Das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser wird in den Regenwasserkanal der neuzubauenden Erschließungsstraße eingeleitet. Von dort gelangt es gedrosselt (Rückstaukanal) über das vorhandene Regenrückhaltebecken (RRB) bzw. Teich im südöstlichen Bereich des Plangebietes und einen Überlauf mit einer vom WBV vorgegebenen Einleitmenge in den Verbandsvorfluter Nr. I 2.1 des Wasser- und Bodenverbandes Buckhagen. Zwischen dem Erschließungsring und dem RRB wird ein Leitungsrecht zugunsten des Leitungsträgers eingerichtet, da diese Leitungsverbindung über private Baugrundstücke verlaufen wird. Der hydraulische Nachweis wird im Rahmen der Erschließungsplanung erbracht.
Zwischen dem Schacht im südwestlichen Bereich und dem RRB im südöstlichen Bereich des Plangebietes verläuft eine Drainageleitung zur Entwässerung der benachbarten Landwirtschaftsflächen. Für diese Leitung, deren Verlauf noch nicht festgestellt werden konnte, wird ggf. im südlichen Bereich des Plangebietes ein Leitungsrecht eingerichtet.
Das im Plangebiet anfallende Schmutzwasser wird in den Schmutzwasserkanal der neuzubauenden Erschließungsstraße eingeleitet. Über einen Verbindungskanal zwischen dem Erschließungsring und der Straße Schenbek gelangt das Schmutzwasser in den dort existierenden Vorflutkanal zur Pumpstation. Auch hier ist ein Leitungsrecht zwischen dem Erschließungsring an der Ostseite und der Straße Schenbek im Bereich der privaten Baugrundstücke einzurichten.
Die Abfallbeseitigung erfolgt durch die Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH. Die Straßenrandentsorgung der Abfallbehälter ist bei den geplanten Grundstücken entsprechend sicher zu stellen. Die Straßenverkehrsfläche ist für die Befahrung durch 3-achsige Müllfahrzeuge geeignet, siehe hierzu auch die Ausführungen im Kap. 5. „Verkehr“. Bezüglich der Umsetzung der Planung wird auf § 24 Abs. 7 der AbfaIlwirtschaftssatzung des Kreises (AWS), die Unfallverhütungsvorschrift „Müllbeseitigung“ der Berufsgenossenschaft BGV C 27, die BG Information 5104 Mai 2012 sowie die BGF-Information, Sicherheitstechnische Anforderungen an Straßen und Fahrwege für die Sammlung von Abfällen verwiesen.