Planungsdokumente: Gemeinde Gelting, 4. Vorhabenbezogene Änderung des B-Planes Nr. 9 "Tischlerei Pfeiffer"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter können sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße beeinflussen. Beispielsweise wird durch den Verlust von Freifläche durch Flächenversiegelung der Anteil an Vegetationsfläche verringert, wodurch indirekt auch das Kleinklima beeinflusst werden kann. Im vorliegenden Fall werden durch weitere Faktoren, wie z.B. Luftaustausch mit der Umgebung, diese Wechselwirkungen kompensiert und nicht im wesentlichen Bereich liegen.

Eine Verstärkung der erheblichen Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen ist im vorliegenden Vorhaben nicht zu erwarten.

Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen werden schutzgutbezogen in der folgenden Tab. 1 kurz zusammengefasst.

Tabelle 1: Zu erwartende Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter und ihre Bewertung

UmweltauswirkungenGrad der Beeinträchtigung
Mensch: Erholungs-eignung Erhaltung und Schutz der zur landschaftsbezogenen Erholung relevanten Elemente o
ImmissionenAngrenzende Landwirtschaft+
Biotope, Pflanzen, TiereInanspruchnahme von Freifläche allgemeiner Bedeutung Beseitigung Knickabschnitt und einzelner Bäume+ ++
BodenVerlust von Bodenfunktionen durch Flächenversiegelung++
WasserReduzierung der Versickerungsfähigkeit durch Flächenversiegelung+
Klima, LuftVeränderung des örtlichen Kleinklimas durch Flächenversiegelung+
LandschaftEinbeziehung von Offenlandschaft i. d. Siedlungsraum, Erhaltung Knickbestand +
Kultur-, Sach-güterKeine Beeinträchtigung archäologischer Funde (Kulturgüter), Landwirtschaftliche Nutzung wird durch gewerbliche Nutzung abgelösto
Wechsel- wirkungenkeine Verstärkung von erheblichen Auswirkungeno

+++ starke Beeinträchtigung, ++ mittlere Beeintr., + geringe Beeintr., o keine Beeintr.

4.2.9 Kumulierung mit Auswirkungen anderer Vorhaben

Andere Vorhaben in der Umgebung, die in ihren Auswirkungen zur Kumulierung mit den Auswirkungen der im vorliegenden Bebauungsplan ermöglichten Vorhaben führen können, sind nicht bekannt.

Eine Verstärkung der erheblichen Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen ist durch die vorliegende Planung nicht zu erwarten.

4.3 Prognose der Umweltauswirkungen