Planungsdokumente: Gemeinde Gelting, 4. Vorhabenbezogene Änderung des B-Planes Nr. 9 "Tischlerei Pfeiffer"

Textliche Festsetzungen

1. Art der baulichen Nutzung

(§ 9 (1) Nr. 1 BauGB;)

1.1 Ausschluss von Einzelhandel

(§ 1 (5) BauNVO) Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe grundsätzlich unzulässig.

1.2 Ausnahmsweise ist im Gewerbegebiet ein Einzelhandelsbetrieb zulässig, wenn

  • er eine Größe von 500 m² Geschossfläche nicht überschreitet,
  • nicht mit Gütern des täglichen Bedarfs handelt und
  • der Einzelhandel in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem Gewerbebetrieb steht und diesem gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet ist (§ 1 (5) und (9) BauNVO).