Planungsdokumente: B26 1. Änd. u. Erg. - Sondergebiet westlich der Henstedter Straße

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.5 Verkehr, Ver- und Entsorgung

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 wurde die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Gartenbaubetriebes mit Endverkauf westlich des Plangebietes auf einer ehemaligen landwirtschaftlicher Fläche vorbereitet. Der Betrieb besteht mittlerweile. Im Zuge der Umsetzung wurde die Erschließungssituation des Nachversorgungszentrums optimiert. Um sicherzustellen, dass das vorhandene Straßennetz in der Lage ist, das zukünftige Verkehrsaufkommen durch die Ansiedlung des Gartenbaubetriebes zu bewältigen und um zu klären, ob bauliche Maßnahmen im Bereich der äußeren Erschließung erforderlich werden, wurde vorab von dem Büro Wasser- und Verkehrs- Kontor, Neumünster, am 24. Januar 2019 ein Verkehrsgutachten vorgelegt.

Zur Optimierung der Erschließung des Gartenbaubetriebes und der angrenzenden Lebensmittelmärkte wurde eine gemeinsame Zufahrt für den Aldi- und Edeka-Markt sowie den Gartenbaubetrieb geschaffen. Die zwei vorher separaten Grundstückszufahrten des Aldi- und Edeka-Marktes wurden aufgehoben. Die nördliche Zufahrt des Aldi-Marktes bleibt in der jetzigen Form bestehen. Sie dient in erster Linie dem Anlieferverkehr. Die vorherige Leistungsfähigkeitsbetrachtung des gemeinsamen Knotenpunkts zeigte, dass dieser in der Lage ist, die Verkehre des Prognose-Planfalls 2030 mit einer befriedigenden Qualitätsstufe 'QSV C' des Verkehrsablaufes langfristig leistungsfähig abzuwickeln. Es bestehen darüber hinaus Kapazitätsreserven. Behindernde Rückstausituationen im Zuge der 'Henstedter Straße' (K 23) sind nicht zu erwarten, da der abbiegende Verkehr zu den Stellplatzanlagen jeweils sogar mit der sehr guten Qualitätsstufe 'QSV A' abgewickelt werden kann.

Zur Sicherstellung des Brandschutzes befindet sich südlich der Zufahrt für Edeka, Blumen Bade und Aldi an der 'Henstedter Straße' in unmittelbarer Nähe ein Hydrant im Bereich einer Transportleitung des Wege-Zweckverbandes. Die maximal 75 m Entfernung zur Grundstückszufahrt werden eingehalten. Über den Hydrant kann eine Wassermenge von 180 m³/h zur Verfügung gestellt werden. In Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr ist der vorhandene Hydrant für die Löschwasserversorgung ausreichend. Ein weiterer Hydrant im Plangebiet ist nicht notwendig.

Gemäß der Baugrunduntersuchung vom 21.12.2022, erstellt von der Gesellschaft für Baugrunduntersuchungen und Umweltschutz mbH wurden relativ einheitliche Baugrundverhältnisse ermittelt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Versickerung von Niederschlagswasser gem. DWA-A 138 in den ungesättigten Sanden (Schicht 4) möglich ist und Mulden- und (Rohr-)Rigolenversickerungen denkbar wären. Es ist daher festgesetzt, dass das anfallende Oberflächenwasser von Dachflächen und sonstigen befestigten Flächen auf dem Grundstück gemäß den Angaben des Entwässerungskonzeptes vom 11.05.2023, erstellt vom Ingenieurbüro Hölbing, zu versickern ist. Ein Entwässerungskonzept wurde vom Ingenieurbüro Hölbing am 11.05.2023 erstellt. Danach wird das Oberflächenwasser über drei Versickerungsmulden im Norden und Süden des Plangebietes sowie über eine Versickerungsrigolenanlage im Bereich der Stellplatzanlage versickert. Für nähere Informationen siehe "Entwässerungskonzept mit Bewertung Wasserhaushaltsbilanz gem. A-RW 1" vom 11.05.2023, erstellt vom Ingenieurbüro Hölbing, Bordesholm.

Weitere Änderungen in Bezug die Ver- und Entsorgung (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Fernmeldeeinrichtungen, Gas, Elektroenergie, Abfall) ergeben sich nicht.

4.6 Maßnahmen zur Ordnung von Grund und Boden

Bodenordnende Maßnahmen, etwa im Wege einer Umlegung, sind nicht erforderlich. Soweit Veränderungen in eigentumsrechtlicher Hinsicht beabsichtigt sind, können diese in Form notarieller Verträge durchgeführt werden.

5. Flächen und Kosten

Die ALDI Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG trägt die Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Das Plangebiet gliedert sich in folgende Flächenanteile:

Grundnutzung Fläche in m² Prozent
Sondergebiet 6.234 80,2
Knick-, Hecken-, Grün- und Maßnahmenflächen 1.543 19,8
Gesamtfläche 7.777 100,0

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kisdorf hat diese Begründung zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 in ihrer Sitzung am ……………………….. durch einfachen Beschluss gebilligt.

Aufgestellt gemäß § 9 Abs. 8 BauGB

Kisdorf, den …………………………..

Birga Kreuzaler

(Bürgermeisterin)