4.2.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter können sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße beeinflussen. Beispielsweise wird durch den Verlust von Freifläche durch Flächenversiegelung der Anteil an Vegetationsfläche verringert, wodurch indirekt auch das Kleinklima beeinflusst werden kann. Im vorliegenden Fall werden durch weitere Faktoren, wie z.B. Luftaustausch mit der Umgebung, diese Wechselwirkungen kompensiert und nicht im wesentlichen Bereich liegen.
Eine Verstärkung der erheblichen Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen ist im vorliegenden Vorhaben nicht zu erwarten.
Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen werden schutzgutbezogen in der folgenden Tab. 1 kurz zusammengefasst.
Tabelle 1: Zu erwartende Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter und ihre Bewertung
Umweltauswirkungen | Grad der Beeinträchtigung | |
Mensch: Erholungs-eignung | Erhaltung und Schutz der zur landschaftsbezogenen Erholung relevanten Elemente | o |
Immissionen | Angrenzende Landwirtschaft | + |
Biotope, Pflanzen, Tiere | Inanspruchnahme von Freifläche allgemeiner Bedeutung Beseitigung Knickabschnitt und einzelner Bäume | + ++ |
Boden | Verlust von Bodenfunktionen durch Flächenversiegelung | ++ |
Wasser | Reduzierung der Versickerungsfähigkeit durch Flächenversiegelung | + |
Klima, Luft | Veränderung des örtlichen Kleinklimas durch Flächenversiegelung | + |
Landschaft | Einbeziehung von Offenlandschaft i. d. Siedlungsraum, Erhaltung Knickbestand | + |
Kultur-, Sach-güter | Keine Beeinträchtigung archäologischer Funde (Kulturgüter), Landwirtschaftliche Nutzung wird durch gewerbliche Nutzung abgelöst | o |
Wechsel- wirkungen | keine Verstärkung von erheblichen Auswirkungen | o |
+++ starke Beeinträchtigung, ++ mittlere Beeintr., + geringe Beeintr., o keine Beeintr.