1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
1.1 Allgemeine Wohngebiete (WA) (§ 4 BauNVO)
Die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden sowie Schank- und Speisewirtschaften sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO).
Die folgenden, gemäß § 4 Abs. 3 ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sind unzulässig:
- Gartenbaubetriebe,
- Tankstellen.