3.3 Verkehr, Ver- und Entsorgung
Im Hinblick auf den Verkehr und die Ver- und Entsorgung ergeben sich durch die Planung keine Änderungen. Das Plangebiet ist bereits mit dem Bebauungsplan Nr. 2 überplant.
Lediglich die Entwässerung des anfallenden Oberflächenwassers von Dachflächen und sonstigen befestigten Flächen wird neu geregelt. Vom Ingenieurbüro Dr. Lehners + Wittorf aus Barsbüttel wurde eine Baugrunderkundung und -beurteilung zur Versickerungsfähigkeit am 23.05.2022 erstellt. Zur Erkundung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse wurden auf dem Grundstück im März 2022 insgesamt sieben Sondierbohrungen zur Abschätzung der Versickerung von Niederschlagswasser bis jeweils 5,0 m unter Geländeoberkante niedergebracht.
Das Bodengutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Baugrund hauptsächlich durch bindige Böden (Geschiebeböden) geprägt ist. Aufgrund ihrer Beschaffenheit nach DIN 18130 als schwach durchlässige Böden (kf = 1,0 x 10-8 m/s bis 1,0 x 10-10 m/s) ist eine etwaige oberflächige Versickerung von Niederschlagswasser im Bereich dieser Böden (B 1/22, B 3/22, B 4/22, B 6/22 und B 7/22) baupraktisch und mit Blick auf den Grundwasserschutz nicht möglich, da auch gemäß DWA-Arbeitsblatt 138 „…bereits bei Werten kf ≤ 1,0 x10-6 m/s die Versickerungsanlagen lange einstauen und anaerobe Prozesse in der ungesättigten Zone auftreten, die das Rückhalte- und Umwandlungsvermögen ungünstig beeinflussen…“. Im Bereich der Sondierungen B 2/22 und B 5/22 stehen oberflächennah sandige Schichten mit Durchlässigkeitswerten mittelwertig von 1,6 x 10-5 m/s bzw. 1,77 x 10-5 m/s an. Diese Bereiche sind gem. DIN 18130 als wasserdurchlässig einzustufen. Von daher ist eine oberflächige Versickerung von Niederschlagswasser in diesen Böden möglich.
Vom Büro Masuch + Olbrisch Ingenieurgesellschaft mbH aus Oststeinbek wurde am 07.02.2023 ein Entwässerungskonzept (Fachbeitrag nach A-RW 1) erstellt. Das Konzept sieht vor, den überwiegenden Teil des anfallenden Niederschlagswassers über die belebte Oberbodenzone zu versickern. Die Versickerung soll in einer breiten Geländemulde entlang der südlichen Grundstücksgrenze erfolgen. Ausgehend von den Erkenntnissen des Baugrundgutachtens liegen im Bereich der konzeptionell geplante Versickerungsmulde Grundwasserstände zwischen 1,20 m und 1,80 m unter GOK vor. Damit kann, gegebenenfalls unter Einsatz punktueller Geländeprofilierungen, in den Sickerflächen ein Grundwasserflurabstand von mindestens 1,00 m erreicht werden. Ergänzend wurden durch das Ingenieurbüro Dr. Lehners + Wittorf aus Barsbüttel Infiltrationsversuche am 10.07.2023 durchgeführt. Nach Vorliegen der Ergebnisse der Infiltrationsversuche kann davon ausgegangen werden, dass das im B-Plan-Gebiet anfallenden Oberflächenwassers im Gebiet zur Versickerung gebracht werden kann. Die für die Versickerung erforderliche Mulde ist mit verdunstungsfördernden Pflanzen zu bepflanzen.
Bei Ansatz eines kf-Wertes von ca. 1 x 10-5 m/s (konzeptioneller Ansatz) wird zur Versickerung des im B-Plan-Gebiet anfallenden Oberflächenwassers eine Mulde mit einer Grundfläche von rd. 150 m² benötigt. Das voraussichtlich erforderliche Speichervolumen beträgt rd. 54 m³. Die Einstauhöhe ergibt sich unter den vorgenannten Randbedingungen zu ca. 37 cm, bei einer rd. 20-stündigen Entleerungszeit.
Aufgrund der möglichen Überbauung einer Vorflutleitung des angrenzenden Teichsystems 'Waldstraße-Schewenhorst' ist es zudem erforderlich, Platz für eine eventuell notwendige neue Vorflutleitung bereitzustellen. Dafür sind im Osten des Plangebietes Flächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten (GFL) festgesetzt. Die GFL-Fläche dient ebenfalls als Notüberlauf für die Versickerungsmulde.
Die AWSH (Abfallwirtschaft Südholstein GmbH) erfüllt im Auftrag des Kreises Stormarn, der öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger ist, alle Aufgaben der Abfallentsorgung. In diesem Zusammenhang gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreises Stormarn für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen“.