5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Köthel (Kreis Stormarn)
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 29 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde TrittauPlanungsanlass
Teilgebiet A
Das bestehende Feuerwehrgerätehaus in der Gemeinde Köthel entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Bausubstanz ist stark sanierungsbedürftig. Zusätzlich besteht Erweiterungsbedarf. An seinem derzeitigen Standort bestehen aufgrund der ungünstigen Bodenverhältnisse sowie des umgebenen Großbaumbestandes keine Möglichkeiten, das Gebäude den aktuell erforderlichen Anforderungen entsprechend zu ertüchtigen und zu erweitern. Daher hat sich die Gemeinde für einen Neubau ausgesprochen.
Planinhalt soll die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf sein. Neben dem Feuerwehrgerätehaus soll eine Fläche für die Dorfgemeinschaft entstehen. Es gibt in der Gemeinde keine Sportanlage. Hier bietet sich in Zuordnung zum neuen Feuerwehrgerätehaus die Möglichkeit Sport- und Spielanlagen für die örtliche Gemeinschaft ausweisen. Ebenso fehlt ein Veranstaltungsraum, welcher multifunktional für verschiedene Aktivitäten der örtlichen Bevölkerung genutzt werden kann. Direkt angrenzend befindet sich ein örtlicher Gewerbebetrieb. Hier sollen die bereits weitgehend in Anspruch genommenen Flächen durch eine Ausweisung als Gewerbegebiet planungsrechtlich gesichert werden.
Teilgebiet B
In der Gemeinde besteht seit längerem ein Bedarf an Wohnbauflächen, welcher in den vergangenen Jahren lediglich durch Schließung einzelner Baulücken teilweise gedeckt werden konnte. Gerade im Bereich der Versorgung mit seniorengerechtem Wohnraum besteht in der Gemeinde ein Defizit. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und sich ändernder Wohnraumansprüche möchte die Gemeinde die Attraktivität des Ortes steigern und eine Wohnbaufläche für den örtlichen Bedarf ausweisen.
Ansprechperson
Amt Trittau
Fachdienst Planung und Bauverwaltung
Frau Spoth
Europaplatz 5
22946 Trittau
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E-Mail: I.Spoth@Trittau.de