Glinde - Neuaufstellung Flächennutzungsplan

Glinde

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 15 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Glinde

Planungsanlass

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist notwendig, da der derzeit gültige Plan aus dem Jahr 1960 stammt und die darin festgelegten Ziele der Stadtentwicklung heute nicht mehr den modernen Anforderungen und Bedürfnissen entsprechen. Um die Zukunft von Glinde passend zu den aktuellen Herausforderungen und Chancen zu gestalten, wird ein neuer Flächennutzungsplan erarbeitet. Dieser soll die geplante städtebauliche Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet zeitgemäß und zukunftsorientiert widerspiegeln und den heutigen rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gerecht werden.

Ansprechperson

Stadt Glinde – Der Bürgermeister –

Amt für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt

Sachgebiet Stadtplanung und Umwelt

– Frau M. Schweinsberg –

Markt 1 21509 Glinde

Telefon: +49 40 71002 310

stadtplanung@glinde.de

Aktuelle Mitteilungen

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Zeige 2 Einträge

Stellungnahme #1007

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mich hiermit gegen die Ausweisung eines neuen Gewerbegebiets im Flächennutzungsplan der Stadt Glinde – im nördlichen Bereich zwischen der K80 / A24 und vorhandener (Wohn-)Bebauung – aussprechen. Es gibt mehrere gewichtige Gründe, die gegen eine solche Planung sprechen und die mit den Interessen der Umwelt, der Anwohner und der langfristigen Stadtentwicklung unvereinbar sind. Nachfolgend führe ich die zentralen Argumente aus:

1. Umweltbelastungen und Verlust von Naturflächen

Die ausgewiesene Fläche für das geplante Gewerbegebiet ist Teil einer Fläche, die eine wichtige ökologische Funktion erfüllt. Die Ausweisung eines Gewerbegebiets würde zwangsläufig zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung dieser wertvollen Flächen führen. Der Verlust von Biotopen, Grünflächen oder Wäldern bedeutet nicht nur einen Verlust an Biodiversität, sondern auch eine Verschlechterung der Luft- und Wasserqualität. Diese negativen Umwelteinflüsse widersprechen den Zielen des Klimaschutzes und der Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung.

2. Verkehrsbelastung und infrastrukturelle Probleme

Ein neues Gewerbegebiet zieht in der Regel eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens nach sich, sei es durch Pendler, Lieferverkehr oder Lkw. Die bestehende Infrastruktur, insbesondere Straßen und Verkehrsanbindungen, sind in diesem Fall nicht auf einen derartigen Anstieg der Verkehrsbelastung vorbereitet bzw. bereits jetzt überlastet. Eine solche Zunahme des Verkehrs kann zu einer Vermehrung von Staus, einer schlechteren Luftqualität und einer allgemeinen Minderung der Lebensqualität führen. Zudem wäre es notwendig, umfangreiche Investitionen in die Infrastruktur zu tätigen, was zusätzliche finanzielle Mittel erfordert, die möglicherweise nicht im angemessenen Verhältnis zum Nutzen des Gewerbegebiets stehen.

Eine direkte Anbindung an die K80 mit einem Kreisverkehr ist utopisch.

3. Fehlende Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte

Ein Gewerbegebiet allein berücksichtigt oft nur ökonomische Aspekte und lässt dabei die sozialen und ökologischen Belange außen vor. Es sollte jedoch sichergestellt werden, dass bei der Entwicklung neuer Gewerbegebiete auch Aspekte wie Wohnqualität, Naherholung und die Integration in die bestehende Stadtstruktur bedacht werden. Anwohner könnten durch Lärm, Emissionen und eine veränderte Umgebung massiv in ihrer Lebensqualität eingeschränkt werden. Das Wohngebiet Olande ist bereits jetzt stark – vor allem durch nächtliche Verladearbeiten – von Lärmimmissionen betroffen. Dieser Lärm ist nach Berichten der Anwohnenden bis zum nördlichen Bereich der Straße am Sportplatz oder Hinter den Tannen zu hören. Zudem sollten sozialverträgliche Alternativen wie die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in bereits bestehenden Gewerbegebieten oder die Förderung innovativer Konzepte für die nachhaltige Nutzung bestehender Flächen stärker in den Vordergrund gerückt werden.

4. Bodenversiegelung und Auswirkungen auf das lokale Klima

Die Versiegelung von Böden für industrielle oder kommerzielle Nutzung ist ein bedeutender Faktor für die Veränderung des lokalen Klimas. Besonders in städtischen Regionen führt dies zu einer weiteren Erhöhung der Temperaturen (sog. Urban Heat Island-Effekt) und hat langfristig negative Auswirkungen auf die natürlichen Wasserzyklen und die Grundwasserneubildung. In Zeiten des Klimawandels sollte es oberste Priorität haben, die Bodenversiegelung zu reduzieren und bestehende Flächen bestmöglich zu nutzen, anstatt neue Flächen für Gewerbegebiete zu opfern.

5. Wirtschaftliche Aspekte: Konkurrenz zu bestehenden Gewerbegebieten

In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob die Ausweisung neuer Gewerbegebiete überhaupt notwendig ist. Wenn bereits zahlreiche Gewerbeflächen in der Region vorhanden sind, könnte eine Nachnutzung bestehender Gewerbeflächen sinnvoller sein, um Leerstand zu vermeiden und gleichzeitig die wirtschaftliche Entwicklung in den bereits existierenden Zonen zu fördern. Eine unnötige Vergrößerung des Gewerbegebietsangebots könnte zudem zu einer Überlastung des Marktes führen und die Rentabilität der einzelnen Betriebe verringern.

Fazit:

Die Ausweisung eines neuen Gewerbegebiets im Flächennutzungsplan im oben genannten Bereich sollte auf Grundlage einer fundierten und langfristig orientierten Stadtentwicklung überdacht werden. Es gilt, die Balance zwischen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen zu finden. Die hier genannten Punkte zeigen, dass die Schaffung eines neuen Gewerbegebiets im aktuellen Fall nicht der richtige Weg ist, um den Anforderungen einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Ich bitte daher darum, die geplante Ausweisung des Gewerbegebiets zu überdenken und alternative Nutzungsmöglichkeiten zu prüfen.

Stellungnahme #1006

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Die Planung eines weiteren Gewerbegebietes zwischen der A24, K80 sowie dem Sportgelände ist nicht durchdacht. Bereits jetzt besteht morgens und abends ein Dauerstau über mehrere Kilometer auf der K80 in beide Richtungen. Eine Erschließung des Gebietes wird dieses Situation noch einmal verschlimmern, zumal hier der separate Fahrstreifen zwischen der A24 und Glinde wegfallen würde. Die Belastungen für Mensch und Natur sind nicht dargelegt.

Zeige 2 Einträge
Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planungsdokumenten versehen möchten, melden Sie sich im Schleswig-Holstein-Service an. Weitere Infos... Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Ihr Name und Ihre Kontaktdaten sind im Rahmen des Planungsverfahrens nicht öffentlich einsehbar, sondern lediglich Ihr Stellungnahmetext. Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Im Auftrag des Verfahrensträgers wird in einigen Beteiligungsverfahren Ihr Beitrag durch unterstützende Planungsbüros bearbeitet. Einzelheiten können Sie in den Informationen zum Thema erhalten.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei BOB-SH Bauleitplanung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: