besonders für naturschutzrechtlichen Ausgleich eignen. Die dargestellten Maßnahmenflächen enthalten genügend Potenzial, um die durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans vorbereiteten Aus-gleichserfordernisse abdecken zu können. Insgesamt können rund 150 ha der insgesamt 361 ha Maßnahmenflächen aufgrund der besonderen Eignung zur ökologischen Aufwertung vorbehaltlich der hier nicht betrachteten Eigentumsverhältnisse als Suchraum für potenzielle Kompensations-maßnahmen eingestuft werden. Damit bestehen vorausschauend auch weiteres Ausgleichspoten-zial für nachfolgende städtebauliche Entwicklungen und genügend Alternativen für die Auswahl geeigneter Ausgleichsflächen.

Weitergehende Ausführungen zu Maßnahmenflächen und Ausgleichsflächen sind dem Landschaftsplan sowie dem Ausgleichsflächenkatatser (Ökokonto) der Gemeinde Barsbüttel zu entnehmen.

5.9. Konzentrationsflächenplanung: Rohstoffgewinnung (Sand/Kies)

Die Metropolregion Hamburg wird mit oberflächennahen Rohstoffen neben weiteren Bezugsquellen traditionell aus dem Umland in Schleswig-Holstein und Niedersachsen versorgt. Darunter nimmt das Sandkiesvorkommen bei Glinde55 (siehe Abb. 43), das sich u. a. unter dem Barsbütteler Gemeindegebiet erstreckt, eine wichtige Versorgungsfunktion für den Wirtschaftsraum Hamburg ein.

Abb. 43: Sandkiesvorkommen in der Gemeinde Barsbüttel

Die weltweit zunehmende Rohstoffknappheit lässt, trotz steigender Recyclingbemühungen, für den Planungszeitraum 2010 - 2025 einen erhöhten Druck auf das Sandkiesvorkommen vermuten, so dass Landschaft und Siedlungsflächen Barsbüttels frühzeitig und nachhaltig zu schützen sind.

Da mineralische Rohstoffe nicht regenerierbar sind und um die ökologischen Belastungen gering zu halten, soll die Nutzung der oberflächennahen Rohstoffe beziehungsweise die dafür erforderliche Flächeninanspruchnahme sparsam erfolgen (Vorgabe im Landesentwicklungsplan S-H 2010). Abbaubereiche sollen deshalb grundsätzlich vollständig abgebaut werden, sofern nicht ökologische oder wasserwirtschaftliche Anforderungen dagegen sprechen. Abbaumaßnahmen sollten so durchgeführt werden, dass über die notwendigen Eingriffe hinaus die natürlichen abiotischen und biotischen Faktoren so wenig wie möglich beansprucht und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes möglichst vermieden und, wo dieses nicht möglich ist, minimiert werden.

Abb. 44: Vorranggebiet für den Abbau bodennaher Rohstoffe, Regionalplan 1998

Der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein fordert, dass der Abbau oberflächennaher Rohstoffe schwerpunktmäßig und vorrangig innerhalb des Barsbütteler Gebietes im Ortsteil Willinghusen erfolgen soll. Das für das Gemeindegebiet im Regionalplan für den Planungsraum I dargestellte Vorranggebiet für den Abbau bodennaher Rohstoffe (braune Flächenumgrenzung im Regionalplan) bietet für den Planungszeitraum 2010 - 2015 allerdings nur noch beschränkte Verfügbarkeiten (siehe Abb. 44).

Die Gemeinde verfolgt für barsbüttel übermorgen 2010 - 2025 das Ziel, die zukünftige Rohstoffgewinnung gemäß § 35 (3) Nr. 1 BauGB durch Darstellungen im Flächennutzungsplan auf ausgewiesene Standorte zu konzentrieren (Entprivilegierung mit Ausschlusswirkung gemäß § 35 (3) Nr. 3 BauGB). Durch diese Konzentrationsflächenplanung möchte die Gemeinde im FNP Konzentrationsflächen darstellen, auf denen die Rohstoffgewinnung den öffentlichen Belangen nicht entgegensteht.

Ausgangssituation

Der Kiesabbau hat in Barsbüttel bereits eine lange Tradition. In den vergangenen 50 Jahren sind bereits 41 Flächen mit einer Gesamtgröße von ca. 108 ha auf dem Gemeindegebiet ausgekiest worden bzw. befinden sich derzeit in Auskiesung. Dabei wurden bisher rund 2,8 Mio. m³ Sand und Kies abgebaut.

Die lange Tradition des Kiesabbaus in Barsbüttel hat umfangreiche Belastungen des Gemeindegebietes nach sich gezogen. Diese sind im Wesentlichen die Beeinträchtigung von Wohngebieten, Verkehrsstrukturen sowie der Natur und Landschaft, der Naherholung, des Bodens und des Grundwassers. Die nachhaltigste Belastung basiert auf der Verfüllung der Abbaugruben mit Hausmüll oder Bauschutt in der Vergangenheit. Im Gemeindegebiet sind derzeit 32 Altablagerungen auf einer Gesamtfläche von 133 ha festgestellt, wovon ca. 75 % der Verfüllung von Kiesabbaugruben zugeschrieben werden kann (siehe Kap. 5.10 Altlasten).

Zielvorgaben - Konzept barsbüttel übermorgen

Zum nachhaltigen Schutz der Landschaft und der Siedlungsflächen Barsbüttels erfolgt im FNP die Darstellung von Konzentrationsflächen zur Rohstoffgewinnung gemäß § 35 (3) Nr. 3 BauGB. Die Rohstoffgewinnung ist in zwei Phasen zu unterteilen. Die erste Phase ist die aktive Rohstoffgewinnung. Hierzu wurden bereits mehrere Untersuchungen angestellt, die hier kurz dargestellt werden.

Grundlage bildet das Sandkiesvorkommen bei Glinde: beschrieben im Bericht „Oberflächennahe Rohstoffvorkommen im Planungsraum I, Teilbereich Kreis Stormarn, Stand 1986“ des Geologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (GeoLa SH), in der „Empfehlung eines Suchraumes für die Ausweisung von Abbaukonzentrationsflächen“ des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vom 24.08.2009 (siehe Gutachten 2) und in dem Gutachten „Freihaltung von Flächen für Natur und Landschaft“ des Büros Bendfeldt Herrmann Franke (BHF) vom 16.06.2010 (siehe Gutachten 1).

Der Bericht des GeoLa SH beruft sich auf Erkundungen durch den Staatlichen Geologischen Dienst von 1992 bis Mitte der 1990er Jahre, in dem die gesamten vorhandenen geologischen Informationen zusammengetragen und ausgewertet wurden. Demnach erstreckt sich das Sandkiesvorkommen bei Glinde auf Barsbütteler Gemeindegebiet, östlich der BAB 1, ausgenommen des Landschaftsraums zwischen Autobahn, Willinghusen, Stemwarde und Stellau (siehe Abb. 45).

Die zweite Phase betrifft die Nachnutzung der ausgekiesten Flächen. Zunächst ist zu prüfen, ob die ausgekiesten Flächen verfüllt werden können und sollen. Wenn eine Verfüllung möglich ist, dann ist darauf zu achten, dass keine belasteten Materialien verwendet werden, die schädliche Auswirkungen auf die Umwelt, die Menschen oder die Nachnutzung der ausgekiesten Fläche nach sich ziehen. Die Erfahrungen mit anderen ausgekiesten und verfüllten Flächen in Barsbüttel zeigen, dass die Nutzung von Flächen mit Altlasten deutlichen Einschränkungen unterliegt. Falls ausgekieste Flächen nicht verfüllt werden, sind Regelungen und Konzepte für eine Nachnutzung frühzeitig zu entwickeln, um die Entstehung von ungenutzten, landschaftlich unattraktiven Flächen zu vermeiden. Eine Nachnutzung kann sowohl gewerblicher Art sein (bspw. Solarenergie), als auch der Naherholung oder der Natur (Aufforstung) dienen.

Die Empfehlung des LLUR basiert vor allem auf Bohrergebnissen, sprich auf tatsächlichem Vorkommen sowie Bodenqualitäten und regt abschließend einen Suchraum für zukünftige Abbaustellen im Osten des Barsbütteler Gemeindegebietes an.

Das Gutachten von BHF ist eine Zusammenstellung und Bewertung landschaftsplanerischer Kriterien und benennt Weißflächen entlang der A24 im Osten Barsbüttels (siehe Abb. 47), die sich durch Ausschluss von Flächen mit besonderer Bedeutung von Natur und Landschaft ergeben und selbst nicht mit Kriterien zur Freihaltung von Natur und Landschaft belegt sind. Weißflächen sind die Flächen, für die keine Konflikte landschaftsplanerischer und städtebaulicher Ziele mit dem Abbau von Rohstoffen zu erwarten sind. Diese Weißflächen werden daraufhin mit städtebaulichen Kriterien abgeglichen. Die sich daraus ergebenden Flächen kommen grundsätzlich für den Rohstoffabbau in Betracht. Sie werden in einem zweiten Schritt dem abzuschätzenden Bedarf an Abbauflächen für den Zeitraum bis 2025 angeglichen.

Die in der abgebildeten Weißflächenplanung (Abb. 47) enthaltenen landschaftsplanerischen Kriterien ‚Wohnumfeld‘ und ‚lärmarme Räume‘ werden - wie folgt - ebenso als stadtplanerische Kriterien definiert und damit deren Bedeutung als Ausschlusskriterium manifestiert.

Wohnumfeld

Die Flächen im Umkreis von 300 m um die Siedlungsflächen (bestehender Wohnnutzung -Stand 2010 und geplanten Erweiterungen - Stand 2025) gelten als Wohnumfeld. Dies ist die Pufferzone zwischen der sensiblen Wohnnutzung und emissionsintensiven Nutzungen (z.B. privilegierte Nutzungen im Außenbereich) sowie Schutzzone für die Erholungsfunktion im Nahbereich. In diesem schützenswerten Bereich sind direkte Lärm-, Luftschadstoff- und Erschütterungsimmissionen, aber auch indirekte Beeinträchtigungen (bspw. LKW-Verkehr) zu vermeiden. Innenentwicklung und Nachverdichtung haben eine Reduzierung der innerörtlichen Frei- und Grünflächen zur Folge, was den Bedarf an unmittelbar (fußläufig) erreichbaren Freizeit- und Erholungsräumen erhöht. Aus diesem Grund ist das Landschaftsbild zur Gewährleistung der Naherholungsfunktion der Landschaft zu schützen. Somit spielt das Wohnumfeld eine entscheidende Rolle für die Wohnqualität eines Ortes.

Abb. 47: Weißflächen als Suchräume für Rohstoffgewinnungsflächen (BHF)

Lärmarme Räume bzw. ruhige Bereiche (siehe auch Kap.5.7.1 ruhige Bereiche)

Das Gemeindegebiet Barsbüttels wird von intensiv frequentierten Verkehrstrassen (A 1, A 24, L 222, K 80, K 29, Umgehungsstraße) durchzogen und ist daher weiträumig Lärmbelastungen ausgesetzt. Lärmaktionspläne sollen nach § 47d Absatz 2, Satz 2 dazu beitragen, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Der Lärmaktionsplan aus Dezember 2008 (LAiRMConsult 2009) kennzeichnet die wenigen Bereiche mit weniger als 50 dB(A) Verlärmung als ruhige Räume. Zu diesen drei Gebieten zählen der Raum nord-westlich vom Ortsteil Barsbüttel, der um den Stellauer Bach südlich von Stellau und der Raum um den Langeloher Graben nord-östlich von Stemwarde. Der Lärmaktionsplan formuliert den Auftrag, diese ruhigen Bereiche im Flächennutzungsplan weiter zu definieren.

Abgleich mit dem Abbau in der Vergangenheit

Die Konzentration von Sandkiesabbauflächen für den Planungszeitraum 2010 - 2025 erfordert einen Abgleich mit den bereits in der Vergangenheit ausgebeuteten Abbauflächen. Bei diesen Flächen wird von einer Teilausbeutung ausgegangen. Die folgende Abbildung (Abb. 48) zeigt diesen Abgleich.

Der endgültige Potenzialraum zur Auswahl der Konzentrationsflächen zur Rohstoffgewinnung, die im FNP dargestellt werden sollen, ergibt sich aus der abschließenden Abstimmung der einzelnen Ergebnisse:

  • dem Bericht „Oberflächennahe Rohstoffvorkommen im Planungsraum I, Teilbereich Kreis Stormarn, Stand 1986“ des Geologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (Sandkiesvorkommen bei Glinde)
  • der „Empfehlung eines Suchraumes für die Ausweisung von Abbaukonzentrationsflächen“ des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
  • dem Gutachten „Freihaltung von Flächen für Natur und Landschaft“ des Büros BHF (Weißflächen)
  • den städtebaulichen Kriterien
  • dem zukünftig prognostizierten Bedarf sowie
  • der Auflistung der bereits ausgebeuteten Abbauflächen.

Abb. 48: Minimierung der Potenzialflächen zum Kiesabbau durch Abgleich mit ausgebeuteten Flächen

Der sich daraus ergebende Auswahlbereich umfasst eine Fläche von ca. 57 ha (siehe Abb. 49).

Abb. 49: Auswahlbereich für Konzentrationsflächen zum Kiesabbau

Innerhalb dieses Auswahlbereichs sind Konzentrationsflächen zum Kiesabbau zu benennen. Zur Bestimmung einer Flächengröße, die für barsbüttel übermorgen ausreichend erscheint, erfolgt eine tabellarische Darstellung der Flächen, die innerhalb der letzten 15 Jahre bzw. aktuell ausgebeutet werden. Diese Größenordnung im Zeitraum von 1995 – 2010 wird als Orientierungswert für die nächsten 15 Jahre (Planungszeitraum 2010 – 2025) herangezogen.

ZeitraumFlächeAbbauvolumenVerortungRekultivierung, Nachnutzung, Hinweise
1993 - 20033 ha142.000 m³StemwardeAnschlussnutzung: Landwirtschaft
1995 - 20051,4 haStemwardeVerfüllung: unbelasteter Bodenaushub Anschlussnutzung: Sukzession
1998 - 20052 ha56.000 m³StemwardeAnschlussnutzung: befristete Waldumwandlung und Sukzession
1996 - 20062,3 ha268.000 m³StemwardeVerfüllung: unbelasteter Bodenaushub Anschlussnutzung: Sukzession
1998 - 20063,5 ha250.000 m³StemwardeAnschlussnutzung: Biotop
keine5,3 ha545.700 m³StemwardeAnschlussnutzung: Sukzession
2003 - 20134,2 ha3.000 m³/JahrStemwardeAnschlussnutzung: grundsätzl. Sukzession
1995 - 201021,71.285.700 m³

Bedarfsbeeinflussende Rahmenbedingungen

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ist die gesetzliche Grundlage zur Schonung der natürlichen Ressourcen. Der Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung trägt dazu bei, dass eine Verwertung zur Schonung der natürlichen Ressourcen in der Bauwirtschaft zum Standard wird. In Bayern wurden im Jahr 2002 ca. 42 Mio. Tonnen Bauabfälle registriert. Etwa 60 % der Materialien konnten wiederverwendet werden, so zum Beispiel zur Verfüllung oder im Straßenbau. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig durch technische Weiterentwicklungen ein immer höherer Grad an Verwertung von Baustoffen erreicht wird. Dies bedeutet, dass der Bedarf an neu abgebauten Rohstoffen mittelfristig sinken wird. Daher ist nicht davon auszugehen, dass im Planungszeitraum bis 2025 in Barsbüttel die gleichen Mengen Kies abgebaut werden, wie in den vergangenen 15 Jahren. Die benötigte Abbaufläche wird daher kleiner sein als im Referenzzeitraum von 1995 bis 2010. Nach Aussage des Wirtschaftsverbandes der Baustoffindustrie Nord-West e.V. ist die Nachfrage nach Rohstoffabbau in den vergangenen 15 Jahren bereits zurückgegangen. Für die Zukunft ist weiterhin ein leichter Rückgang der Nachfrage zu erwarten.

Die Größe der in den vergangenen 15 Jahren ausgekiesten Flächen (22 ha) wird in den kommenden 15 Jahren nicht für den Rohstoffabbau benötigt. Es wird davon ausgegangen, dass der Bedarf an Kiesabbauflächen auf Grund der zuvor geschilderten Rahmenbedingungen zurückgeht. Da nicht davon auszugehen ist, dass alle Flächen, die in der Konzentrationsflächenplanung als mögliche Abbauflächen ausgewiesen sind in den kommenden Jahren verfügbar werden, wird eine 40%ige Entwicklungsreserve aufgeschlagen. Dies entspricht einer Fläche von weiteren 9 ha. Die im vorliegenden FNP als mögliche Abbauflächen für die Rohstoffgewinnung dargestellte Fläche, hat insgesamt also eine Größe von 31 ha.

Verortung der Konzentrationsfläche innerhalb des Auswahlbereichs

Die konkrete Verortung der Konzentrationsflächen basiert hauptsächlich auf den Erschließungsmöglichkeiten. Dabei ist das Stemwarder Siedlungsgebiet (inkl. dem Wohnumfeld, vgl. Kap. 5.3) vor zusätzlichen Immissionen möglichst zu schützen.

Grundsätzlich wird von einer Erschließung über die Anschlussstelle Reinbek der A 24 und weiter über die Kreisstraßen K 80 sowie K 29 ausgegangen. Eine Anbindung über den Straßenzug Dorfring / Kronshorster Weg und anschließend entlang der landwirtschaftlichen Wege ist, zur Wahrung der derzeit eher verkehrsarmen Gebiete und des im Entwicklungskonzept zur Naherholung vorgesehenen Wegesystems, nicht anzustreben. Insofern ist die Erschließung über die Landesstraße L 222 abzuwickeln. Im konkreten Verfahren ist der Höhenunterschied zwischen L 222 und des anschließenden landwirtschaftlichen Weges zu lösen.

Die über Autobahn, Kreis- und Landesstraße zu erschließenden Konzentrationsflächen innerhalb des Auswahlbereichs umfassen Teile der Flur 5, westlich der L 222, nördlich der A 24 sowie außerhalb des Stemwarder Wohnumfeldes (300m-Radius). Sie haben eine Größe von 31,4 ha.

Abb. 50: Konzentrationsfläche zum Kiesabbau innerhalb des Auswahlbereiches

Die Flächen liegen im Wasserschutzgebiet Glinde. Im Wasserschutzgebiet ist es verboten, Erdaufschlüsse vorzunehmen, durch die das Grundwasser abdeckende Bodenschichten wesentlich vermindert werden. Dieses Verbot wird im Einführungserlass dahingehend konkretisiert, dass nur bis zu einer Tiefe von maximal 4,00 m über dem höchsten Grundwasserstand abgebaut werden darf.

Gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB stehen öffentliche Belange einem Vorhaben nach § 35 Absatz 1 Nr. 2 bis 6 BauGB entgegen, soweit es sich nicht um eine Fläche innerhalb der Konzentrationszone handelt. Mit der vorliegenden FNP-Neuaufstellung ist eine Ausschlusswirkung (Konzentrationswirkung) für andere Bereiche der Gemeinde in Bezug auf Abgrabungen (Gewinnung von Bodenschätzen) verbunden.

Nachnutzung der ausgebeuteten Flächen

Nach Beendigung des Abbaus sollen die Flächen. Laut Landesentwicklungsplan S-H 2010, so hinterlassen oder gestaltet werden, dass die mit dem Abbau verbundenen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes durch Ausgleichsmaßnahmen und, soweit wie möglich, durch selbständige Renaturierungsprozesse (natürliche Sukzession) ausgeglichen werden. In Bereichen von großflächigen und zerstreuten Bodenabbaumaßnahmen sollen die Bündelung und zeitliche Abfolge von Bodenabbaumaßnahmen, die Qualität der landschaftspflegerischen Wiederherstellung des Landschaftsbildes und die Folgenutzungen durch die Bauleitplanung gesteuert werden.

Die Gemeinde Barsbüttel strebt an, dass nach abgeschlossener Auskiesung der Konzentrationsflächen eine Verfüllung erfolgt, die es ermöglicht anschließend wieder Landwirtschaft zu betreiben, Wald zu entwickeln oder einer Naherholungsnutzung zuzuführen. Die gesamte Konzentrationsfläche liegt in der Wasserschutzgebietszone III. Bei der Verfüllung ist daher auf die Bodenqualität (keine Schadstoffbelastung etc.) hinsichtlich der seitens der Gemeinde Barsbüttel geplanten Zielnutzung für die Flächen zu achten.

Falls eine Verfüllung nicht möglich sein sollte, sollten die ausgekiesten Flächen einer Anschlussnutzung zugeführt werden. Beispielsweise als Standort für regenerative Energiegewinnung (Solaranlagen) oder als Naherholungsgebiet.