Gemeinde Schillsdorf - Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 für den Ortsteil Schillsdorf

Schillsdorf

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Amt Bokhorst-Wankendorf

Planungsanlass

Die Satzung soll Klarheit schaffen über bauliche Entwicklungsmöglichkeiten im Ortsteil Schillsdorf auf der Grundlage des § 34 BauGB. Sie zielt ab auf den Umgang mit Entwicklungsmöglichkeiten aus dem Bestand und kleinteiliger Erweiterung auf der Grundlage einer einheitlichen Rechtsanwendung.

Ansprechperson

Amt Bokhorst-Wankendorf
Herr Teegen
Kampstraße 1
24601 Wankendorf
Tel.: 04326/9979-34

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