Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Grönwohld
Grönwohld
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –Institution
Gemeinde TrittauPlanungsanlass
Der Bebauungsplan Nr. 1 wurde 1965 aufgestellt, um in der Gemeinde Grönwohld auf einer ca. 3,3 ha großen Fläche eine angemessene Erweiterung des vorhandenen Baubestandes zu ermöglichen.
Nach Feststellung des Kreises Stormarn ist der Bebauungsplan jedoch aufgrund formaler Mängel unwirksam und, da weder der Kreis noch die Gemeinde Verwerfungskompetenz besitzen, in einem förmlichen Bauleitplanverfahren aufzuheben.
Ansprechperson
k.A.
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Begründung
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