Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Grönwohld

Grönwohld

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Gemeinde Trittau

Planungsanlass

Der Bebauungsplan Nr. 1 wurde 1965 aufgestellt, um in der Gemeinde Grönwohld auf einer ca. 3,3 ha großen Fläche eine angemessene Erweiterung des vorhandenen Baubestandes zu ermöglichen.
Nach Feststellung des Kreises Stormarn ist der Bebauungsplan jedoch aufgrund formaler Mängel unwirksam und, da weder der Kreis noch die Gemeinde Verwerfungskompetenz besitzen, in einem förmlichen Bauleitplanverfahren aufzuheben.

Ansprechperson

k.A.

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