Planungsdokumente: 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Güby für den Bereich "Gewerbegebiet nördlich der Biogasanlage"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.1 Beschreibung des Plangebietes

Das ca. 1,28 ha große Plangebiet liegt im Nordosten der Ortslage Güby zwischen der Straße ‚Hof Louisenlund‘ und dem Golfplatz. Es umfasst im Wesentlichen das Flurstück 136/69 sowie Teile des Flurstückes 93/7 der Flur 1, Gemarkung Güby.

Der Plangeltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:

- im Norden durch den Golfplatz,

- im Osten durch eine als Lagerfläche genutzte Wiese,

- im Süden durch die Straße ‚Hof Louisenlund‘ und eine Biogasanlage und

- im Westen durch ein Wohnhaus und den Feuerwehrstandort.

1.2 Inhalte und Ziele der Bauleitplanung

Die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde notwendig um in dem Planbereich, auf einer Gesamtfläche von ca. 1,2 ha, eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Güby angepasste bauliche Entwicklung zu ermöglichen.

Die Gemeinde Güby möchte die Flächen nördlich der Biogasanlage an der Straße ‚Hof Louisenlund‘ baulich entwickeln. Ausgangspunkt für diese Überlegungen ist die Suche der Stiftung Louisenlund nach einem geeigneten Standort für ihren Bauhof. Dieser liegt derzeit verstreut über mehrere Standorte verteilt im Bereich Louisenlund. Einige dieser Standorte sind aus denkmal- und naturschutzfachlicher Sicht kritisch zu bewerten. Dieser Umstand war bereits Gegenstand der Überlegungen im Rahmen der letzten umfassenden Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Louisenlund. Damals konnte jedoch kein geeigneter Standort für eine Verlagerung gefunden werden.

Nun besteht für die Gemeinde die Möglichkeit, eine ca. 1,2 ha große Fläche nördlich der Biogasanlage an der Dorfstraße baulich zu entwickeln. Dieser Standort ist für den Bauhof der Stiftung Louisenlund optimal, da er in unmittelbarer Nähe zum Internatsgelände liegt und auf direktem Wege erreichbar ist. Die Stiftung Louisenlund benötigt jedoch nur ca. ein Drittel der zur Verfügung stehenden Fläche. Daher hat sich die Gemeinde mit den Nutzungsmöglichkeiten der verbleibenden Fläche auseinandergesetzt. Hierzu hat die Gemeinde u.a. ein Gutachten in Bezug auf die Emissionen der angrenzenden Biogasanlage erstellen lassen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass im Plangebiet die Nutzungsart ‚Wohnen‘ vor allem auf Grund der Geruchsemissionen des angrenzenden Betriebes nicht zu empfehlen ist.

Aus Sicht der Gemeinde Güby handelt es sich bei diesen Planungsabsichten nicht um ein klassisches Gewerbegebiet, in dem auf Vorrat Gewerbeflächen entwickelt werden sollen. Es sollen nur Entwicklungsmöglichkeiten für den konkreten Bedarf der örtlichen Handwerksbetriebe Betriebe geschaffen werden. Zudem soll, wie oben beschrieben, der Bauhof der Stiftung Louisenlund an diesem Standort ein neues Zuhause finden.

Das ca. 1,2 ha große Plangebiet wird vollständig als gewerbliche Baufläche dargestellt.

1.3 Ziele der übergeordneten Fachgesetze und Fachplanungen

Folgende Ziele des Umweltschutzes sind in den bei der Aufstellung eines Bauleitplanes zu berücksichtigenden Fachgesetzen und Fachplanungen zu beachten: