Planungsdokumente: 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Güby für den Bereich "Gewerbegebiet nördlich der Biogasanlage"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2 Verkehrliche Erschließung

Das Plangebiet ist über die Dorfstraße und die Straße 'Hof Louisenlund' verkehrlich erschlossen. Innerhalb des Gewerbegebietes ist keine zusätzlich öffentliche verkehrliche Erschließung vorgesehen. Die einzelnen Gewerbegrundstücke werden über separate und ggf. gemeinsame private Zufahrten erschlossen.

3.3 Ver- und Entsorgung

Das Gebiet kann entsprechend des Bedarfes von der Schleswig-Holstein Netz AG mit Strom und Gas versorgt werden. Im Südwesten des Plangebietes befindet sich eine Versorgungsstation, die in die Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 7 mit aufgenommen wird.

Die Versorgung mit Trinkwasser wird durch den Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen sichergestellt.

Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt im Trennsystem in die Kläranlage der Stadt Schleswig. Da die Ableitkapazitäten für Schmutzwasser nur begrenzt vorhanden sind, können sich keine schmutzwasserintensiven Gewerbebetriebe ansiedeln.

Im Hinblick auf die Niederschlagswasserbeseitigung wurde durch das Ing.-Büro Meyer aus Eckernförde eine Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz mit dem Berechnungsprogramm A-RW 1 des LLUR durchgeführt und mit der unteren Wasserbehörde zur Abstimmung vorgelegt.

Eine Versickerung des anfallenden Regenwassers ist aufgrund des anstehenden Bodens nicht möglich. Dementsprechend muss das Regenwasser in die Regenwasserkanalisation der Gemeinde abgeleitet werden. Der nördliche Teil des Gebietes wird beim Feuerwehrgerätehaus in das Kanalnetz der Gemeinde eingeleitet, welches letztendlich über das Gewässer X des Wasser- und Bodenverbandes Haddeby in die Schlei entwässert. Der am Weg zum Hof Louisenlund gelegene südliche Teil des Plangebietes (zwei Grundstücke) leitet südwestlich der Kreuzung Dorfstraße / Hof Louisenlund Weg in den RW-Kanal der Gemeinde ein, der nachfolgend in den Vorfluter II.b des Wasser- und Bodenverbandes Hüttener Au entwässert. Aufgrund des kupierten Geländes und dem vorhandenen unterirdischen Schießstand auf dem Grundstück östlich des Feuerwehrhauses (Flurst. 1/14) ist keine adäquate Fläche für eine Regenrückhaltung vorhanden, so dass im nördlichen Teil des Plangebietes die Regenwasserleitung als Stauraumkanal zur Rückhaltung ausgeführt wird. Der südliche Teil leitet direkt in die Vorflut ein.

Aufgrund der fehlenden Versickerungsmöglichkeiten und der in einem Gewerbegebiet erforderlichen Versiegelungsmöglichkeiten weist der A-RW 1 - Nachweis für das Gebiet eine "extreme Schädigung des naturnahen Wasserhaushaltes" (Fall 3) aus. Die im B-Plan festgesetzte Dachbegrünung, die vorgeschriebene Fassadenbegrünung sowie die Verpflichtung Gehölze zu pflanzen, erhöht die Verdunstung in dem Gebiet. Letztlich ändert sich dadurch das Ergebnis der Wasserbilanz nicht.

Die Müllabfuhr obliegt dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und wird von privaten Unternehmen wahrgenommen. Auf die Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird hingewiesen.

Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Güby durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Die Löschwasserversorgung ist entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW sicherzustellen.

Das Plangebiet soll an das Glasfasernetz des Breitbandzweckverbandes Schlei-Ostsee angeschlossen werden. Weitere Telekommunikationseinrichtungen sind nicht vorgesehen.

3.4 Immissionsschutz