Planungsdokumente: Gemeinde Hasselberg, B-Plan Nr. 7 "Süderfeld III"

Begründung

1.6 Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen

Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen wird im LEP 2010 für alle Gemeinden in Schleswig-Holstein vorgegeben. Im Rahmen der Fortschreibung des LEP 2018 wurden die Vorgaben dem gestiegenen Wohnraumbedarf angepasst. Der aktualisierte wohnbauliche Entwicklungsrahmen wird daher bereits ab dem 17. Dezember 2018 (Datum der amtlichen Bekanntmachung der Fortschreibung und der Planänderungen) angewendet. Für die kommunale Bauleitplanung bedeutet dies, dass in einer Gemeinde, die den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen beachten muss, bereits ab dann wieder bis zu 10 Prozent beziehungsweise bis zu 15 Prozent neue Wohnungen gebaut werden können. Der Rahmen bezieht sich auf den Wohnungsbestand am 31.12.2017 und den Zeitraum 2018 bis 2030.

Für die Gemeinde Hasselberg gilt der Entwicklungsrahmen von 10 Prozent. Bei der Berechnung des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens sind gemäß Ziffer 2.5.2 Abs. 4 LEP 2010 nur der Bestand an Dauerwohnungen, d.h. nicht die Ferien- und Freizeitwohnungen, zu berücksichtigen. Im Rahmen des Zensus vom 09.05.2011 wurde in der Gemeinde Hasselberg bei einem Gesamtbestand von 437 Wohnungen ein Anteil von 32 Ferien- und Freizeitwohnungen festgestellt, dies entspricht einem Anteil von 7% Ferienwohnungen. Für Hasselberg wird ein Gesamtbestand von 454 Wohnungen angegeben, abzüglich des 7%-Anteils ist zum 31.12.2017 von 422 Dauerwohnungen in Hasselberg auszugehen.

Die Zahl der Baufertigstellungen für das Jahr 2018 liegen noch nicht vor. Dieser Wert wird auf der Grundlage der Bauanträge und der Baugenehmigungen der Vorjahre auf 12 Wohnungen geschätzt.

In der nachfolgenden Tabelle wird der wohnbauliche Entwicklungsrahmen unter Berücksichtigung der Innenentwicklungspotenziale und der vorliegenden Planung bis 2030 fortgeschrieben. Das heißt, die zu erwartenden Baufertigstellungen für den Zeitraum von 2015 bis 2025 errechnen sich aus der Zahl der Innenentwicklungspotenziale bis 2025 und der Zahl der im Plangebiet zu erwartenden Wohnungen.

Zahl der Wohnungen
Wohnungsbestand am 31.12.2017422
Wohnungskontingent (10%) abzüglich:42
Baufertigstellungen 2018 geschätzt12
Innenentwicklungspotenziale, siehe Kapitel 1.51
Geplante Wohnungen im B-Plan Nr. 7 „Süderfeld III“22
Verbleibendes Kontingent+ 7

Tab.: Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen bis 2030

Nach dieser Bilanzierung verbleibt rein rechnerisch ein Kontingent von sieben Wohnungen, so dass der wohnbauliche Entwicklungsrahmen der Gemeinde Hasselberg bis 2030 eingehalten wird. Der LEP 2010 sieht zwar in Ziffer 2.5.2 Abs. 1 vor, dass die Ausweisung von Bauflächen zeitlich angemessen verteilt werden soll (Grundsatz der Raumordnung), jedoch soll diese Vorgabe durch die Fortschreibung 2018 aufgegeben. Dennoch würde mit einem nach Umsetzung der vorliegenden Planung verbleibenden Restkontingent von sieben Wohnungen diese landesplanerische Vorgabe erfüllt werden.

1.7 Vorbereitende gemeindliche Planungen

1.7.1 Flächennutzungsplan

Im gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde von 1976 ist der Plangeltungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes im Bebauungsplan Nr. 7 kann aus dieser Darstellung des Flächennutzungsplanes gem. § 8 Abs. 2 BauGB nicht entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan wird mit der 21. Änderung gem. § 13b Satz 1 i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst und die Fläche des Plangebietes als Wohnbaufläche dargestellt.

1.7.2 Landschaftsplan

Der festgestellte Landschaftsplan der Gemeinde Hasselberg (Stand November 2006) stellt den Bereich des Plangebietes sowohl in der Karte Bestand als auch in der Karte Entwicklung als Ackerfläche dar. Am östlichen Plangebietsrand wird ein Knick der Stufe I (hochwertig, mit typischer Gehölzvegetation) dargestellt, der gemäß Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) geschützt ist. In der Karte Entwicklung ist der Straßenzug Schwackendorf und Süderfeld als Teil eines beschilderten ortsverbindenden Radnetzes dargestellt.

2. Planinhalte