Planungsdokumente: B-Plan Nr. 37 Teil 3 "Gewerbegebiet Nord - Abschnitt IV" sowie 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und 3. Änderung des Landschaftsplanes der Stadt Quickborn

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.3. Landschaftsrahmenplan (LRP für Planungsraum I, 1998)

Gemäß Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I (Stand September 1998) liegt der Planungsbereich in einem geplanten Wasserschutzgebiet. Dieses ist mittlerweile als „Landesverordnung über die Festsetzung von Wasserschutzgebieten für die Wassergewinnungsanlagen des Wasserförderverbandes Quickborn“ vom 27.01.2010 festgesetzt (vgl. Kap.5.4.6).

Der östlich des Geltungsbereiches liegende Landschaftsraum (außerhalb des Geltungsbereiches) gehört zu einem Gebiet mit besonderer Erholungseignung. Dies sind Landschaftsteile, die sich aufgrund der Landschaftsstruktur, insbesondere der Zugänglichkeit der Landschaft als Freizeit- und Erholungsräume eignen. Diese Gebiete weisen eine ausgeprägte landschaftliche Vielfalt und ein abwechslungsreiches Landschaftsbild auf.

Über den Geltungsbereich erstreckt sich im Landschaftsrahmenplan eine Schraffur, die Gebiete mit besonderen ökologischen Funktionen kennzeichnet. Wie auch in diesem Fall stehen die Gebiete mit besonderen ökologischen Funktionen häufig im räumlichen Zusammenhang mit Gebieten mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems. Dieses verläuft westlich und südlich des Geltungsbereiches und orientiert sich am Verlauf des FFH-Gebietes DE 2225-303 „Pinnau/Gronau“. Das Gronautal mit Umgebung ist im Landschaftsrahmenplan als geplantes Naturschutzgebiet (NSG) dargestellt. Eine Ausweisung des NSG ist bis heute nicht erfolgt.

Abbildung 4: Ausschnitt LRP Planungsraum I, 1998 (ohne Maßstab)

Parallel zur Aufstellung des B-Planes Nr. 37 Teil 3 erfolgt neben der Änderung des Flächennutzungsplanes die Änderung des Landschaftsplanes.

2.2.4. Landschaftsplan

Der Landschaftsplan (LP) der Stadt Quickborn (WELLNITZ, v.d. LANCKEN, RASCH-WELLNITZ, 1999) stellt in seinem Entwicklungsteil im Bereich des Plangebietes Folgendes dar:

  • Die Flächen südlich und westlich des Ohlmöhlenweges sind Bestandteil eines Landschaftsschutzgebietes („Schutz von Landschaftsteilen im Kreis Pinneberg", Kreis-VO vom 31.10.1969).
  • Wie auch im Flächennutzungsplan ist der größte Teil des Geltungsbereiches als „Fläche für Landwirtschaft“ in Verbindung mit „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt (potenzielle Ausgleichs-/Ersatzflächen). Die im südlichen und westlichen Teil des Geltungsbereiches dargestellten Maßnahmenflächen sollten als Ausgleich für Gewerbeflächen und für Straßenbau fungieren.
  • Im Nordwesten des Gebietes ist ein Wasserschutzgebiet der Zone III dargestellt.

Abbildung 5: Auszug aus dem Landschaftsplan der Stadt Quickborn

2.2.5. Regionales Entwicklungskonzept

Außer den bereits beschriebenen planerischen Vorgaben wurde ein regionales Entwicklungskonzept der Metropolregion Hamburg erarbeitet. Dieses bietet die Basis für die gemeinsame Koordination innerhalb der Metropolregion und die regionale Ausrichtung der Fachpolitik der beteiligten Länder. Damit betrifft es auch die Gemeinde Quickborn. Es entfaltet keine rechtliche jedoch eine informelle Bindungswirkung gegenüber öffentlichen Planungsträgern und hat Handlungsrahmen zu den Themen Siedlungsentwicklung, Naturhaushalt und Naherholung sowie Wirtschaft definiert. Daraus sind für die geplante gewerbliche Nutzung in Quickborn u.a. folgende Aussagen relevant:

Unter dem Gesichtspunkt des Freiraumschutzes soll auch in Zukunft das bauliche und wirtschaftliche Geschehen im Ordnungsraum vorrangig auf die Siedlungsachsen ausgerichtet werden. Grünzüge und Grünzäsuren auf den Achsen sollen zur Gliederung der Siedlungsräume, zur Sicherung der ökologischen Funktionen sowie für die Naherholung erhalten und gesichert werden. Zu diesen von Hamburg aus überwiegend strahlenförmig in den nördlichen Teil der Metropolregion verlaufenden Achsen gehört u.a. die Achse Hamburg-Langenhorn - Norderstedt/Garsteidt - Norderstedt-Mitte - Quickborn - Henstedt-Ulzburg – Kaltenkirchen. (vgl.REK 2000 Kap. 1)

Ein wesentliches wirtschaftliches Entwicklungspotenzial im niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Teil der Metropolregion bietet die sektoral breit gefächerte branchenunabhängige Wirtschaftsstruktur. Alle Teilräume und Standorte der Region sind gefordert, sich u. a. in städtebaulicher und infrastruktureller Hinsicht weiter zu qualifizieren, um örtliche Chancen zur Ansiedlung von mehr technologie- und wertschöpfungsintensiven Produktions- und Dienstleistungsunternehmen auch im Interesse der Gesamtregion zu verbessern. Für die regionale und lokale Entwicklung von Wirtschaft und Standorten in der Metropolregion werden u.a. folgende maßgeblichen Zielsetzungen genannt:

  • Konzentration der wirtschaftlichen Entwicklung im Ordnungsraum auf die gewerblichen Schwerpunkte der Siedlungsachsen sowie die Zentralen Orte;
  • Städtebauliche Entwicklung der Zentralen Orte im Gesamtraum in einem funktionsgerechten Verhältnis von Wohn- und Arbeitsstätten;
  • Schaffung ausreichender und standortverträglicher Gewerbeflächenangebote in verkehrsgünstiger Lage und guter Zuordnung zu den Wohnstätten.
  • Entwicklung geeigneter Gewerbeflächen ggf. in interkommunaler Kooperation sowie ggf. durch Nachverdichtung und Wiedernutzbarmachung von Brachflächen.

(vgl. REK 2000 Kap. 4)