Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 2, 13. Änderung der Gemeinde Hoisdorf
Begründung
2.1 Anlass der Planung
Das Plangebiet ist bereits seit vielen Jahrzehnten mit einem Bebauungsplan überplant. Dennoch hat keine Entwicklung stattgefunden. Durch eine Anpassung des Bebauungsplanes an moderne Bauwünsche und einer damit einhergehenden Erweiterung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung, soll das Plangebiet für die wohnbauliche Entwicklung aktiviert und der Nachfrage nach dringend benötigtem Wohnraum in der Gemeinde für den örtlichen Bedarf begegnet werden.
Im Zuge der Planung soll ebenfalls der vorhandene Weg im Westen des Plangebietes auf 5,00 m verbreitert werden, um eine bessere Erreichbarkeit der südlich anschließenden Flächen zu gewährleisten.
2.2 Ziele der Planung
Der Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Hoisdorf trat im Jahr 1968 in Kraft. Die vorliegende Planänderung dient der Anpassung der über 50 Jahre alten Festsetzungen an heutige Bauwünsche. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Aktivierung einer Innenbereichsfläche zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum für den örtlichen Bedarf.
Die städtebaulichen Ziele der Planung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Anpassung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung an moderne Bauwünsche und langfristige Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung;
- Vorgabe einer maßstäblichen und gestalterisch an die Umgebung angepassten Bebauung;
Aktivierung einer Innenbereichsfläche als Maßnahme der Nachverdichtung;
Verbreiterung des vorhandenen Weges östlich der Bebauung 'Schewenhorst' auf 5,00 m zur besseren Erreichbarkeit der südlich anschließenden Fläche.